Reparaturen bei Auszug nach Übernahme der Wohnung der Mutter

  • Sag mal, meinst du das wirklich ernst? Es geht doch in erster Linie noch nicht mal um die Versicherung. Kann ja auch sein, das er gar keine hat.

    Es geht darum das ein Schaden entstanden ist. Und dieser ist nun einmal zu regulieren. Wie du darauf kommst, das alles was älter als 10 -20 Jahre ist keinen Wert mehr darstellt, wird wohl dein Geheimnis bleiben vermute ich.

    Fakt ist aber trotzdem das der Geschädigte Anspruch auf eine Tür ohne kaputte Scheibe hat. Wenn es darum ginge komplettes Bauteil zu erneuern wird man sich evtl. einen Abzug neu für alt gefallen lassen müssen, mag sein, aber beim Austausch einer Glasscheibe gegen eine andere? Das ist nun wirklich nichts unübliches.

    Hallo,

    so ist es, egal was der dunkle sich hier wieder einbildet, die Glasscheibe stellt in diesen Sinne einen austauschbaren Bestandteil dar der zu ersetzen ist.

    Gruß

    BHShuber

  • Ich frag mich manchmal, was dieses Forum mit den Leuten anstellt? Weder schreibt Huber im VForum so einen Stuss noch, würdest du bei 123 ernsthaft behaupten, dass es keinen Abzug alt für neu gibt.

    Das einzige was man dem TE hier raten kann, ist den Fall seinem Haftpflichtversicherer vorzulegen mit der Bitte die ungerechtfertigten Ansprüche des Vermieters abzuwehren und den machen zu lassen.

    Und irgendwann mal Bescheid sagen, was die Versicherung dazu gemeint hat.

  • Sag mal, meinst du das wirklich ernst? Es geht doch in erster Linie noch nicht mal um die Versicherung. Kann ja auch sein, das er gar keine hat.

    Es geht darum das ein Schaden entstanden ist. Und dieser ist nun einmal zu regulieren. Wie du darauf kommst, das alles was älter als 10 -20 Jahre ist keinen Wert mehr darstellt, wird wohl dein Geheimnis bleiben vermute ich.

    Fakt ist aber trotzdem das der Geschädigte Anspruch auf eine Tür ohne kaputte Scheibe hat. Wenn es darum ginge komplettes Bauteil zu erneuern wird man sich evtl. einen Abzug neu für alt gefallen lassen müssen, mag sein, aber beim Austausch einer Glasscheibe gegen eine andere? Das ist nun wirklich nichts unübliches.

    Natürlich mein ich das Ernst. Der Schaden ist zwar zu regulieren, aber da kommt nichts bei rum.

    Der TE müsste eigentlich dafür sorgen, dass der Vermieter eine 50 Jahre alte Ersatzscheibe mit identischem Muster/Struktur wie vorher bekommt oder die Scheibe repariert wird.

    Nur wird man in aller Regel die Scheibe nicht reparieren können und eine 50 Jahre alte Ersatzscheibe mit identischem Muster/Struktur nicht mehr zu bekommen sein. Aber selbst wenn das ginge, müsste er dafür nicht mehr einstehen, da kein Restwert mehr vorhanden ist, denn es wird immer nur der Zeitwert ersetzt.

    Hier erklärt ein Anwalt das ganz schön am Beispiel eines 32 Jahre alten Garagentors, dass vom Mieter versehentlich beschädigt wurde.

    Nach der hiesigen Forenlogik müsste der Mieter ein neues Tor bezahlen, dem ist aber außerhalb dieses Forums nicht so.

    Alternativ hier ein Beispiel von Haus und Grund für Schäden am Laminat

    Und bevor jetzt der Einwand mit dem Glas sei zeitlos wieder kommt..

    hier hatte ein Mieter ein 25 Jahre altes Dachfenster beschädigt

  • Natürlich mein ich das Ernst. Der Schaden ist zwar zu regulieren, aber da kommt nichts bei rum

    Der M ist lt.MV dazu verpflichtet die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Das Dachfenster eingeschlossen.

    Mir ist nicht bekannt, dass alte Bestandteile der Wohnung davon ausgeschlossen sind, somit gehe ich davon aus, dass diese besagte Glasscheibe ersetzt bzw. wieder in der Türe eingesetzt werden muss.

    Das ist nun meine Meinung aufgrund von angelesenem Wissen. Deine Meinung hast Du Dir sicher auch aus Büchern, Foren usw. geholt, und man ist sich über dieses Thema nicht einig.

    Aber, wegen verschiedener Meinungen braucht man keinen User dermaßen angehen. Eine normale Diskussion ist eben den 0815 Shubern nicht möglich. Ist leider überall so wo es 0815shuber & Co. gibt.

  • Natürlich mein ich das Ernst. Der Schaden ist zwar zu regulieren, aber da kommt nichts bei rum.

    Mhh, also ich persönlich würde nicht jede Meinung die man so im Netz findet auf die Goldwaage legen. Letztendlich ist das eine Frage der Praxis. Und in der Praxis kann ich mich jedenfalls nicht erinnern das deine Argumentation bezzgl. Glasbruch schon mal in der Art von irgend einer Versicherung real vertreten wurde.

    Wenn das so wäre dürfte es ja so gut wie keine zu regulierenden Schadensfälle in Altbauten geben? Aber ehrlich gesagt ist der Standpunkt der Versicherung hier auch kaum interessant. Schadensverursacher ist ja der Mieter und nicht die Versicherung. Und letztendlich hat der Vermieter mit dem Mieter ein Vertragsverhältnis und nicht mit der Versicherung. Und er Mieter schuldet mit sicherheit die Glastür so zurückzugeben wie er sie übernommen hat.

    Insofern wäre für mich jetzt weniger die Frage nach der Versicherung wichtig, sondern eher, ob seine Kosten mir der Kaution verrrechnen kann.

  • Mhh, also ich persönlich würde nicht jede Meinung die man so im Netz findet auf die Goldwaage legen. Letztendlich ist das eine Frage der Praxis. Und in der Praxis kann ich mich jedenfalls nicht erinnern das deine Argumentation bezzgl. Glasbruch schon mal in der Art von irgend einer Versicherung real vertreten wurde.

    Wenn das so wäre dürfte es ja so gut wie keine zu regulierenden Schadensfälle in Altbauten geben? Aber ehrlich gesagt ist der Standpunkt der Versicherung hier auch kaum interessant. Schadensverursacher ist ja der Mieter und nicht die Versicherung. Und letztendlich hat der Vermieter mit dem Mieter ein Vertragsverhältnis und nicht mit der Versicherung. Und er Mieter schuldet mit sicherheit die Glastür so zurückzugeben wie er sie übernommen hat.

    Insofern wäre für mich jetzt weniger die Frage nach der Versicherung wichtig, sondern eher, ob seine Kosten mir der Kaution verrrechnen kann.

    Lieber AJ,

    jede Haftpflicht bietet passiven RS. Wenn der Vermieter in solchen Fällen Schadensersatz will, muss er den Mieter verklagen und jetzt rate mal wer dann vor Gericht den Mieter vertreten wird? Der Haftpflichtversicherer.

    Und wenn du es partout nicht akzeptieren willst, frag einen Anwalt oder lies mal hier

    http://ax-rechtsanwaelte.de/abzug-neu-fuer-alt-muss-das-sein

    oder hier

    http://www.iww.de/va/archiv/unfa…kosachen-f27213

    oder sehr schön erklärt § 249 BGB Vorteilsausgleich hier

    Zu deiner Altbaubehauptung: Es kommt halt immer auf das Alter der beschädigten Sache an.

    Wenn der Mieter ein 10 Jahre Altes Waschbecken beschädigt, bekommt der Vermieter kein neues Waschbecken für lau. Er bekommt ca. 2/3 des Schadens ersetzt, weil die Lebensdauer bei um die 30 Jahre liegt.

    Hier gibts ein schönes Beispiel in dem Mieter einen 5 Jahre alten Herd beschädigt

    Hier hat einer den PVC Boden beschädigt

    Hier wird eine Tür ersetzt

    ich kann die Liste beliebig mit Beispielen und Quellen verlängern.

  • Hallo,

    weis du lieber dunkler, das kann sogar ein geistig minderbemittelter verlinken von irgendwelchen zusammenhanglosen Berichten das Problem dabei ist, zunächst das alles selber gelesen zu haben vor allem aber das gelesene zu verstehen.

    Egomanie und Rechthaberei so wie du dich darstellst hat noch keinem geholfen, so wie sich das hier verläuft auch in anderen Threads scheinen wir es hier mit einer gespaltenen Persönlichkeit (dissoziative Persönlichkeitsstörung) zutun zu haben oder es ist ein ansteckender Virus!

    Gruß

    BHShuber

  • ich kann die Liste beliebig mit Beispielen und Quellen verlängern.

    Das ist schön, aber nicht nötig.

    Ich berichte lieber aus persönlicher Erfahrung, und da war in sachen Beschädigung und Glasbruch schon echt eine Menge dabei. Und das eine Versicherung für bei einem simplen Austausch eine Glasscheibe so argumentiert hätte, ist mir halt noch nicht untergekommen.

    Ehrlich gesagt glaube ich auch nicht das du das was du da liest verstehst. Ich tue es jedenfalls nicht, und habe da auch besseres zu tun, als mich damit bis ins letzte Detail zu befassen. Ich kann dir nur sagen das der hier beschriebene Fall, eher alltag ist, und bislang immer bezahlt wurde, soweit ich mich erinnere.

  • Ihr 2, der Abzug Alt für neu ergibt sich aus dem BGB, man findet ihn in der Kommentierung zu § 249 BGB und in der Praxis jeden Tag. Sobald auf Mieterseite ein Anwalt dabei ist oder der Versicherer ist das erste was kommt alt für neu. und das zweite streichen der Ust bei Kostenvorsanschlägen.

    In keinem anderem Forum ausser diesem würde so ein Schwachsinn geduldet werden. Wenn ihr eure Einbildung höher schätzt, dann tut das, aber gebt nicht derartige unsinnige Ratschläge an Mieter.

  • Das ist schön, aber nicht nötig.

    Ich berichte lieber aus persönlicher Erfahrung, und da war in sachen Beschädigung und Glasbruch schon echt eine Menge dabei. Und das eine Versicherung für bei einem simplen Austausch eine Glasscheibe so argumentiert hätte, ist mir halt noch nicht untergekommen.

    Ehrlich gesagt glaube ich auch nicht das du das was du da liest verstehst. Ich tue es jedenfalls nicht, und habe da auch besseres zu tun, als mich damit bis ins letzte Detail zu befassen. Ich kann dir nur sagen das der hier beschriebene Fall, eher alltag ist, und bislang immer bezahlt wurde, soweit ich mich erinnere.

    Hallo,

    dem kann ich mich nur anschließen und das Beispiel einer Brandschutztüre anführen, dass der Mieter durch ständiges Aufkeilen ( Einschieben eines Keiles so dass die Türe offen bleibt) massiv verzogen wurde.

    Der Richter hat hier keinen Abzug Alt für Neu zugelassen, die Brandschutztüre wurde komplett erneuert, der Mieter musste die Kosten hierfür tragen.

    Es ist nicht alles hell und dunkel, es gibt auch zwischentöne.

    Gruß

    BHShuber

  • Ihr 2, der Abzug Alt für neu ergibt sich aus dem BGB, man findet ihn in der Kommentierung zu § 249 BGB und in der Praxis jeden Tag. Sobald auf Mieterseite ein Anwalt dabei ist oder der Versicherer ist das erste was kommt alt für neu. und das zweite streichen der Ust bei Kostenvorsanschlägen.

    In keinem anderem Forum ausser diesem würde so ein Schwachsinn geduldet werden. Wenn ihr eure Einbildung höher schätzt, dann tut das, aber gebt nicht derartige unsinnige Ratschläge an Mieter.

    Hallo,

    is scho Recht kaschperl der Paragrafenzitierer

    Gruß

    BHShuber

  • weis du lieber dunkler, das kann sogar ein geistig minderbemittelter verlinken von irgendwelchen zusammenhanglosen Berichten das Problem dabei ist, zunächst das alles selber gelesen zu haben vor allem aber das gelesene zu verstehen.

    Dieses ewige 0815Gelabere. Dazu Beleidigungen wo nur immer sich eine Möglichkeit bietet.

    Egomanie und Rechthaberei so wie du dich darstellst hat noch keinem geholfen, so wie sich das hier verläuft auch in anderen Threads scheinen wir es hier mit einer gespaltenen Persönlichkeit (dissoziative Persönlichkeitsstörung) zutun zu haben oder es ist ein ansteckender Virus!

    Hetzerisch, schmierig, unglaublich dumm und anmaßend, einfach 0815/Schreiber.

  • Ihr 2, der Abzug Alt für neu ergibt sich aus dem BGB, man findet ihn in der Kommentierung zu § 249 BGB und in der Praxis jeden Tag. Sobald auf Mieterseite ein Anwalt dabei ist oder der Versicherer ist das erste was kommt alt für neu. und das zweite streichen der Ust bei Kostenvorsanschlägen.

    Komisch, auch das kann ich so nicht bestätigen. Das mancher Anwalt auf komische Ideen kommt da würde ich zustimmen, trotzdem kann ich deine Aussagen so pauschal aus der Praxis nicht bestätigen.

    und das zweite streichen der Ust bei Kostenvorsanschlägen.

    Die dann bei Nachweis der wirkliche erfolgten Reparatur oder der erwerb eine gleichwertigen KFZ. z.Bsp. in entsprechender Höhe zu erstatten ist. War jedenfalls bei mir so.

  • Das Neue ist nicht immer falsch !!

    Genau Glas ist zeitlos, Darauf 2 Weißbier *kopfschüttel

    Habe es vor kurzen in einem Urteil eines AGs gelesen, und war selbst erstaunt, zuvor nie gehört; aber irgendwie verständlich, denn Glas

    wird durch putzen nicht dünner. Und wenn die Glasscheibe der Türe vor dem Schaden i.O. war wäre es nur recht und billig wenn wieder eine Scheibe in selbigem Zustand angebracht wird. Der Vermieter hätte im Grunde keinen Vorteil oder Mehrwert. So kann man es sehen, muss aber nicht. Es gibt sicher Gerichte die der Glasscheibe einen Wert zuordnen und "Neu für Alt" berechnen. Das wissen wir doch, das dies nicht einheitlich ist.

    Spendiere 3 Weißbier.

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