HILFE! Probleme mit der alten Hausverwaltung ( Kaution etc.) :/

  • Schönen Tag allerseits. :o

    Ich hab da zur Zeit ein Problem, und ich kenn mich nicht wirklich aus was Mietrecht betrifft.

    Also...

    Ich bin im Oktober umgezogen, von Weimar nach Nürnberg.
    Die Abnahme der Wohnung hatte ein Kumpel gemacht, da ich nicht nochmal nach Weimar fahren konnte.
    Übergabe hat geklappt, mir wurde alles per E-mail zugesendet.


    Ende März meldete sich eine Bekannte die nun dort ins Haus gezogen ist, und meinte "Hey, hier liegt Post für dich im Hausflur rum".
    Sie schickte mir den Brief zu. Ich war schockiert, weil der Brief nur ein paar Tage nach meinem Auszug ausgestellt wurde, und dann wohl einfach in den Hausflur gelegt wurde. Es handelete sich um die BKA von 2013, natürlich hatte ich noch Guthaben über.
    Darüber war ich natürlich nicht entzückt, da die Hausverwaltung meine E-Mail hatte, worüber sie mich zuvor immer kontaktierte. Nur komischerweise jetzt nicht.

    Da ich Probleme habe mit fremden zu telefonieren ( nein,das ist kein scherz ), habe ich mich natürlich sofort per E-mail an die Hausverwaltung gewendet. Habe förmlich das Guthaben (84,99€) eingefordert, und ebenso auf die noch offene Rückzahlung der Kaution von 530 Euro hingewiesen, die eigentlich innerhalb 6 Monate zurück überwiesen werde sollte, laut Protokoll (Ende März waren die 6 Monate abgelaufen).

    Ich hab am gleichen Tag noch eine Lesebestätigung bekommen,aber leider erst nach 2 Wochen eine Antwort.
    Da hieß es dann, das sie das Guthaben überweisen werden, aber von der Kaution eine Rechnung abgezogen wird, wegen des austausches der Waschbeckenmischbatterie (? heißt das so? :D ) und des Duschkopfes.

    170 Euro wollen die mir berechnen, für den Austausch altersbedingt abgenutzer Gegenstände.
    Ich muss dazu sagen, das 2013 die Mischbatterie in der Badewanne ausgetauscht wurde, weil sie auch schon abgenutzt und total verkalt war. Den hebel hatte ich plötzlich in der Hand. Hab mich bei der Hausverwaltung gemeldet,alles schön und gut,kein Problem. Der Handwerker der dann vor Ort war, sprach auch schon damals den Wasserhahn am Waschbecken an, das dieser auch schon durch wär und ausgetauscht werden müsste.

    Für den damaligen Austausch wurde mir NICHTS berechnet von der Hausverwaltung. Und nun soll ich 170 Euro bezahlen für quasi das gleiche Problem?

    Die Rechnung ist übrigens von Januar, und es handelt sich nur um die Rechnung an die Hausverwaltung von der beaufragten Firma. Diese haben sie mir einfach per E-mail weitergeleitet.

    Ist das rechtmäßig, das sie mir das nun berechnen dürfen? Und dürfen die eigentlich nach den 6 Monaten noch eine Forderung stellen?
    Ich hab gelesen das auch nicht mehr als 80 Euro für Kleinreperaturen verlangt werden dürfen. Ist das so?

    Die Dame habe ich erstmal gebeten mir eine von ihnen, ordentlich ausgesstellte Abrechnung für die Kaution zu zuschicken, bevor sie mir irgendwas davon zurück überweisen. Darauf warte ich übrigens auch schon mittlerweile fast 4 Wochen. Immerhin habe ich mein Guthaben von der BKA 2013 wieder bekommen.
    Ich bin gespannt wie das dann mit der BKA 2014 aussieht.. :rolleyes:

    Ich hoffe das kam nun alles verständlich rüber. :)

    Wäre erfreut über Ratschläge und Infos.
    Ich weiß sonst nicht so Recht was ich machen soll. Im Mieterschutzbund bin ich nicht eingetragen.


    Liebe Grüße,

    Lemontreezia

  • Meiner Meinung nach dürfen die keine Rechnung in Höhe von 170 EUR abziehen. Der Hebel einer Mischbatterie dürfte zwar mit zu den Schönheitsreparaturen fallen, aber der Betrag sprengt die derzeitige Angemessenheit laut Rechtsprechung. Eine Rechnung von 120,00 EUR wäre noch i. O., aber 170 EUR sind definitiv zu viel, die muss der Vermieter komplett selber zahlen.
    (Es sei denn, es handelt sich um verschiedene Einzelrechnungen, dann könnte der jeweilige Einzelfall unter die Schwelle fallen und somit eine Kleinreparatur darstellen)
    Kleinreparaturen müssen aber im Mietvertrag wirksam vereinbart sein.

  • Der Austausch eines Wasserhahns ist keine Schönheitsreparatur, sondern eine Instandhaltung, dies ist vom Vermieter zu tragen.

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