Beiträge von Banane

    Wie ist denn eine gültige Individualvereinbarung definiert?

    Wie die Bezeichnung schon lautet: Individuell zwischen den Vertragsparteien wurde eine Sache ausgehandelt, wobei beide Partner ihre Meinung äußern können/sollen. Ein vorgefertigtes Schreiben, welches dem Mieter zur Unterschrift vorgelegt wird, ist keine gültige Individualvereinbarung. Daran muss man sich nicht halten, weil ungültig.

    Zusätzlich dazu steht im Mietvertrag: "Sofern Wände mehr als durch normale Verbrauch verschmutzt oder beschädigt werden, sind sie auf Kosten des Mieters nach Auszug neu zu streichen. Diese Regelung gilt unabhängig von einer gegenbenenfalls abgeschlossenen Sondervereinbarung

    Fasse es so auf wie es geschrieben ist; ....mehr als durch normalen Verbrauch verschmutzt oder beschädigt...

    Hier müsste vom Mieter nachgearbeitet werden, sollte durch verschmutzte und beschädigte Wände nicht weiter vermietet werden können; aber verschmutzt und beschädigt ist relativ. Dem einen fällt kein Schaden auf, dem anderen umso mehr.

    Persönlich neige ich immer für eine einvernehmliche Regelung. Kommt es vor Gericht verlieren überwiegend beide Parteien, die einen mehr finanziell, die anderen gesundheitlich. Ein paar Kröten mehr oder weniger im Geldbeutel vergisst man schneller als ramponierte Gesundheit. In diesem Sinne alles Gute.

    bin nicht der einzigste wo sich gestört fühlt dadurch mein Nachbar bekommt dies auch mit den krach

    Lasse Dir vom Nachbar schriftlich bestätigen, dass er sich durch den Krach/Lärm der Syrer auch gestört fühlt und melde dies Deinem Vermieter mit der Bitte Abhilfe zu schaffen. Ganz nebenbei auch erwähnen, dass Du eine Mietminderung vermeiden möchtest.

    Die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung beträgt 85%

    Viel zu hoch. 60% Luftfeuchte sind normal .

    Wir haben uns vor 4 Wochen einen Raumtrockner gekauft, und kippen pro tag 1 Liter Wasser weg.

    Wie viel Personen wohnen in der Wohnung, ist natürlich auch maßgebend.

    Sofort zum Anwalt oder Mieterbund.


    Dann Gutachten erstellen lassen, ob es baulich bedingt ist, was sehr wahrscheinlich ist nach deinen Schilderungen. Aber es wird wohl nur ein Umzug bleiben, denn nach deinen Schilderungen kannst du machen was du willst, es bringt rein gar nichts.

    Ehe ich als Mieter zum Anwalt laufen oder einen Gutachter beauftragen würde, würde ich zuvor mal eine Weile die Wohnung nicht nur durchlüften, vielmehr auch gut durchheizen. Sollte dies nichts bringen, dann ausziehen.

    Will der VM aufgrund des Mietspiegels oder Vergleichsmieten erhöhen? Das muss er Dir ja bekannt geben und danach kannst Du Dich selbst informieren ob Du zustimmen willst, sollst. Beachte meinen Beitrag #2.

    Die Mängel ,( sofern es sich um Mängel handelt), musst Du dem VM schriftlich, nachweisbar, mitteilen. Mängel dieser Art haben aber mit Mieterhöhung nichts zu tun, d.h. unabhängig davon kann der VM die Miete erhöhen, soweit die Bedingungen dafür ausreichen.

    Im Gegenzug kann ein Mieter wegen entsprechender Mängel die Miete mindern. Der VM muss vom Mangel natürlich Kenntnis haben.

    Wenn z,B. Syrer ihre Wäsche aufhängen stört das niemanden, oder pfeifen und singen die dabei? Wie willst Du das als Mangel präsentieren? Du musst alles, was Du als Mangel bezeichnest, auch beweisen.

    habe gerade von meiner Vermieter ein schreiben bekommen mit Mieterhöhung, geht von 300Euro auf 360Euro nebenkosten 30Euro. Darf er das so einfach?wen ja habe ich eigene Probleme in dem Haus

    Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete kann der Vermieter aber nicht einseitig "anordnen", es gilt das Zustimmungsverfahren. Danach wird die Mieterhöhung nur wirksam, wenn der Mieter zustimmt oder wenn ihn das Gericht zur Zustimmung verurteilt. Der Mieter muss zustimmen, wenn die Mieterhöhung formal in Ordnung ist, der Vermieter nicht mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete fordert, die Jahressperrfrist und die Kappungsgrenze eingehalten sind.Jahressperrfrist heißt, dass nach Einzug in die Wohnung bzw. seit der letzten Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete mind.12 Monate liegen.

    Wenn ja, also wenn das erlaubt ist, hast Du eigene Probleme in den Haus. Na toll.

    Ich bin im Moment auf Arbeit und die Heizkostenabrechnung habe ich nicht mit. Aber du hast es ja quasi gesagt, mir fehlen die Sommermonate! Daher die Frage....kann mein Vermieter den Wert der Ablesung (sagen wir März, April) nehmen? Es würde sich ja bei der nächsten Nebenkostenabrechnung ausgleichen, denke ich. Wie siehst du das?


    Gruß

    Stefan

    Eine NK-Abrechnung/Abrechnungszeitraum betrifft 12 Monate, Nutzungszeitraum waren für Dich 100 Tage. Es werden die gesamten Kosten lt.Betr.V, die auf Dich anfallen, zusammengerechnet. Diese mit der gesamten Wohnfläche des Hauses dividiert, ergibt den qm-Preis, diesen mit Deiner Wohnfläche multiplizieren, ergibt für Dich die zu zahlenden NK für 365 Tage, für 100 Tage entsprechend weniger, Die von Dir geleistete Vorauszahlung berücksichtigen. Betrifft die NK-Abrechnung.

    Mit den Heizkosten wird genau so verfahren. Abrechnungszeitraum bzw. Nutzungszeitraum wird von den Abrechnungsunternehmen genau aufgrund der Ablesedaten ausgerechnet.

    Nein das Zimmer habe ich selbst möbliert, es war leer als ich eingezogen bin.

    Ich besitze auch keinen Untermietvertrag, sondern einen normalen, unbefristeten Mietvertrag

    In diesem Fall gelten für Dich die Mietrechte.

    Ich habe die Stromnachzahlung nicht gesehen, ebenso wie die Rechnungen an sich. Ich weiß nicht, wie viel sie für die Wohnung im Monat an Stromkosten kalkuliert hat.

    Warmmiete bedeutet: 300€ für das Zimmer, 50€ Nebenkosten (Strom, Internet, Heizung, Warmwasser, Müll, Hausmeister).

    Das ist in meinem Mietvertrag auch genauso festgehalten.

    Du bezahlt also mtl.Vorauszahlungen, diese werden jährlich vom VM abgerechnet, und Du hast das Recht sämtliche Belege/'Rechnungen einzusehen, und zwar bevor zu irgend einer Zahlung/Nachzahlung verpflichtet wirst. Verbrieftes Mietrecht.

    Sollte ich dies schriftlich machen oder reicht hier eine mündliche Absage?

    Und wenn schriftlich, wie formuliere ich es am besten?

    Die Vermieterin hat Dich ja auch nur mündlich davon unterrichtet, so wäre es genug ebenso abzusagen. Die Wohnungstüre zuschließen, das wäre Dein Recht. Andrerseits kannst Du natürlich die Absage schriftlich übergeben, ist beides möglich und korrekt.

    Besorge Dir ein Steckschloß und sichere so Deine Wohnung vor unbefugtem Zutritt, wenn möglich, gehe in der Zeit der angegebenen Besichtigung spazieren um evtl. Terror aus dem Weg zu gehen.

    Nochmal: Ohne Kündigung der Vermieterin musst Du keinen Nachmieter in die Wohnung lassen. Viel Glück!

    Ich bewohne ein Zimmer, welches ich pünktlich jeden Monat bezahle (350€).

    Vermutlich möbliert mit Küche- und Badbenutzung. In diesem Fall gelten für den VM gesonderte Regelungen, zugunsten des Vermieters.

    Nun hatte ich Ende letzten Jahres ein Gespräch,welches sich auf die aktuelle Stromrechnung bezieht. Meine Vermieterin meinte ich muss 400€ monatlich zahlen, weil sie so eine hohe Nachzahlung hat.

    Das ist Utopie. Es wäre die Stromrechnung einiges höher als die gesamte Warmmiete. Hast Du die Stromrechnung schon mal gesehen? Was heißt übrigens "Warmmiete" ? Sind sämtliche NK im MV eingeschlossen, also sozusagen eine NK-Pauschale inkludiert?, oder gibt es eine NK-Vorauszahlung ? Wie lautet diesbezüglich Dein Mietvertrag?

    Da ich mich weigerte die Stromrechnung mit zu bezahlen, da 400€ in meinen Augen für ein 12qm Zimmer zu viel sind,hat sie mir Anfang Dezember mündlich eine Kündigung ausgesprochen.

    Eine Kündigung ist nur schriftlich rechtens.

    Nun teilte sie mir heute mit, dass sie mein Zimmer auf einer Studentenwebsite gepostet hat und ich zu Ende Februar ausziehen muss. Am Donnerstag würden neue Interessenten vorbeikommen um mein Zimmer zu besichtigen, ich soll gefälligst dann da sein.Wenn ich das nicht tun würde, würde sie meine Sachen packen und mich rauswerfen (Zitat).

    Nachdem es keine Kündigung gibt ist auch eine Besichtigung zwecks Nachmieter nicht nötig. Und "Rauswerfen" käme diese Vermieterin teuer zu stehen.

    Da sie immer wieder zwischendurch mein Zimmer betreten hat, wenn ich nicht zu Hause war (Heizung verstellt, Fenster geöffnet, Unterlagen durchwühlt ect.) und auch sonst nie meine Privatsphäre achtet, schreibe ich nun in dieses Forum. Ich hatte ihr zuvor vertraut, sperre mein Zimmer nun auch immer ab, wenn ich nicht zu Hause bin, jedoch weiß ich nicht ob sie einen Ersatzschlüssel hat und mein Zimmer dennoch betritt. Ich vermute es, da Unterlagen anders angeordnet an den betreffenden Stellen liegen

    Besorge Dir ein einfaches Steckschloß und verschließe damit in Deiner Abwesenheit Dein Zimmer. Ohne Grund darf Deine Vermieterin Dein Zimmer nicht betreten, schon gar nicht rumhantieren.

    Verstoße ich gegen ein Gesetz, wenn ich keine Kündigung erhalten habe und dennoch Besichtigungstermine für meine Wohnung vorliegen und ich diesen nicht wahrnehmen möchte?

    Wie oben. Ohne Kündigung keine Notwendigkeit für einen Besichtigungstermin. Nur sollte Dir klar sein, dass in einem möbliertem Zimmer in einer Wohnung, in der die Vermieterin wohnt, Deine Mietrechte sehr eingeschränkt sind. Soviel mir bekannt, kann Dir in diesem Fall kurzfristig, ohne Angabe von Gründen, gekündigt werden.

    2. Ist der möbliert vermietete Wohnraum Teil der Vermieterwohnung, gelten unter bestimmten Voraussetzungen erleichterte Kündigungsbedingungen

    Hallo miteinander, wir haben im August eine Kündigung von unserem Vermiter bekommen wegen Eigenbedarf, da das Haus verkauft wurde.

    Sollte die Eigenbedarfskündigung von deinem Vermieter sein müsste in der Kündigung auch stehen, weshalb, an wen, genau die Person bezeichnen die in die Wohnung einziehen will etc.

    Diese Eigenbedarskündigung des Noch- Vermieters wäre ohne diese Angaben nicht gültig. Der Käufer/Nachfolgeeigentümer der Wohnung kann natürlich Eigenbedarf anmelden, mit genau den gesetzlichen Vorgaben.

    Was soll man sagen, ist halt qualitativ nicht alles erst Güte, aber als "Mangel" im Mietrechtlichen Sinne würde ich die Wannenecke jetzt nicht sehen.

    Ich würde da durchaus einen Mangel sehen, und zudem würde ich in diesem Zustand eine Wohnung nicht als "renoviert" anbieten.

    Was manche VM so alles an den Mann bringen wollen ist schon erstaunlich.

    Und weil der Vermieter das so hineinschreibt soll der Mieter das so akzeptieren, ganz offen begehen wir jetzt eine weitere Ähra nach Bananenmietrecht, jetzt auch noch das Akkarinmietrecht??

    Was soll man sagen, ist halt qualitativ nicht alles erst Güte, aber als "Mangel" im Mietrechtlichen Sinne würde ich die Wannenecke jetzt nicht sehen.

    Hauptsache, kein 0815Mietrecht.

    rum ist der Hinweis das man einen Fachjuristen zur Hilfe nehmen soll kläglich?

    Mir erscheint dieser Hinweis mehr als kläglich, und wenn dem Shuber ein Beitrag von mir nicht gefällt schreibt er auch seine Meinung, aber einiges abwertender als ich das mache. Immer erst nach Ihnen, der Herr.

    Das Neue ist nicht immer falsch !!

    Genau Glas ist zeitlos, Darauf 2 Weißbier *kopfschüttel

    Habe es vor kurzen in einem Urteil eines AGs gelesen, und war selbst erstaunt, zuvor nie gehört; aber irgendwie verständlich, denn Glas

    wird durch putzen nicht dünner. Und wenn die Glasscheibe der Türe vor dem Schaden i.O. war wäre es nur recht und billig wenn wieder eine Scheibe in selbigem Zustand angebracht wird. Der Vermieter hätte im Grunde keinen Vorteil oder Mehrwert. So kann man es sehen, muss aber nicht. Es gibt sicher Gerichte die der Glasscheibe einen Wert zuordnen und "Neu für Alt" berechnen. Das wissen wir doch, das dies nicht einheitlich ist.

    Spendiere 3 Weißbier.

    weis du lieber dunkler, das kann sogar ein geistig minderbemittelter verlinken von irgendwelchen zusammenhanglosen Berichten das Problem dabei ist, zunächst das alles selber gelesen zu haben vor allem aber das gelesene zu verstehen.

    Dieses ewige 0815Gelabere. Dazu Beleidigungen wo nur immer sich eine Möglichkeit bietet.

    Egomanie und Rechthaberei so wie du dich darstellst hat noch keinem geholfen, so wie sich das hier verläuft auch in anderen Threads scheinen wir es hier mit einer gespaltenen Persönlichkeit (dissoziative Persönlichkeitsstörung) zutun zu haben oder es ist ein ansteckender Virus!

    Hetzerisch, schmierig, unglaublich dumm und anmaßend, einfach 0815/Schreiber.

    dann lass das alte Teil rausmachen, lagere es im Keller und vor Auszug und Rückgabe der Mietsache nimmst du deine raus und lässt die alte wieder verbauen, sodass der Vorwurf der Veränderung der Mietsache vom Tisch ist

    Dazu braucht es die Erlaubnis des Vermieters, und dieser hat -wie zuvor schon erwähnt- nicht erlaubt. Shuber, erst Hirn einschalten ehe man so etwas empfiehlt.

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