Beiträge von AndreasC1977

    Ich bin mir da gar nicht so sicher. Zugegebenermaßen habe ich mir das Urteil noch nicht komplett durchgelesen (ist ja auch erst vor ein paar Tagen erschienen).

    Ich denke, da werden uns die Gerichte in Zukunft auch noch genauer "aufklären"... Bis zur Rechtssicherheit müssen wir uns in Geduld üben...

    Dem Anspruchsteller soll's doch egal, sein; Hauptsache, er bekommt sein Geld wieder.
    Aber abgesehen davon, was Kautionen betrifft: Nur Bares ist Wahres, hier mal wieder bestätigt...

    Dein Grundgedanke ist ja schon korrekt, aber der juristische Grundsatz ist ein anderer.
    Bei einem verpfändeten Sparbuch HAT der Mieter ja sein Geld, er kann nur nicht drüber verfügen. Bei der Kautionsabrechnung (komplette Freigabe der Kaution) fließt in dem Fall gar kein Geld. Der Vermieter ist kein Geld schuldig. Ein Mahnbescheid ist ja die gerichtlich bestellte Aufforderung, dass Geld fließen soll. Daher ist der Mahnbescheid hier zum Scheitern verurteilt, die Klage bei Widerspruch des Antraggegners würde abgewiesen werden, da der Beklagte kein Geld schuldet. Der Mieter würde auf die Prozesskosten sitzen bleiben, da er keinen Zahlungsanspruch hat.

    Daher ist der Mahnbescheid hier nicht anzuwenden sondern das Klageverfahren auf Erteilung der Freigabe einzuleiten. Das wird der Mieter augenscheinlich gewinnen, der Vermieter müsste die Kosten tragen (bei gestelltem Antrag auf Auferlegung der Kosten)

    Als Ergänzung: Bei einer ungültigen Klausel zu Schönheitsreparaturen muss der Mieter auch nicht die laufenden Schönheitsreparaturen durchführen. Ich würde den Vermieter direkt mal fragen, wann er gedenkt, die Wohnung zu renovieren. ;)

    Neeee, Leipziger. Wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde (siehe Protokoll oder Mietvertrag), ist auch nur der unrenovierte Zustand vom Vermieter geschuldet. Nur wenn die Wohnung schlechter als unrenoviert wird, muss er renovieren, bis er den vereinbarten (unrenovierten) Zustand erhält... klingt Gaga, ist aber wohl so.

    Sie wähl bei einer Fernwärmeversorgung den Anbieter selbst aus? Wie geht das denn? Oder steh ich auf dem Schlauch?
    Unabhängig davon, ist der Vermieter im Zuge des Wirtschaftlichkeitsgebotes nicht verpflichtet, den billigsten Anbieter zu wählen.

    Wie kommst Du auf Fernwärme? Zentralheizung kann auch Ölzentralheizung, Gaszentralheizung, sogar Kohlezentralheizung sein. Zentralheizung heisst doch nur, dass es im Haus eine zentrale Feuerstelle gibt, die das Haus beheizt.

    Alle Anwälte die ich gefragt habe wussten es nicht oder wollten 50€ für die Antwort!

    Ja ist klar... Wenn ich einen Schlosser frage, ob er mir umsonst eine Wohnungstür öffnet, sagt der auch "kann ich nicht".

    Das ist Stoff des ersten Semesters Jura und Stoff JEDER kaufmännischen Ausbildung und jeden betriebswirtschaftlichen Studiums (1. Semester).
    Wenn ich Anwalt wäre, würde ich auch keine Leistung für Nulle erbringen, die eine Rechtsberatung darstellt und somit das Hauptwerk eines Rechtsanwalts ist.

    Du musst den Vermieter mit Fristsetzung (z. B. 14 Tage) auffordern die Kaution abzurechnen und das Sparbuch freizugeben. Normalerweise ist auf der Verpfändungserklärung der Bank für die Freigabe ein extra Feld, wo der Vermieter nur noch unterschreiben muss und den Wisch abschicken muss.
    Nach Ablauf der Frist idealerweise noch eine Nachfrist stellen (Wohlwollen kommt im Gericht meistens positiv an).
    Dann auf zum Gericht.

    Mahnbescheid greift hier nicht, weil man mit Mahnbescheid nur Geldbeträge anmahnen kann. Hier soll aber ja die Zustimmung zur Freigabe, also eine Unterschrift auf einem Schriftstück, erwirkt werden. Also nach fruchtlosem Fristablauf Klage erheben. Gegen den Eigentümer, nicht den Verwalter.

    Hallo,

    ich würde mir das gut überlegen, ob du wirklich den Schlüssel zurückhaben willst. Auch wenn du prinzipiell Recht hast, brauchst du die Wohnung scheinbar nicht mehr. Sei doch froh, dass die Übergabe durch ist.

    Nimmst du sie jetzt wieder in Besitz, dann hast du zum Mietende eine weitere Übergabe. Hier könnte der Vermieter nochmal auf verrückte Ideen kommen.

    Ich würde mich an deiner Stelle nicht so ärgern. Ich gehe mal davon aus, dass der Vermieter tatsächlich versucht hat, vorzeitig einen Nachmieter zu finden. Dass das jetzt nicht geklappt hat, kannst du ihm möglicherweis nicht anlasten.

    Aber, jeder so wie er möchte.

    Gruss
    H H

    Das sehe ich genauso.

    danke, ja, ist ok. wollte das ja so. es geht um den zeitraum,. bis renoviert sein muss. gibt es da feste termine für? und muss das handwerkerqualität haben?

    Während des Mietverhältnisses musst Du nur dann renovieren, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist (Schönheitsreparaturklausel). Ist die Wohnung aber bei Einzug schon unrenoviert, und Du erhälst vom Vermieter keine Entschädigung dafür, ist die Renovierungsklausel ungültig. Dann musst Du die Wohnung am Mietende nur im besenreinen Zustand zurückgeben (aber ohne Sachbeschädigungen Deinerseits).
    Während des Mietverhältnisses kannst Du Deine Wände in Elefantenrosa mit blauen Erdbeerpunkten malern. Das geht dem Vermieter nichts an. Was zählt ist die Rückgabe, wenn Du ausziehst. Da musst Du die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, wie Du sie bekommen hast.
    Scanne Deinen Mietvertrag, mache persönliche Daten unkenntlich und lade das Ding hier rauf. Dann können wir mehr sagen.

    indirekt wurde das aber mit der aktuellen BGH-Rechtsprechung schon entschieden:

    Angenommen dem (Nach-)Mieter wird eine unrenovierte Wohnung übergeben, dann können diesem nicht noch die laufenden Schönheitsreparaturen übertragen werden.
    Heißt also, dass der Vermieter versuchen müsste, dem Nachmieter eine renovierte Wohnung zu übergeben.

    Ich persönlich lasse mich nach der neuen Rechtsprechung nicht mehr auf irgendwelche Spielchen zwischen Mieter und Nachmieter ein.

    Ich auch net... wir renovieren nun alle Wohnungen vor Übergabe.

    Gilt das eigentlich auch, wenn der Nachmieter den Mietvertrag schon unterschrieben hat und auch die "unübliche" Wandgestaltung so übernimmt, da er es selber sowieso völlig anders gestalten wird?? (In diesem Fall wurde vom Vormieter bei Einzug renoviert, bei Auszug waren die Fristen noch nicht abgelaufen).

    Das ist eine gute Frage, die wahrscheinlich ein Dutzend Richter auf eine dutzende Art und Weisen beantworten würden, so dass es das Höchste-Gerichts-Rat-Pack aus Karlsruhe richtungsweisend entscheiden müsste... Aber solange so ein Fall noch nicht öffentlich gemacht wurde, kann zumindest ich nichts zu sagen.

    Hallo,

    ich würde davon ausgehen, dass die Mieterhöhung rechtswirksam ist. Der Passus im Mietvertrag "Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung der Vermieters genügt es, wenn sie gegenüber einem der Mieter abgegeben wird. Die Mieter bevollmächtigen sich gegenseitig zur Abgabe und Entgegennahme von Willenerklärungen, und zwar unter gegenseitiger Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB." ist doch mehr als deutlich.

    Ich verstehe den Aufwand, den ihr betreibt nicht ganz. Es wird "aus Prinzip" widersprochen, Mahnung prallen an euch ab und jetzt habt ihr einen Anwalt am Hals (den müßt ihr sogar dann bezahlen, wenn ihr der Erhöhung doch noch zustimmt).

    Am Ende könnt ihr machen was ihr wollt, ihr werdet die Mieterhöhung bezahlen müssen. Zur Not nach einem gewonnenem oder verlorenem Prozess. Erreicht habt ihr aber jetzt schon, dass ihr hohe Kosten verursacht und die Verwaltung gegen euch aufgebracht habt. Und wofür? Dass ihr sagen könnt: "Denen haben wir es aber gezeigt!"

    Wer keine Probleme hat, der schafft sich welche.

    Gruss
    H H

    Ich stimme Dir sowas von zu.

    Manche habe das Ding auf den Schultern nur zum Essen, Trinken und Rauchen.
    Denken gehört nicht dazu. Selbst wenn die Mieterhöhung unkorrekt adressiert ist- laut meiner Erfahrung ist sie das, denn wir haben als Verwaltung genau sowas vor Gericht verloren, wo wir nur einen der Mieter im Adressfeld hatten, und genau den gleichen Passus standardmäßig im Mietvertrag stehen haben - wird der Vermieter einfach eine neue Mieterhöhung zustellen, nur dann eben leicht zeitlich verzögert. Und man kann sich als Mieter sicher sein, dass der Vermieter zukünftig JEDE Rechnung prüft, ob man das als Kleinrep auf den Mieter abwälzen darf, dass man bei zukünftigen Mieterhöhungen garantiert nicht "vergessen" wird (gute Mieter lassen wir bei Mieterhöhungen auch mal außen vor), und wenn so ein "Pöbelmieter" ein Begehren hat, dauert die Bearbeitung eben etwas länger ("Wie, Sie brauchen die Bescheinigung diese Woche noch? Das klappt leider nicht. Sie können höchstens in 14 Tagen damit rechnen. Sorry, Urlaubszeit!").

    Laut Richter bedeutet der Passus im Mietvertrag nur, dass wir nicht jedem der Mieter das Schreiben zusenden müssen (wenn z. B. einer der Mieter die Wohnung nicht selber bewohnt, z. B. bei Sicherheitsmietern (Mama oder Papa mit im Vertrag)), sondern das Schreiben nur einem zugehen muss. Es müssen aber dennoch im Adressfeld alle Namen stehen. Alle Mieter des Vertrages müssen benannt sein.

    Meiner Meinung nach dürfen die keine Rechnung in Höhe von 170 EUR abziehen. Der Hebel einer Mischbatterie dürfte zwar mit zu den Schönheitsreparaturen fallen, aber der Betrag sprengt die derzeitige Angemessenheit laut Rechtsprechung. Eine Rechnung von 120,00 EUR wäre noch i. O., aber 170 EUR sind definitiv zu viel, die muss der Vermieter komplett selber zahlen.
    (Es sei denn, es handelt sich um verschiedene Einzelrechnungen, dann könnte der jeweilige Einzelfall unter die Schwelle fallen und somit eine Kleinreparatur darstellen)
    Kleinreparaturen müssen aber im Mietvertrag wirksam vereinbart sein.

    Die Wohnungstüre ist bestandteil des Gebäudes und natürlich Grundlage einer gewissen Sicherheit.
    Da die Wohnungstüre nur auf der Innenseite Deiner Wohnung zugehörig ist und auf der Aussenseite "Gemeinschaftseigentum" (jetzt mal frei Übertragen aus dem WEG), kann der Eigentümer sofort eine eigene Firma beauftragen, die Türe in den Urzustand herzustellen und Dir als Verursacherin die Kosten aufbürden. ALLE Kosten, die damit verbunden sind.

    Billiger wäre es gewesen, den Notdienst vom Schlüsseldienst anzurufen. Der wäre auch in 15 Minuten da gewesen, hätte die zugefallene Türe mit einem Blech ohne Schäden geöffnet und Du hättest höchstens 250 EUR zahlen müssen, wenn nicht sogar nur die Hälfte. Die Reparatur der Tür kommt wahrscheinlich teurer (Die letzte Tür aus so einer Aktion hat 750 EUR in der Reparatur gekostet)

    Ich kenne ich da echt nicht aus. Wir wohnen in Stuttgart.

    "Abfallgebühren

    In Stuttgart werden Abfallgebühren erhoben. Grundlage zur Berechnung der Gebühren sind die vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart zur Verfügung gestellten Abfallbehälter.

    Stuttgart verbindet die Erhebung der Abfallgebühren mit der Erhebung der von den Grundstückeigentümern zu entrichtenden Grundbesitzabgaben:"

    Leider weis ich nicht was mir das sagen soll :(

    Klingt wie bei uns in Berlin. Die Gebühr berechnet sich nach Größe der Behälter, Turnus der Leerung.
    Denen ist egal, wie viele Personen in den jeweiligen Häusern leben.
    Demzufolge können die Gebühren jahrelang identisch sein, wenn sich an den Tonnen nichts ändert.

    Der Betrag ist genauso hoch wie für den ersten Stellplatz 13,-

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    ich verstehe aber eins nicht, warum soll ich vollen Betrag zahlen wenn vielleicht nach einem Jahr alle Stellplätze besetzt werden und ich dann mit anderen Nachbarn streiten muss um einen Stellplatz, weil feste Zuordnung zur einer Wohnung oder Haus gibt es nicht.

    was meinten Sie zur meine Idee, dass ich dem Vermieter vorschlage eine verminderte Kosten für ein nicht zugeordneten Stellplatz zu zahlen, Bsp. 8-10 EUR?

    Im Mietvertrag steht Text: "Fahrzeugeinstellplatz" = 1 Stellplatz, mach es sin den Mietertrag zu verändern un da die Anzahl von Stellplätzen zu schreiben?


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    ich habe es zuerst nicht angesprochen, aber es gibt weitere Unstimmigkeiten in der Betriebskostenabrechnung.
    1. die Gesamtkosten 6.069,25 € die er aufgeschrieben hat, die Rechnungen die er beigelegt hat sind in der Gesamtsumme 3.925,80 €, also -2.143,45 € sind nicht belegt. Im Abrechnung für 2013 war es nur 302,-

    2. Selbs bei der Berechnung Betriebskosten für meine Wohnung 1.112,17 hat er 8 Berechnungsfehler gemacht :confused: wenn ich die Kosten berechne komme ich in der Summe auf 1.111,31 € also -0,86 €, wie er das jedes Jahr schaft ist mir ein Rietzel, aber da hat er sich nicht quergestellt und meinte das ich die paar ein Zent abziehen darf. :)

    Sag mal, bist Du schwer von KP?
    Du hast 1(!!!!!) (in Worten EINEN) Stellplatz gemietet und parkst zusätzlich noch auf einen weiteren.
    Natürlich bist Du schadensersatzpflichtig und musst für den EIGENMÄCHTIG beschlagnahmten Stellplatz (auch wenn der immer wieder zwischen verschiedenen leeren Stellplätzen wechselt) bezahlen. Du hast KEIN RECHT einen nicht gemieteten Stellplatz zu blockieren.
    Wenn Du das jetzt nicht kapierst, solltest Du vielleicht Dein zweites Auto verkaufen.

    Im Übrigen: Der Vermieter könnte sogar noch mehr verlangen.
    Wenn er die leeren Stellplätze nachweislich zur Vermietung zum Preis von z. B. 30,00 EUR im Monat angeboten hat, er einen Interessenten hatte, der den auch genommen hätte, der Interessent ihn aber nur deswegen nicht genommen hat, weil der Stellplatz offenbar von FALSCHPARKERN WIE DIR belegt wird, entgehen dem Vermieter mehr als nur Deine 13 Euro.
    Das ist auch der Grund, weshalb ich jeden IGNORANTEN, der sich auf unsere Stellplätze stellt ohne zu mieten auf seine Kosten abschleppen lasse. Damit versaut Ihr dem Vermieter die Vermietung, weil Ihr die Plätze blockiert!

    Zahl und parke zukünftig woanders, oder miete den Platz ordentlich an! Sich einfach auf einen Stellplatz zu stellen ist ein No-Go!

    Und nun ist für mich hier Ende. Ich habe alles gesagt, was gesagt werden konnte. Wer das nicht kapiert, hat ein enormes Problem mit der Wahrnehmung.

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