Ja, der Anwalt ist noch tätig. Ich kann erst in 2. Instanz den Anwalt wechseln.
Sachstand ist der, dass der Anwalt jetzt prüft ob der Vermieter die Ansprüche gegeneinander Aufrechnen kann. Wobei er davon ausgeht, dass der VM recht hat.
Ich werde jetzt morgen bei meinem Anwalt anrufen und werde nochmal mit ihm +über diese Betriebskosten sprechen. Und ich denke dann wird das vor Gericht gehen.
Es ist ja nicht nur diese Aufrechnung die gemacht wurde, sind ja noch andere Fehler die in den Abrechnungen drin sind.