Erlaubte Abrechnungszeiträume - unter 12 Monate nur mit "triftigem Grund"?

  • nicht unbedingt, wenn der VM immer jun-jul macht ....

    Genau das macht er eben NICHT. Der Abrechnungszeitraum war noch NIE Juli-Juni, sondern IMMER Einzugsdatum+12 Monate!

    Wenn Sie ein ganzes Haus gemietet haben, würde das Sinn machen.

    Habe ich nicht. Aber was würde dann Sinn machen?

  • Genau das macht er eben NICHT. ... Habe ich nicht. Aber was würde dann Sinn machen?

    Könnte sein der VM hat nachgedacht über die genannten Dinge, versetz Dich mal rein das ist auch Rennerei.

    Bei einem Haus würde man versuchen den Vorgang zu vereinheitlichen, um Zeit zu sparen. Wäre ich Vermieter, würde ich das gleiche tun, sonst musste ja ständig wiedervorlagen setzen alle paar Tage.

  • Zitat

    Der Abrechnungszeitraum war noch NIE Juli-Juni, sondern IMMER Einzugsdatum+12 Monate!

    Wenn dem tatsächlich so sein sollte hat der VM nicht die geringste Ahnung von einer korrekten Betriebskostenabrechnung.

    In einem Mehrfamilienhaus kann/darf es nur einen Abrechnungszeitraum der für alle Mieter gilt geben. Ansonsten wären alle Abrechnungen formell falsch.

    Schließe mich Kolinum an:

    Zitat

    Srellen Sie die Abrechnung mal hier ein.

  • [quote='1']Wenn dem tatsächlich so sein sollte hat der VM nicht die geringste Ahnung von einer korrekten Betriebskostenabrechnung.

    In einem Mehrfamilienhaus kann/darf es nur einen Abrechnungszeitraum der für alle Mieter gilt geben. Ansonsten wären alle Abrechnungen formell falsch.

    So sehe ich das auch. Meine NK-Abrechnungen beginnen am 01.Jan.-32.12. Sollte ein Mieter erst am 15.Mai d.J. ein-
    gezogen sein, heißt der Nutzungszeitraum 15.5.-31.12.d.J. Das heißt -allg.verständlich - Betrag : 12 x 7,5 = Euro
    einfacher geht es kaum. Trotzdem, wer weiß eine bessere Abrechnungsmethode?

  • (Betrag:12)x7,5


    Ahso ... ich hatte da noch tiefere Zusammenhänge zum (eigentlich schon gestorbenen) Thread gesucht bzw. vermutet ... :rolleyes:

    @Banane
    Besser als anteilig nach Monaten ist anteilig nach Kalendertagen. Und da, wo es ums Heizen geht, anteilig nach Gradtagen.

    Mehr zur Begründung wegen Gradtage hier (klick).

  • @Banane
    Besser als anteilig nach Monaten ist anteilig nach Kalendertagen. Und da, wo es ums Heizen geht, anteilig nach Gradtagen.

    Mehr zur Begründung wegen Gradtage hier (klick).[/QUOTE]

    Heizkosten zähle ich zu den Betriebskosten und die haben einen anderen Abrechnungszeitraum, nämlich 1.10-30.9.
    des nächsten Jahres. Sollte da ein Mieter innerhalb dieser Zeit ausziehen und es wurde nicht abgelesen, dan gelten
    Gradtage etc.

    selbstverständlich könnte man auch BK nach Tagen abrechnen sofern dies erforderlich wäre

  • @Banane
    Versuche mal, die Zitatfunktion korrekt zu nutzen, bitte.


    Heizkosten zähle ich zu den Betriebskosten und die haben einen anderen Abrechnungszeitraum, nämlich 1.10-30.9.
    des nächsten Jahres.


    :confused:
    Dass Begriffe wie Neben- und Betriebskosten manchmal verschwimmen und im Prinzip dasselbe darstelllen, ist aber schon klar, oder? Oder kennst Du im Wohnraum-Mietrecht eine gültige "Nebenkostenverordnung"?

    Und Du hast also bei Dir 2 getrennte Abrechnungen? Eine für Heizkosten und eine für andere Dinge? Seltsames Konstrukt ...

  • PHP

    @Banane
    Versuche mal, die Zitatfunktion korrekt zu nutzen, bitte.


    :confused:
    Dass Begriffe wie Neben- und Betriebskosten manchmal verschwimmen und im Prinzip dasselbe darstelllen, ist aber schon klar, oder? Oder kennst Du im Wohnraum-Mietrecht eine gültige "Nebenkostenverordnung"?

    Und Du hast also bei Dir 2 getrennte Abrechnungen? Eine für Heizkosten und eine für andere Dinge? Seltsames Konstrukt ...

    NK und BK sind ein und dasselbe, klar, und im Mietrecht spricht man von Betr.K.
    Für die 2 getrennte Abrechnungen spricht folgendes: Versicherungen laufen bei mir vom 1.1.- 31.12. Sollte eine Vers.
    den Beitrag erhöhen, dann natürlich ab 1.Jan. Wäre nun die NK-Abrechnung vom z.B. 1.5., müßte ich lt.Gesetz die
    Erhöhungssumme entsprechend verrechnen. Das tue ich mir nicht an.

    Heizkostenabrechnung erledigt Brunata. Anfang des nöchsten Jahres bekommt jeder Mieter seine NK-bzw.Heizkostenabrechnung.

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