Beiträge von AndreasC1977

    Es ist doch absolut egal, was der Betriebskostenspiegel sagt. Der ist m. M. nach eh überbewertet und unbrauchbar.
    Wir haben in Deutschland so viele verschiedene Zonen mit unterschiedlichen Kostenhöhen, dass dieser auf die BRD hochgerechnete Mittelwert einfach unbrauchbar ist.
    Eine Gartenpflege für 600 m² bekomme ich in Sachsen für 150 EUR im Monat, in Bonn für 300 EUR im Monat, in Berlin für 250 EUR im Monat und in Hamburg für 400 EUR im Monat. Wie teuer das jetzt pro Quadratmeter ist, liegt an der WOHNfläche (nicht Gartenfläche!!!), da die Kosten per m² Wohnfläche auf die Mieter umgelegt werden. Je größer das Haus, desto billiger pro m² wird die Pflege dieses Gartens.

    Meine Empfehlung:
    Drei Angebote einholen und in Abwägung mit dem Leistungsverzeichnis das günstigste Angebot auswählen (das muss nicht das billigste sein. Wenn die Abfuhr von Grünschnitt mit drin ist und der Turnusmäßige Baumschnitt, kann auch ein teures Angebot günstiger sein, wenn die billigeren diese Positionen nicht beinhalten.)

    Wenn Du DAS beachtest, hast Du das Wirtschaftlichkeitsgebot auf alle Fälle eingehalten und musst nichts befürchten.
    Die Auswahl des Unternehmens solltest Du als Dokumentation im Objektordner hinterlegen, da Du die Auswahl ggf. vor meckernden Mietern rechtfertigen musst.


    Erst wollte ich morgen Anrufen, jetzt habe ich mich aber entschieden eine Mail zu schreiben (somit habe ich einen Nachweis über das was und wie ich geschrieben habe. Bei einem Telefonat habe ich hinterher keinen Nachweis).


    Was bitte hast Du mit einer Mail? Einen Nachweis? Einen Scheissdreck hast Du damit. Du hast damit nur irgendeinen Text in Deinem Computer, aber keinen Nachweis, dass er auch angekommen ist.

    Wie bereits in unzähligen Themen erläutert hier noch einmal:

    SMS, E-Mail, Whatsapp, Fratzenbuch-Mitteilungen, Skype und dergleichen sind Freizeitbeschäftigungen und keine juristisch anerkannte Zustellwege. Eine E-Mail kann jeder Anfänger mit dem richtigen Tutorial fälchen, so dass man eine E-Mail erstellen kann, die an eine bestimmte Person um eine bestimmte Zeit mit einem bestimmten Inhalt verschickt wurde, die es aber in Realität nicht gab.
    Selbst bei einer echten E-Mail gibt es keinen Nachweis der Zustellung. Nur dann, wenn der Empfänger auf diese E-Mail Bezug nimmt, kann man den Empfang belegen. (Auch das Versenden der E-Mail mit Lesebestätigung ist KEIN Nachweis, da die Lesebestätigung auch nur eine E-Mail ist, die man selber fälschen kann in nur 30 Sekunden.)

    Leute, macht Eurer Gehirn frei von den elektronichen Kommunikationswegen und wendet Euch der wunderbaren Erfindung des Papiers zu. Nur das ist rechtssicher.

    das ist relativ einfach.
    Mietvertrag ist o.k
    der Mieter wird jedoch durch das Mietrecht geschützt.
    Instandsetzung, nebst einbau übersteigt die grenze der kleinreperaturen.
    bis ca 120 euro muttu selber bezahlen.

    hier wird die grenze überschritten, insbesondere wenn es ein ceran Kochfeld ist.
    zuzüglich einbau.

    in diesem fall der vermieter.

    ich muss jetzt aba net links suchen für grenze der kleinreps.?

    Sag mal, kannst Du auch Deutsch?
    Ein wenig Groß- und Kleinschreibung hat noch niemanden geschadet.
    Und so eine Babysprache wie "muttu" und "aba" zeugt auch nicht von einer Ernsthaftigkeit.

    Woher nimmst Du die Information, dass in diesem Fall eine gültige Kleinreparaturklausel vorliegt? Reine Spekulation!

    Es kann auch ein Kontakt im Herd sein, der einen Kurzen hat. Das kostet dann so um die 35 EUR zzgl. Anfahrt, ist also bei wirksamer Kleinreparaturklausel ggf. noch auf den Mieter abwälzbar.

    Stellt sich die Frage, wie lange der Mieter in der Wohnung wohnt. Ist er erst vor Kurzem eingezogen, kann es sich auch um einen versteckten Mangel handeln, der jetzt erst zur Geltung kommt.

    Wenn die Gemeinde die Müllgebühren für vier Jahre nachträglich einfordert, liegt dies nicht im Verschulden des Eigentümers.
    Wenn Umstände, die dazu führen, dass Kosten, die nachträglich für Vorjahre entstehen, nicht durch den Eigentümer zu vertreten sind, hier ist es ja das Verschulden der Gemeinde, darf der Eigentümer die Kosten nachträglich auf die Mieter umlegen.
    Manche Gemeinden sind in Ihrer Rechnungslegung extrem unübersichtlich und unverständlich, so dass auch erfahrene Hausverwalter manchmal nur raten können, wie sich welcher Abschlag zusammensetzt. Ganz besonders toll ist da Bonn... Wir arbeiten da nur noch mit Eigenbelegen, da die Zahlen auf den Rechnungen nicht den einzelnen Positionen zugewiesen werden können. Und es gibt auch keine Erläuterung. Eine Gemeinde kommt mit sowas in unserem Rechtsstaat durch. Ein Unternehmen der Privatwirtschaft würde diese Rechnungen um die Ohren gehauen bekommen.

    Also, der Eigentümer hat dieses Manko nicht zu vertreten und er darf die nahträgliche Forderung der Gemeinde auf seine Mieter umlegen.

    Hallo,

    klingt doch super.

    Ich wäre da nicht so misstrauisch. Eine Erhöhung um 0,81% bei einer Grundmiete von guten 5 €qm, ist doch nicht viel, vor allem wenn eine Erhöhungsverzicht für 24 Monate dabei herausspringt.

    Selbst wenn der Vermieter da "Böses" im Schilde führt, ist das Risiko gering. Zu einer derartigen Erhöhung kann er auch auf "normalen" Weg die Zustimmung erzwingen. Dann hat sie nur 12 Monate Bestandsgarantie.

    Auch mit der Indexmiete kann wenig passieren. Wenn es seit Längerem keine Mieterhöhung gegeben hat, dann wird sie ohnehin nicht gelebt. Und selbst wenn innerhalb der 24 Monate doch daran herumgeschraubt werden sollte, dann sind die 5 Euro von jetzt dort einzurechnen.

    Ich persönlich würde bei solchen Sachen nicht anfangen herumzustochern. Das Risiko anzunehmen ist geringer, als hier noch Zoff zu machen. Nachher kommt der Vermieter vielleicht noch auf die Idee, dass sein Angebot viel zu gut war.

    Gruss
    H H


    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Du weißt schon, dass Indexmiete auch heißt, dass Mieten sinken können? Und das hatten wir dieses Jahr im Januar. Da war der Index niedrieger als im Januar 2014.

    Verstehe ich das richtig:
    1. Jede Wohnung hat einen Warmwasserzähler?
    2. Das Warmwasser wird aber nicht nach Verbrauch umgelegt sondern nach Personen?

    Das ist nicht rechtens. Die Heizkostenverordnung ist für die Umlage der Warmwasserkosten anzuwenden. Eine Umlage nach Personen ist nicht zulässig.

    und wenn der Empfänger das nicht tut? Diese Aufforderung ist ein theoretisches Instrument, was in der Praxis kaum funktioniert.
    Mir sind diverse Fälle bekannt, wo der falsche Empfänger das Geld verprasst hat und der Überweisende in die Röhre geschaut hat.
    Grundsätzlich muss der Gläubiger dann nämlich eine Klage auf Zahlung einleiten.

    Ja, und erlangt einen vollstreckbaren Titel. Aus dem kann man 30 Jahre vollstrecken. Das weiß aber auch der, der das Geld unrechtmäßig bekommen hat.
    Das ist bei uns in der Firma in den letzten 4 Jahren zweimal vorgekommen (einmal mit einer Überweisung von 7.500 EUR... da ist mir das Herz in die Hose gerutscht :D ) und die falschen Empfänger waren alle so klug und haben das Geld nach Aufforderung zurück überwiesen. Wenn auch es Wochen gedauert hat.

    Es KANN schief gehen, aber es muss nicht. Nicht jeder Mensch ist ein A**Loch. oder sollte man die Bürger Leipzigs da ausnehmen? :P

    Das von der Vermieterseite aus jemand mitkommt ist für mich auch völlig ok. Aber es kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein, dass ich jemanden in die Wohnung lassen muss von dem ich mich bedroht fühle.
    Kann ich von meiner Vermieterin verlangen, dass sie jemand anderen bereitstellt oder persönlich mitkommt?

    Nein. Weil dann könnte man als Mieter eine Begehung der Wohnung ins unendliche hinaus verweigern.
    Solange Du nicht vom Vermieter verprügelt worden bist, kannst Du nichts machen. Ein "Rauher Ton" ist kein Grund.

    bei welcher Bank bist Du denn? :confused:

    Ich bilde mir sogar ein, dass die Bank verpflichtet ist, die genauen Angaben des Zahlungsempfängers in den Auszügen offen zu legen. Ich verweise hier mal auf § 666 BGB.


    Das kann natürlich passieren. Das Geld wäre dann futsch.

    Sparkasse, Deutsche Bank und DKB.
    Und wenn ich Sammelüberweisungen mache - was praktisch ist, weil man nur eine TAN braucht, steht auf dem Kontoauszug nur
    "Sammelüberweisung Nr. 08/15, 3 Zahlungsträger, 12.000 EUR"
    (so in etwa, je nach Bank anders).
    Was sich hinter den Sammelüberweisungen verbirgt, sieht man nicht auf dem Kontoauszug. Dafür sollte man sich seinen Überweisungsbeleg ausdrucken. Wenn man es nicht gerade vergessen hat.

    Futsch ist das Geld nicht.
    Man geht zu seiner Bank, sagt, dass jene Überweisungen fehlgeleitet sind. Dann schreibt die Bank die Empfängerbank an, und diese kontaktiert ihren Kunden. Der wird von der Empfängerbank aufgefordert, die falsch erhaltenen Beträge zurück zu überweisen.

    Auf den Kontoauszügen steht ja nicht immer alles drauf.
    Idealerweise lässt Du Dir von Deiner Bank etwas geben, worauf ersichtlich ist, an welche Bankverbindung überwiesen wurde.
    Vielleicht hast Du an eine falsche Kontonummer überwiesen und ein Dritter freut sich über das unverhoffte Geld?
    Banken prüfen nömlich nur die Kontonummer auf "Existenz", nicht den Namen des Kontoinhabers. Da Kannst Du als Empfänger auch "Micky Maus" eingeben. Zu 95 % kommt die Überweisung an. Nur die wenigsten Banken prüfen das noch.

    der VM DARF Dein Auto nicht abschleppen, denn es steht auf DEINEM Parkplatz. Das wäre verbotene Eigenmacht.
    Er darf Dich abmahnen und kündigen, dann die Räumung gerichtlich betreiben, aber ohne Titel einfach Dein Hausrecht brechen, das ist strafbar. (Selbst mit Titel dürfte er das nicht selbr, sondern nur ein GV)

    Leerstandskosten trägt IMMER der Vermieter.
    So hat der BGH in seinem Urteil vom 31.5.2006 (Az.: VIII ZR 159/05) entschieden , dass die Betriebskosten für leer stehende Wohnungen grundsätzlich von dem Vermieter zu übernehmen sind. Der BGH hat seine Entscheidung im wesentlichen damit begründet, dass der Vermieter das Vermietungsrisiko und damit das Leerstandsrisiko trägt. So fällt es insbesondere auch in seinen Entscheidungsbereich, ob er eine Wohnung überhaupt vermieten will. Wenn er sich dafür entscheidet, eine Wohnung leer stehen zu lassen, so kann dieses nicht bei der Abrechnung der Betriebskosten zu lasten der verbliebenen Mieter gehen. Er muss also auch die Kosten für den Leerstand tragen. Es gilt somit der Grundsatz, dass der Vermieter die Betriebskosten für leer stehende Wohnungen selbst zu tragen hat.

    O-Ton Betriebskostenabrechnung bei Leerstand von Wohnungen | Wer muss zahlen?link

    Naja... ich hatte im Laufe der Jahre so viele handausgefüllte Formularmietverträge, wo man angefangen hat zu schielen, weil so mancher Vermieter null Ahnung hat... Ich musste allein im letzten Jahr deswegen Wohnungen im Sauzustand abnehmen oder Betriebskostenabrechnungen nachkorrigieren, wo übliche Betriebskosten rauszurechnen waren, oder Vermieter haben mal einfach für eine Wohnung mit 600 Mark Kaltmiete 5000 Mark Kaution genommen...
    Wenn ich für jeden falsch ausgefüllten Vertrag mit unwirksamen Vereinbarungen einen Euro bekommen würde, wäre ich reich :D
    Isch kriech da immo schnappatmung, wenn ich die Dinger sehe ;)

    Der Grundeigentum-Verlag ist DER Fachverlag für die Immobilienwirtschaft.

    Deren Zeitschrift "Das Grundeigentum" wird von so ziemlich jeder Immobilienverwaltung abonniert, da dort aktuelle Urteile, Gesetzesänderungen und jede Menge praktische Tipps geliefert werden.

    Der Vertrag entspricht der aktuellen Rechtsprechung, ist ein Standard-Formularmietvertrag und muss nur noch korrekt ausgefüllt werden, was für viele private Vermieter aber schon zu schwer sein kann, so oft, wie man falsche Formularverträge sieht mit widersprüchlichem Inhalt.

    Wenn es keine vertraglichen Regelungen gibt, wie einzuparken ist, kannst Du einparken, wie Du willst.

    Man könnte dem Eigentümer auf das Fehlen einer solchen vertraglichen Vereinbarung hinweisen und darauf hinweisen, dass man Schadensersatz verlangt, falls das Auto unbefugt abgeschleppt wird und der Eigentümer auch die Kosten zu tragen hat.

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