Hallo Leute,
Habe ein großes Problem. Ich hab ein jahr als Untermieter in einer WG gelebt. Dieser Untermietvertrag bezieht sich auf den Hauptmietvertrag. In dem steht ich muss anteilig 20% der Schönheitsreparaturen bezahlen was ja auch ok ist. Aber: Ich soll jetzt 400 € bezahlen und einen Handwerker engagieren der die Türen abschleift und diese lackiert. Ich soll die ganzen Kosten allein tragen (in meinem Zimmer) und bin Studentin. Dies sei angeblich zulässig da ich eine Verzichtserklärung unterschrieben habe (von der ich nichts weiß und die auch die Vermieterin gerade noch hat) dass ich das Zimmer so übernehme und bei einem Auszug die Kosten für Renovierungsarbeiten der Vormieter übernehme. Ist so etwas rechtlich überhaupt zulässig? Danke für eure Hilfe! LG Carolin
Verzichtserklärung bei Untermietvertrag zulässig?
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carolin.nilorac -
28. Mai 2015 um 10:05 -
Erledigt
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Zitat
In dem steht ich muss anteilig 20% der Schönheitsreparaturen bezahlen was ja auch ok ist
Ist es in einem Formularmietvertrag nicht. Hat der BGH erst im März 2015 entschieden.
ZitatAber: Ich soll jetzt 400 € bezahlen und einen Handwerker engagieren der die Türen abschleift und diese lackiert.
Da will wohl jemand auf Deine Kosten die Türen neu lackiert haben. Oder hast Du die in einem Jahr so zugerichtet das es notwendig ist?
Der exakte dieser Wortlaut dieser "Verzichtserklärung" wäre schon wichtig.
Eine Mietsache unrenoviert übergeben, laufende Renovierungen und eine Endrenovierung verlangen ist ohnehin unwirksam.
Das deutsche Mietrecht kennt übrigens nur Mietverträge, Mieter und Vermieter. Ob ein Vermieter zufällig selbst Mieter ist spielt keine Geige.
Was in dem Mietvertrag Deines Vermieters steht tangiert Deinen Mietvertrag in keinster Weise.
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Hallo,
ZitatDies sei angeblich zulässig da ich eine Verzichtserklärung unterschrieben habe (von der ich nichts weiß und die auch die Vermieterin gerade noch hat) dass ich das Zimmer so übernehme und bei einem Auszug die Kosten für Renovierungsarbeiten der Vormieter übernehme.
Solange es sich hierbei um eine Individualvereinbarung handelt, wäre das rechtens. Ansonsten gilt das von anitari geschriebene.
Wie kann es sein, dass es eine Verzichtsvereinbarung mit Deiner Unterschrift gibt, Du aber davon gar nichts weißt?

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Hallo,
Solange es sich hierbei um eine Individualvereinbarung handelt, wäre das rechtens. Ansonsten gilt das von anitari geschriebene.
Wie kann es sein, dass es eine Verzichtsvereinbarung mit Deiner Unterschrift gibt, Du aber davon gar nichts weißt?

Vollsuff?

ansonsten schließe ich mich meinen Vorrednern an. Nur in Form einer Individualvereinbarung wäre das zulässig. Und sobald mehr als einer eine solche Vereinbarung hat, ist es keine Individualvereinbarung mehr. Gleiches gilt, wenn es etwas ist, was nicht verhandelt wurde, sondern vom Vermieter diktiert wurde.
Versteckt sich solch eine Klausel in Allgemeinen Vertragsbestimmungen oder irgendwo im Mietvertrag, wäre sie unwirksam.
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Hallo carolin,
ich hoffe für Dich, dass Du den Anfangszustand Deiner Mietsache beweisen kannst. Verbesserungen kann der VM jedoch nicht verlangen.
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