Die Höhe der Kosten kann man kaum monieren. Kosten, die anfallen und umlagefähig sind, darf man auch umlegen.
Ob die jetzt höher sind als woanders ist dabei egal. Auch ob die Kosten über den Betriebskostenspiegel. Dieser Spiegel stellt nur einen Durchschnitt aus der ganzen BRD dar. Der Betriebskostenspiegel ist nicht wirklich nutzbar. Der kann auch eingestampft werden, da man eben nicht München mit Greifswald vergleichen kann, was aber der Betriebskostenspiegel macht.
Sofern der Vermieter zu einer Rechnungsposition eine Rechnung aufweisen kann, verläuft der Widerspruch ins Leere.
Gibt es also zu der Versicherung eine Rechnung, ist die Position nicht zu beanstanden.
Die Pflege des Außengeländes, ist auf alle Mieter umlagefähig. Nur Kosten von Exklusivflächen, wie ein Mietergarten, zu dem andere Mieter keinen Zutritt haben, dürfen nur von den Berechtigten Mietrn bezahlt werden.
Die Reinigung eines vermieteten Kundenparkplatzes darf nur auf den Mietenden umgelegt werden. Die Begrünung rings rum jedoch auf alle Mieter, da alle Mieter die Begrünung auch ansehen können. Das ist Äquivalent zu der Erdgeschosswohnung, die Aufzugskosten zahlen muss, obwohl sie ihn nicht nutzen muss.
Im Gegensatz zu Wärmedurchflusszählern und Wasserzählern unterliegen Heizkostenverteiler keiner Eichpflicht. Diese Geräte (HKV) funktionieren nach dem Verdunstungsprinzip und eine Verdunstungsmessung ist nicht eichbar. Verdunsterröhrchen werden jährlich gewechselt, elektronische HKV nur nach Ablauf der MIETzeit. Diese können aber auch länger drin bleiben, wenn die Mietzeit z. B. verlängert wird. Eine Pflicht zum Austausch besteht nicht. Die Aussage der Hausverwaltung kilingt für mich daher zwar unglücklich, aber Plausibel. Wenn man den Ableseservice wechselt, montiert der neue i. d. R. seine eigenen Geräte und die Alten werden entfernt.
Zu den Heizkosten:
Schonmal daran gedacht, dass nicht zu 100 % nach Verbrauch abgerechnet werden darf sondern immer mind. 30 % nach Fläche? Wenn die Gesamtkosten also hoch sind, hat man trotz Nullverbrauch dennoch hohe Heizkosten, da mind. 30 % nach Fläche umgelegt werden.
Bevor ich eine Wohnung anmiete, prüfe ich folgendes:
- Energieausweis und die darauf notierten Werte
- ich bitte um die letzte Betriebskostenabrechnung der Wohnung (meinetwegen auch anonymisiert), um zu wissen, was auf mich zukommt.
Gibt es das nicht, miete ich die Wohnung nicht.