Ich bewohne ein Zimmer, welches ich pünktlich jeden Monat bezahle (350€).
Vermutlich möbliert mit Küche- und Badbenutzung. In diesem Fall gelten für den VM gesonderte Regelungen, zugunsten des Vermieters.
Nun hatte ich Ende letzten Jahres ein Gespräch,welches sich auf die aktuelle Stromrechnung bezieht. Meine Vermieterin meinte ich muss 400€ monatlich zahlen, weil sie so eine hohe Nachzahlung hat.
Das ist Utopie. Es wäre die Stromrechnung einiges höher als die gesamte Warmmiete. Hast Du die Stromrechnung schon mal gesehen? Was heißt übrigens "Warmmiete" ? Sind sämtliche NK im MV eingeschlossen, also sozusagen eine NK-Pauschale inkludiert?, oder gibt es eine NK-Vorauszahlung ? Wie lautet diesbezüglich Dein Mietvertrag?
Da ich mich weigerte die Stromrechnung mit zu bezahlen, da 400€ in meinen Augen für ein 12qm Zimmer zu viel sind,hat sie mir Anfang Dezember mündlich eine Kündigung ausgesprochen.
Eine Kündigung ist nur schriftlich rechtens.
Nun teilte sie mir heute mit, dass sie mein Zimmer auf einer Studentenwebsite gepostet hat und ich zu Ende Februar ausziehen muss. Am Donnerstag würden neue Interessenten vorbeikommen um mein Zimmer zu besichtigen, ich soll gefälligst dann da sein.Wenn ich das nicht tun würde, würde sie meine Sachen packen und mich rauswerfen (Zitat).
Nachdem es keine Kündigung gibt ist auch eine Besichtigung zwecks Nachmieter nicht nötig. Und "Rauswerfen" käme diese Vermieterin teuer zu stehen.
Da sie immer wieder zwischendurch mein Zimmer betreten hat, wenn ich nicht zu Hause war (Heizung verstellt, Fenster geöffnet, Unterlagen durchwühlt ect.) und auch sonst nie meine Privatsphäre achtet, schreibe ich nun in dieses Forum. Ich hatte ihr zuvor vertraut, sperre mein Zimmer nun auch immer ab, wenn ich nicht zu Hause bin, jedoch weiß ich nicht ob sie einen Ersatzschlüssel hat und mein Zimmer dennoch betritt. Ich vermute es, da Unterlagen anders angeordnet an den betreffenden Stellen liegen
Besorge Dir ein einfaches Steckschloß und verschließe damit in Deiner Abwesenheit Dein Zimmer. Ohne Grund darf Deine Vermieterin Dein Zimmer nicht betreten, schon gar nicht rumhantieren.
Verstoße ich gegen ein Gesetz, wenn ich keine Kündigung erhalten habe und dennoch Besichtigungstermine für meine Wohnung vorliegen und ich diesen nicht wahrnehmen möchte?
Wie oben. Ohne Kündigung keine Notwendigkeit für einen Besichtigungstermin. Nur sollte Dir klar sein, dass in einem möbliertem Zimmer in einer Wohnung, in der die Vermieterin wohnt, Deine Mietrechte sehr eingeschränkt sind. Soviel mir bekannt, kann Dir in diesem Fall kurzfristig, ohne Angabe von Gründen, gekündigt werden.
2. Ist der möbliert vermietete Wohnraum Teil der Vermieterwohnung, gelten unter bestimmten Voraussetzungen erleichterte Kündigungsbedingungen