Beiträge von AndreasC1977

    Danke für die Antwort!

    Dass das Expose keine Gültigkeit hat, war mir bereits durch Recherchen bekannt.

    Ich kann aus Ihrer Antwort leider nur nicht ableiten, ob bei einer eventuell enstehenden Differenz (habe die NBK-Abrechnung ja noch nicht erhalten!) nur die NBK von mir reklamiert werden können, oder ob ich durch die doppelte Falsch-Angabe der Wohnfläche (Zählerprotokoll und NBK-Abrechnung) auch eine Mietminderung einfordern kann!

    Eine Mietminderung wahrscheinlich nicht, denn es wurde ja keine Fläche vereinbart. Insofern weicht die Wohnung nicht von einem vereinbarten Zustand ab.

    Aber die Betriebskostenabrechnung muss auf tatsächliche Flächen fußen. Stimmen diese nicht, muss die Abrechnung korrigiert werden.

    Danke für die flotte Antwort!

    Ja, ich habe definitiv richtig gemessen, bin in der Bau-Planung tätig und hab das ganze sogar mit Laser vermessen. Die Dachschrägen sind relativ steil, der Anteil an >1m und 1-2m Flächen ist dementsprechend etwas hoch.
    Balkon und Terasse habe ich nicht.
    In meiner Wohnung führt eine Treppe zur eigentlich "Wohnebene", diese darf aber gemäß §3 der WoFIV auch nicht betrachtet werden, weil sie mehr als 3 Steigungen bestitz.

    Meine Frage war ja auch eher, ob die NBK-Abrechnung und das Protokoll als Rechtsgrundlae ausreichend wären, wenn im MV nichts steht.

    Aber danke für den Einwand ;)

    Sollte man das als "in der Bauplanung tätiger" nicht vorher merken, dass da statt 90 m² nur 70 m² vermietet werden?
    Gerade in dem Job - wie auch in meinem - sollte man ein Gespür für Flächen haben...

    Berny, ein "in der Regel" und ein "im Allgemeinen" ist eine aufweichende Formulierung, die bedeutet, dass es auch einen Fall außerhalb der Regel geben kann.
    Wenn SchönReps also in der Regel alle 5 Jahre fällig sind, so können sie, wenn notwendig, auch früher oder später ausgeführt werden.

    Die Beweispflicht, dass der Mieter noch nicht renovieren muss, weil die Wohnung noch sehr gut in Schuss ist, liegt natürlich beim Mieter, denn es ist ja zu seinem Vorteil.
    Die Beweispflicht, dass die SchönReps früher fällig sind, liegt dagegen beim Vermieter, da er den Mieter ja schließlich zwingen will, seiner Pflicht zur Renovierung früher nachzukommen.

    Waren Schönheitsreparaturen tatsächlich fällig, ist der Mieter beweispflichtig, dass er sie auch ausgeführt hat (Belegkopien).

    Sofern die allgemeinen Vertragsbestimmungen NICHT Bestandteil des Mietvertrages sind, sind die Regelungen des Mietvertrages zu den Schönheitsreparaturen wirksam.
    Ist jedoch im Mietvertrag irgendwo etwas geschrieben wie "Es gelten zudem die Regelungen der allgemeinen Vertragsbestimmungen", sowas steht entweder irgendwo ganz am Anfang des Mietvertrages oder relativ weit unten, dann machen die unwirksamen Regelungen der allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Schlönheitsreparaturen die Wirksamkeit der vertraglichen Klauseln zunichte.

    Wie im Anhang zu sehen wird die Instandhaltung in meinem MV auf den Mieter umgewälzt. Interessant ist die Formulierung und genaue Auflistung der Gegenstände. Alle geannten Einrichtungen sind zu "pflegen" bei anfallen aber auch die Kosten der Instandsetzung/haltung zu übernehmen. Von vertragsgemässem Gebrauch oder häufigem Zugriff des Mieters ist nicht die Rede, ebenfalls spielt das Alter der Anlagen und Zustand zu Mietbeginn keine Rolle. Auch Dinge wie die Etagenheizung sind so wie ich das verstehe mit in meiner Pflicht.

    Was meint ihr dazu ?

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    Dann was grundsätzliches, dazu fand ich keine Antwort im Netz. Wenn eine Kleinreparatur zulässigierweise auf mich umgewälzt wurde, in welchem Zeitraum muss diese abgerechnet werden ?

    Diese Kleinreparaturklausel scheint auf dem ersten Blick in Ordnung zu sein. 115,00 EUR pro Einzelfall ist zwar eher kritisch, je nach Gericht dürfte es gerade noch so in der Höhe durchgehen, anderen wäre das aber auch schon zu hoch.
    Für das Geltendmachen der Kosten einer Schönheitsreparatur gibt es keine direkte Regelung, so dass hier die gewöhnliche Verjährungsfrist von 3 Jahren meiner Ansicht nach anzusetzen ist.

    1. H Hamburg geht dich mein Leben einen scheißdreck an, ich gucke nicht tatenlos zu, die Schäden sind in meiner Abwesenheit entstanden! und danke, du kannst jetzt die fresse halten, deine kommentare sind genau so sinnvoll wie Fußpilz!

    Danke an alle anderen Kommentare. Ein Maler ist schon beauftrabeauftragt, allerdings sollen die türen am WE gestrichen werden. Grob Fahrlässig war es sicherlich nicht, denn ich konnte in meiner Abwesenheit nicht verhindern, dass sie an den Türen kratzt. Ich brauche nur noch das OK von der Versicherung, dann können die Türen repariert werden.

    Ich gebe Hamburger sowas von Recht und halte deswegen auch die "Fresse" und gebe diesem unsozialen Gewürm keine Tipps.

    Ja, es geht um Mietrecht... und zwar in dem Fall, wie sich ein Mieter schützen, wenn der Mitbewohner anfängt mist zu bauen.

    Nein, das ist KEIN Mietrecht. Mietrecht behandelt die Beziehung Mieter - Vermieter.
    Bei Dir ist aber die Beziehung Mieter - Exgeliebte des Mieters.
    Und das ist Zivilrecht.

    Mein Tipp: Koffer vor die Tür setzen und Schlüssel geben lassen. Oder das Schloss wechseln. Alles andere ist Humbug, wenn die Dame so unfein und gefährlich ist.

    Hallo liebe Helferlein
    Es geht um das Mietverhältnis meiner Tochter, Sie hat nicht mehr den Nerv etwas zu unternehmen.
    Fangen wir von Anfang an:
    Sie wollte sich endlich mit einem eigenen Hausstand von den Eltern ein neues Leben aufbauen und hat sich mit 22 Jahren entschlossen eine Mietwohnung seit Jan. 2015 zu nehmen. Die Art und Weise wie der Eigentümer die Wohnung angeboten hat und wie er uns unterstützt hat hätte mich dazu bewogen nie diese Wohnung zu nehmen doch meine Tochter wollte die schöne Wohnung unbedingt haben.
    Die Wohnung hat eine Fußboden Nachtspeicher Heizung was schon der erste Kritikpunkt ist da schon ab Mittags 14 Uhr kein angenehmes Wohnen gewährleistet ist und nur mit Decken und warmer Kleidung es auszuhalten ist. Die enorme Abschlagszahlung für Strom (220,-€) wird nicht ausreichen um die Kosten zu decken.
    Nun möchte meine Tochter, um nicht länger unglücklich die Mietzeit absitzen zu müssen aus dem Vertrag herauskommen.
    Erst jetzt haben wir in dem Buch von Mietvertrag gelesen dass das Mietverhältnis bis Jan. 2017 festgeschrieben ist.
    Sie hat mit dem Eigentümer Kontakt aufgenommen und die finanzielle Notlage geschildert und darum gebeten das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden zu dürfen.
    Der Eigentümer ist zwar darauf eingegangen wenn meine Tochter einen Nachmieter findet, er kommt aber mit immer mehr Auflagen bzw. Auskünften die meine Tochter von dem Nachmieter in Erfahrung bringen soll.
    Er möchte z.B. vom Nachmieter eine Lohnabrechnung, Selbstauskunft, Schufa Auskunft, finanzielle Lage, Arbeitsverhältnis etc.
    Darf Sie überhaupt aus rechtlichen Gründen dies alles als dritter vom Nachmieter erfragen.
    Wir sind im Grunde genommen eine unkomplizierte, entgegenkommende Familie die keinem was böses möchte aber dieser Eigentümer raubt mir den Nerv und verursacht schlaflose Nächte und ich bin Mittlerweilen so weit mit den Nerven am Ende dass mir alles egal ist nur um diesem Zeitgenossen zu schaden.
    Welche unfeine Art hätten wir dass der Vermieter froh ist endlich meine Tochter auf die Straße zu setzen.

    Bitte, bitte helft uns
    Darf ich dies

    Ohne zu wissen, wie genau der Kündigungsauschluss im Mietvertrag geregelt ist, können wir nur raten.
    Wenn es heißt, der Mieter kann nicht vor dem TT.MM.JJJJ kündigen, dann ist es einseitig und ungültig, da es den Mieter benachteiligt.
    Wenn es aber heißt, die Mietparteien vereinbaren einen Kündigungsverzicht bis zum TT.MM.JJJJ, dann gilt dies für beide Seiten und wäre gültig.

    Dann ist Deine Tochter rechtlich an den Mietvertrag gebunden.
    In dem Fall kann natürlich der Vermieter die Kriterien setzen, unter denen er einer Auflösung des Mietverhältnisses akzeptieren würde.
    Und bei aller Liebe: Es ist absolut normal, dass man vom Mietinteressenten die letzten drei Gehaltsnachweise, eine aktuelle Schufaauskunft, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Kopie des Persos und auch noch eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft verlangt. Man möchte ja nicht an einen Mietnomaden vermieten oder an jemanden, der sich die Wohnung gar nicht leisten kann.

    Die Unfeine Art aus der Wohnung zu kommen kann sein:
    - Tag und Nacht laut dröhnend Musik zu hören, so dass der Vermieter einem irgendwann kündigt.... kann aber auch zu einer Anzeige führen.
    - Sich wie eine asoziale Sau im Haus aufführen und massiv den Hausfrieden stören... kann zu sozialer Ausgrenzung führen
    - Keine Miete zahlen... führt zu einer fristlosen Kündigung, aber auch zu Mahn und ggf. Gerichtskosten.


    Im Übrigen:
    Die Tochter hätte sich vorher schlau machen können, was für eine Art Heizung in der Wohnung eingebaut wurde und wie teuer der Betrieb deren wird.

    Und noch eins:
    Fußbodenheizungen schaltet man in der Regel nicht des Morgens ab und Abends wieder an, so wie man es oft mit Heizkörpern macht.
    Je nach Größe des Heizsystems kann es nämlich bis zu 1,5 Tagen dauern, ehe die komplette Heizung auf gewünschte Temperatur ist. Und das neu "anfeuern" kostet enorm viel Energie und ist natürlich der teure Akt.
    Fußbodenheizungen regelt man auf die gewünschte Temperatur ein (die lange vorlaufzeit, s.o., dabei nicht vergessen) und lässt die Temperatur stets so stehen, dass man ein gleichbleibendes Raumklima hat. Dann sinken die Heizkosten auch sehr schnell, da der lange Akt des "Anfeuerns" entfällt.

    Unglaublich!! Ich glaube ich bin manchmal doch zu sehr Gutmensch! Dann bin ich mal gespannt, was die beiden mir da anhängen wollen! Die Wohnung war beider Übergabe überhaupt nicht in Ordnung. Ich wohne bereits seit 4 Jahren in dem Haus, vorher in einer anderen Wohnung. Die neue Wohnung war eindeutig "gebrauchter" und dreckig. Abflüsse und Dusche wurden wahrscheinlich nie ordentlich sauber gemacht, das habe ich alles gemacht. Auch die Fenster waren extrem schmutzig!
    Darauf habe ich auch bei der Besichtigung damals aufmerksam gemacht, da war meine Cousine sogar mit dabei. Deren Begründung war dann, deshalb stehe da auch "in Ordnung" und nicht "einwandfreier Zustand". Und damit habe ich mich halt zufrieden gegeben. War wohl ein Fehler, aber ich wollte dann auch nicht unhöflich und pingelig sein.

    das war wirklich ein Fehler. In Ordnung heißt soviel wie: Zustand ist in Ordnung, nichts zu bemängeln.
    Wenn die Mängel nicht notiert wurden, denn kann es teur werden.
    Selbst wenn die Schönheitsreparaturklausel ungültig wäre, zumindest die Wände mit den Bleistiftstrichen und in Folge dessen das jeweils dazugehörigen Zimmer wäre zu streichen, daStriche eben Sachbeschädigung ist und Ihr nicht beweisen könnt, dass die schon da waren.

    Hallo! Ich muss mich auch gerade mit dem Thema herumschlagen. Stimmt das, dass man keine Schönheitsreperaturen leisten muss @AndreadC1977?
    Im Internet lese ich, so, wie hier Sch etwas anderes. Also Wändestreichen gehört wohl dazu.
    Habe ein Übergabeprotokoll vom Einzug der Wohnung. Überall stand nur i.O. dahinter. Wände waren teilweise schmutzig und Linien mit bleistift gezogen, die sind jetzt immer noch dran, weil ich nen Schrank vorgezogen habe. Sehe daher nicht ein, die Wände neu zu streichen weil ich nur 2 Jahre in der Wohnung gehaust habe. Wie kann dieses "i.O." gedeutet werden, da ja keine genauen Mängel aufgelistet wurden, wie zum Beispiel Bleistiftlinien an der Küchenwand?

    Du hast mich falsch verstanden. Natürlich gehört das Steichen der Wände zu den Schönheitsreparaturen.
    Nur in wenigen Fällen jedoch müssen diese bei dem Auszug eines Mieters tatsächlich ausgeführt werden. Endrenovierungen sind meistens zum Ungunsten des Mieters und müssen daher nicht geleistet werden.
    Natürlich versuchen wir Verwalter das gerne mal, ob der Mieter so blöd ist und dennoch streicht.

    Wenn in Deinem Einzugsprotokoll bei dem i. O. noch irgendwie stand, dass da Verschmutzungen und Striche sind, dann hast Du Glück. Dann musst Du nicht streichen, da Du die Wohnung nicht in einem besseren Zustand zurück geben musst, als Du sie bekommen hast.

    Stand davon nichts im Protokoll, wird der Vermieter darauf pochen, dass diese Mieterschäden behoben werden. Striche sind kein normaler Gebrauch, also eher Sachbeschädigung.

    Der Vermieter darf keine Kosten einbehalten, da die Mieterin die Wohnung nie hat nutzen können.
    Ich gehe davon aus, dass auch keine Wohnungsübergabe stattgefunden hat.
    Wenn der Vermieter die Wohnung selber nutzen will, muss er den Ablauf des Mietvertrages abwarten. Wegen Eigennutzung WÄHREND des befristeten Mietverhältnisses zu kündigen, das kann er nicht.

    Ihrer Tochter ist ein Schaden entstanden. Der Vermieter verweigert die fristgerechte Übergabe der Wohnung zum 01.03.2015.
    Die Tochter kann 100 % der Miete mindern, da sie die Wohnung mangels Übergabe nicht nutzen kann.
    Zudem ist der Mangel vom Vermieter vorsätzlich oder grob Fahrlässig verursacht worden. Insofern kann Ihre Tochter auch weitere Kosten als Schadensersatz geltend machen.
    Warum Ihre Tochter kündigen soll, entzieht sich meiner Kenntnis. Das macht keinen Sinn.

    Wenn der Vermieter die Wohnung vorzeitig in Besitz nehmen will, kann man ihm einen Mietaufhebungsvertrag anbieten, aber mit einem "Handgeld" zugunsten der Mieterin. Ich würde hier eine halbe Jahreskaltmiete fordern. Sollte der Vermieter dem nicht zustimmen, muss er sich eben bis 2013 gedulden.

    Ich empfehle hier aber dringend einen Anwalt zu nehmen! Der Vermieter hat nicht mehr alle Latten am Zaun!

    Dahingehend war noch nie ein Freund irgend welcher Mietspiegel.

    ja gut, das bin ich auch nicht, weil diese Durchschnittswerte eine gute Wohnung schlecht machen und eine Bruchbude schönreden.
    Aber sofern ein qualifizierter Mietspiegel existiert, ist dieser ja auch zwangsläufig zu nutzen, wie zumindest in Berlin die Gerichte geurteilt hatten.
    Da der Mietspiegel jetzt aber offenbar seine "Qualifizierung" verloren hat, und wir uns kollektiv im Verbund nicht vorstellen können, dass die nächste Instanz zwei öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter Lügen straft, agieren wir nun so, als gäbe es den Mietspiegel nicht.

    Ich befinde mich in der angenehmen Situation, dass es in den meisten Regionen, wo ich vermiete, gar keinen Mietspiegel gibt. Ich orientiere mich immer an den Vergleichswohnungen.

    Ansonsten arbeite ich mit dem neu erschienenen Dresdner Mietspiegel. Die ersten Mieterhöhungen sind vor ein paar Wochen raus, so dass es hier noch keine Streitfälle gibt. Mal sehen, wie unser Amtsgericht den Mietspiegel bewertet.

    Ansonsten halte ich von dem Urteil erst einmal gar nichts. Vielleicht saß hier nur ein frustrierter Richter am Tisch. Warten wir mal das Urteil des LG ab.

    Hat Leipzig auch "Wohnungsnotstand" und wurde bei Euch auch die Mietbremsein Kraft gesetzt?

    Du wohnst nicht zufälligerweise in Berlin Neukölln? So ein Schreiben hab ich gerade vor kurzen erst rausgeschickt :D

    Lies mal den Brief durch, ob Da nicht drauf steht, dass Du Dich in der Verwaltung melden sollst um von den zwei angebotenen Tagen einen Termin auszusuchen. Zwei Tage musst Du Dir nicht frei nehmen, das kann niemand erwarten. Die sollten in der Lage sein, Dir ein etwas knapperes Zeitfenster von ca. 2-3 Stunden benennen zu können.

    Offensichtlich taugt nicht jeder zum Vermieter.

    Da hast Du absolut Recht. Wir machen auch Verwaltung für Zwangsverwalter, und da sieht man ein wunderbares Sammelsurium an Unfähigkeit auf Vermieterseite. Da wundert es nicht, dass solche Vermieter vermietertechnisch quasie entmündigt werden und ein Zwangsverwalter das Objekt auf Vordermann bringt.

    Und glaub mir, das ist hart verdientes Geld! Da muss man ein dickes Fell haben als "der böse vom deutschen Unrechtstaat beauftragte Verwalter, der " den armen Grundbesitzer "nur schikanieren will".
    Darüber kann man einen Roman schreiben, der ist spannender als ein Horrorroman von Stephen Kind... wobei die eh lahm sind :D

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