Beiträge von Carmen1

    Ja, der Anwalt ist noch tätig. Ich kann erst in 2. Instanz den Anwalt wechseln.

    Sachstand ist der, dass der Anwalt jetzt prüft ob der Vermieter die Ansprüche gegeneinander Aufrechnen kann. Wobei er davon ausgeht, dass der VM recht hat.

    Ich werde jetzt morgen bei meinem Anwalt anrufen und werde nochmal mit ihm +über diese Betriebskosten sprechen. Und ich denke dann wird das vor Gericht gehen.
    Es ist ja nicht nur diese Aufrechnung die gemacht wurde, sind ja noch andere Fehler die in den Abrechnungen drin sind.

    Der Vermieter rechnet gegen, und der Anwalt geht davon aus, dass er es kann. Und da ich nicht verstanden habe, was das Aufrechnen überhaupt bedeutet und ob das möglich ist, wollte ich hier einfach nachfragen, ob sich jemand damit auskennt. Ich hoffe das war nicht falsch?!?

    gruss Carmen

    Ich musste im Dezember einen Anwalt einschalten, da sonst die 3-Jahres Frist für die zwei Betriebskostenabrechnungen abgelaufen wäre. Was ich nicht wusste, ist, dass der Anwalt Stufenklage eingereicht hat. Mir hat er gesagt, es geht erstmal um die Herausgabe der Betriebskostenabrechnung. Als ich diese dann hatte, wollte ich, weil er mir einfache Fragen nicht beantworten konnte, den Anwalt wechseln. Da er aber wie gesagt Stufenklage eingereicht hat, stimmt die Rechtschutz dem nicht zu. Der Anwalt kennt sich zu wenig aus. Kann mir eigentlich einfache Sachen nicht erklären.

    gruss Carmen

    Naja das mit der Anwaltswahl hat sich erledigt. Unser Anwalt hat Stufenklage eingereicht, einmal zur Herausgabe der Nebenkosten, dieser teil ist ja erfüllt. Und zum anderen für die Bezahlung der daraus entstehenden Guthabens. Leider kann ich jetzt den Anwalt nicht mehr wechseln, macht die Rechtschutz nicht mit. Kann nur ,lt Auskunft eines Fachanwalts für Mietrecht, die erste Instanz mit dem jetzigen Anwalt durchziehen, und dann die zweite mit ihm. Leider.

    gruss Carmen

    Hallo Berny,

    Abrechnungszeitraum für 2012 war 01.01.2012 bis 31.04.2012 wurde uns zugestellt am 14.12.2013
    Abrechnungszeitraum für 2010 war 01.10.2010 bis 15.04.2011 wurde uns zugestellt am 12.02.2014
    Abrechnungszeitraum für 2011 war 15.04.2011 bis 31.12.2011 wurde uns zugestellt am 12.02.2014

    gruss Carmen

    Also die Betriebskostenabrechnung für 2012 ging uns zu im Dezember 2013. Also noch fristgerecht.

    Abrechnungszeitraum für 2010 war 01.10.2010 - 15.04.2011
    Abrechnungszeitraum für 2011 war 15.04.2011 - 31.12.2011

    jetzt rechnet er das angebliche Guthaben aus 2011 minus die angebliche Nachzahlung aus 2010. Anscheinend gibt es eine § , der es dem Vermieter erlaubt, Forderung gegen Guthaben aufzurechnen. Aber die Betriebskostenabrechnung wurden uns erst nach gerichtlicher Aufforderung im Februar 2014 zugestellt. Also sind sie doch definitiv verfristet???? Wie kann er dann aufrechnen???

    Lieben Gruss
    Carmen

    Hallo, dieses Seite ich echt toll. Aber ich habe ein Problem, dass ich mir nicht wirklich hieraus lesen konnte.

    Betriebskostenabrechnung 2010 wurde gestellt 2014 mit Guthaben für mich.
    Betriebskostenabrechnung 2011 wurde gestellt 2014 mit Forderung an mich.
    Vermieter rechnet das nun gegeneinander auf.

    Obwohl beide Betriebskostenabrechnungen schon verjährt sind. Ist das rechtens? .
    Lieben Gruss Carmen

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