Hallo liebe Leute,
ich habe es im anderen Topic schon angedeutet, möchte es aber hier richtig einstellen.
Wir bewohnen einen Teil eines alten Bauernhauses, welches meinem Onkel gehört. Der andere Teil wird von meiner Oma bewohnt, die dort Wohnrecht auf Lebenszeit hat. Wir (Ehepaar mit Kin, 5 Jahre) haben diese Wohnung im Oktober 2010 bezogen und meinem Onkel damit geholfen, wirklich unangenehmen Mietern zu kündigen.
Wir haben damals lang und breit einen Mietvertrag im Entwurf besprochen und auch zu Papier gebracht. Er sollte dann in Reinschrift vorgelegt werden vom Vermieter. Dieses ist nie geschehen und er wurde nie unterschrieben.
Wie sieht die rechtliche Seite aus? Besitzen wir jetzt nur einen mündlichen Vertrag? Kann seitens des VM verlangt werden, diesen Entwurf jetzt noch zu unterschreiben? Oder wäre aus aus meiner Sicht besser, einen schriftlichen Vertrag zu verlangen? Das Problem ist nämlich, das erhebliche Baumängel aufgetreten sind, die es jetzt zu klären gilt. Da geht es natürlich darum, wer wofür zuständig ist.
Vielen Dank schon mal im Voraus.