Beiträge von Banane

    Carolin , mir fällt eben ein, ich hatte vor ca. 3 Jahren eine Frau in der Wohnung, die nach Auszug auch 2 beschädigte Türen hatte.
    Diese Mieterin meldete mit Sicherheit die Beschädigung auch erst nach Auszug, nämlich dann, als ich Schadenersatz verlangte.
    Die Versicherung zahlte ohne wenn und aber, natürlich "Alt für Neu".
    Versuche doch mit der Versicherung zu reden, die machen das auch manchmal aus Kulanz. Ich würde es Dir wünschen.

    Es geht hier um Grundsätzliches. Die Kaution wird auf ein Sparbuch angelegt mit dem eingetragenen Hinweis "Kaution für Frau Mustermann". Das Sparbuch kann/darf auf den Namen des VM lauten, bei meiner Bank möglich.

    Ich kenne die Streitlust der M inzwischen so gut, daß ich NK, Kaution etc akribisch bearbeite. Es kann mir so keiner ans Bein pinkeln.

    Jetzt sind allerdings im Keller die Möbel von uns geschimmelt, Bücher wellen sich und Lederschuhe kann man wegschmeißen. Der Nachbar im Kellerraum neben uns hat sein Fenster den ganzen Sommer über aufgehabt, was ja die Schimmelbildung begünstigt.

    Wertvolle Gegenstände solllte man im Keller nicht lagern. Dinge -wie Bücher etc., die Feuchtigkeit anziehen, so diese
    von Wert sind, nicht in den Keller.
    Ihren Kellernachbar sollten Sie davon überzeugen, daß ein Keller nur bei einer bestimmten Außentemperatur gelüftet
    werden sollte/darf. (wegen Kondenswasser).
    Ob Mietminderung möglich ist werden hier die Experten schreiben.

    manmun,
    das Haus ist 30 Jahre alt und nach den damaligen Richtlinien/Vorschriften erbaut. Ich nehme an, Du hast eine Altbaumiete und so kannst Du nicht einen Neubaustandard erwarten. Mietminderung ist recht fragwürdig.
    Wenn Du feststellen willst woher der Luftzug kommt, dazu mein Vorgehen: Ich hänge Seidenpapier an die Decke und sehe hier genau
    " woher der Wind weht."

    Seit letztes Jahr November geraten wir immer öfter "bösartig" aneinander...
    Wir haben mehrere mündliche Verwarnungen bekommen, weil wir angeblich alle 2 Wochen den Hof und 1 mal wöchentlich das Treppenhaus mit der Säuberung vernachlässigen.
    Was keines Falls wahr ist... nach zahlreichen Wortgefechten die noch human abgelaufen sind, haben wir uns entschlossen "vorher-nachher" Bilder bei jeder Tätigkeit die wir hier vornehmen zu machen!! Was vom 24.1.14 bis heute auch Lückenlos vorzuweisen ist...
    gewiesen haben (mehrmals) da wir es auch beweisen können...

    Was sieht man denn auf diesen Bildern, daß einer mit dem Besen in der Hand dasteht? Das ist kein Beweis, daß auch
    geputzt wird. Im Gegenzug könnte der VM evtl. beweisen, daß Dreck auf der Treppe liegt.
    Daß da ein Schuh draus wird wage ich zu bezweifeln....

    Maluwe, den Sprung in der Waschschüssel hast Du sicher bereits gesehen, als die der Haarstab hinein gefallen ist.

    Redlicherweise hättest Du dies sofort Deinem Vermieter anzeigen müssen, gleichzeitig Deine Privathaftpflichvers. verständigen
    können. Dieser Schaden wäre anstandslos von der Versicherung übernommen worden - sofern Du eine Haft hast.

    Dies sind so die Verhaltensweisen, die ich persönlich von Mietern nicht schätze. Immer erst versuchen zu trixen, vielleicht merkt
    es der VM ja nicht..

    redbrody, mir wird vom Lesen fast übel, ich kenne das als Vermieter recht gut. Wenn so ein WC-Spülkasten seit Jahren nicht ge-
    reinigt wurde ist dieser innen schwarz- und stinkt erbärmlich. WC-Schüsseln- pfui deixel, ich mags nicht beschreiben. Muß trotz-
    dem gereinigt werden, dafür verwende ich Demestos-Kraftreiniger, ist desinfizierend und wirkt 100%.
    Nicht zu lange einwirken lassen, also nicht tagelang, und sauber nachspülen. Anwendungshinweise lesen!!

    viel Spaß, Nanne

    Vielleicht kann man sie mit einer Poliermaschine plus Politur 'rauspolieren?

    Sei vorsichtig mit solchen Empfehlungen, könnte ja sein, daß er Dich ernst nimmt!!!

    Ich würde als M. meine Haftpflicht in Anspruch nehmen. Kratzer in der Scheibe, je nach Ausmaß, sind schon eine Beschädigung.

    Ist natürlich Unsinn! Das bedarf keiner Erlaubnis. Sofern eine ausreichende Lüftung vorhanden ist geht das schon in bestimmten Fällen. Aber ich rate auch davon ab. Besser ist ein Kondenstrockner.

    Für einen Trockner braucht es erstmal Platz, der möglicherweise gar nicht gegeben ist, zum anderen haben diese Trockner einen enormen Stromverbrauch. Ich meine, wenn schon ein Trockenraum im Haus vorhanden ist, muß es doch möglich sein, daß nur 2
    Mietparteien damit zurechtkommen. Wo der Wille, da auch ein Weg (Gebüsch). Man kann eben um alles und für jedes streiten.

    Nur meine Meinung:Einem Mieter muß die Möglichkeit gegeben werden , seine Wäsche außerhalb der Wohnung zu trocknen. Ich gehe davon aus, daß der M. die Erlaubnis hat eine Waschmaschine aufzustellen, die Wäsche kann er allerdings nirgens trocknen. außer in der Wohnung, was ja wiederum nicht erlaubt ist.Das paßt nicht.
    Es sollen für jede Partei bestimmte Trocknungstage anberaumt werden, so sehe ich da eine Lösung, die allerdings der V.regeln müßte.

    Alt gegen Neu: fiktive Situation. Ein Mieter schlägt eine Fensterscheibe ein, meldet den Schaden seiner Versicherung, die zahlt, aber
    eben alt gegen neu.
    Die Glasscheibe war zwar 10 Jahre alt, aber absolut neuwertig, trotzdem bekomme ich einen entsprechenden Preisabschlag. Durch
    hinaussehen wird eine Glasscheibe nicht alt bzw. ninderwertig. Ich als Vermieter habe so den Schaden und der Mieter die Spaß.
    Ich finde diese Regelung bedenklich, gerade im Hinblick auf Gegenstände die, wie eine Glasscheibe, nicht altern.

    PHP

    @Banane
    Versuche mal, die Zitatfunktion korrekt zu nutzen, bitte.


    :confused:
    Dass Begriffe wie Neben- und Betriebskosten manchmal verschwimmen und im Prinzip dasselbe darstelllen, ist aber schon klar, oder? Oder kennst Du im Wohnraum-Mietrecht eine gültige "Nebenkostenverordnung"?

    Und Du hast also bei Dir 2 getrennte Abrechnungen? Eine für Heizkosten und eine für andere Dinge? Seltsames Konstrukt ...

    NK und BK sind ein und dasselbe, klar, und im Mietrecht spricht man von Betr.K.
    Für die 2 getrennte Abrechnungen spricht folgendes: Versicherungen laufen bei mir vom 1.1.- 31.12. Sollte eine Vers.
    den Beitrag erhöhen, dann natürlich ab 1.Jan. Wäre nun die NK-Abrechnung vom z.B. 1.5., müßte ich lt.Gesetz die
    Erhöhungssumme entsprechend verrechnen. Das tue ich mir nicht an.

    Heizkostenabrechnung erledigt Brunata. Anfang des nöchsten Jahres bekommt jeder Mieter seine NK-bzw.Heizkostenabrechnung.

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