Beiträge von Banane

    kreisel87,

    natürlich hast Du ihn zu pflegen. Spätestens bei Mietende hast Du ihn in den Zustand wie bei Mietbeginn zurückzuversetzen.

    Nach 5 Jahren Mietende hätte er evtl.Bäumchen zu entfernen. Nein, der Stellplatz muß regelmäßig gepflegt werden, egal von wem.

    Hallo, Pusteblume

    zu Punkt 2. Beträgt die Flächenabweichung mehr als 10 % darf der Mieter nic ht nur künftig die Miete kürzen. Er kann auch für die
    Vergangenheit zuviel gezahlte Miete zurück fordern.(BGB WuM 2004, 268) Soviel ich weiß können auch die dadurch zuviel gezahlten
    NK (soweit nach qm abgerechnet wurde) zurück gefordert werden.

    Ja sie haben ihre Meinung geäussert und zwar mal wieder in einem Ton, bei dem ich gern mal die Mütter kennenlernen würde.
    So langsam muss man sich hier fragen welche Fragen eigentlich genehm sind. Die meisten Fragen können die hier meist anwesenden Foristen nicht beantworten, wollen es nicht, Text zu lang, nicht ihr Fachgebiet, etc.
    Muss man sich immer äussern, wenn man nichts zu sagen hat? Und dann noch in solch einem Ton?

    In diesem Zusammenhang die Mütter der Poster zu erwähnen ist anmaßend, frech , einfach unverschämt.
    Das ist in einem Forum nicht angemessen.

    Ja sie haben ihre Meinung geäussert und zwar mal wieder in einem Ton, bei dem ich gern mal die Mütter kennenlernen würde.
    So langsam muss man sich hier fragen welche Fragen eigentlich genehm sind. Die meisten Fragen können die hier meist anwesenden Foristen nicht beantworten, wollen es nicht, Text zu lang, nicht ihr Fachgebiet, etc.
    Muss man sich immer äussern, wenn man nichts zu sagen hat? Und dann noch in solch einem Ton?

    zu den meist anwesenden Foristen zählt auch "Dachdeckerin. Übrigens "furz" stammt v.TE, Post 7

    wie ist es möglich das ich unter der dusche stehe und es plötzlich glühend heiss auf mich niederprasselt? seit letztem october werden tagtäglich die fenster im treppen haus von diesen mietern aufgerissen. anrufe zur hausverwaltung bringen nichts. wie geh ich vor before ich einen nerven- zusammenbruch erleide


    Lärm macht krank, ohne Zweifel.
    Als "Gesundheitsgefährdung" stuft das AG Köln (WuM 98,21) auch gravierende Lärmbelästigungen über einen längeren Zeitraum aus der Nachbarschaft ein.

    Lärm wird aber von lärmempfindlichen Menschen anders empfunden als von Lärmresitenten.
    Mir scheint du brauchst ärztl.Hilfe (wenn du schon von Nervenzusammenbruch redest)

    Im Haus hört man nun mal seine Mitbewohner. So gut kann ein Haus gar nicht isoliert werden um dies zu vermeiden.
    Und wie kommt das glühend heiße Wasser eigentlich aus Deiner Dusche? Normal ist Heißwasser auf max.60 Grad eingestellt.
    Ich würde Dir fast dazu raten eine ruhige Wohnung zu suchen.

    Bin ich hier im Kindergarten? Wenn Sie das nicht auf die Reihe bringen bemühen Sie einen Anwalt!

    Meine Worte. Würde ein M.ein Auto fahren, wenn er keinen Führerschein hätte? Eine Wohnung anmieten kann jeder, auch ohne jeg-
    liche Kenntnis vom Mietrecht. Nur Mietminderung ist allseits gut bekannt, bei den Pflichten wird das Wissen schon dünner.

    Hallo,

    wir würden gern wissen welche rechtlichen Grundlagen zu diesen Mängeln bestehen und was wir tun dürfen. Mit Info bezeichnete Punkte sind bereits behoben oder als Erinnerung in welchen Zustand wir die Wohnug übernommen haben.

    Abrechnungsmängel:

    1. Strom vom Keller allgemein, Eingangsbereich, Beleuchtung Außen, Warmwasserbereiter geht auf unseren Zähler
    2. Heizkörper im allgemeinen Treppenhaus geht auf unsere Heizung
    3. Warmwasserbereitung für alle Parteien wird über unseren Gaszähler erwärmt und Kaltwassereinspeisung kommt von uns, Mietpartei 2 hat nur einen Warmwasserzähler und zahlte bis jetzt 9 Euro pro m3 (KW Kosten, Abwasser, Erwärmung, Speicherwarmhaltung) an uns.

    4. Rohre in Wand nicht isoliert! Erhöhter Energieverbrauch, Heizung lässt sich nicht in der Übergangszeit regeln, Räume zu warm. ( Einrohrsystem )
    5. Betrag versiegelte Oberfläche zahlen wir – Sache des Vermieters?
    6. Wasserzapfstellen im Keller gehen von unserem Zähler ab und sind daher auch nur von uns zu benutzen.

    Eingangsbereich

    1. Loch im PVC-Belag
    2. Hauseingangstür ist undicht
    3. Glasbausteine im Eingangsbereich hat Schimmelbefall, keine Belüftungsmöglichkeit
    4. Info: Treppe nach oben ist sehr laut, quietscht (stört extrem den Schlaf)

    Wohnungseingangstür

    1. keine Wohnungstür mit Brandschutz, sondern einfache Zimmertür mit Glaseinsatz und Scharniere außen, nicht Einbruch sicher
    2. Wohnungseingangstür ist undicht

    Flur/Küche

    1. Info: Steckdosenumrandung defekt, durch uns ersetzt
    2. Info: Wohnung mit Löchern übergeben (Dübel)
    3. Info: Loses Kabel aus Wand, Steckdose durch uns eingebaut

    Bad:

    1. Badezimmertür lässt sich kaum schließen, Tür klemmt
    2. Schimmel an den Glasbausteinen (Duschabtrennung)
    3. Holzdecke verschmutzt und ohne Randleiste
    4. Heizkörper ohne Abdeckung und extrem verschmutzt
    5. Waschbecken mit Zigarettenbrandmarkierungen und verschmutzt
    6. Badewanne nicht gedämmt
    7. Durch Abfluss der Badewanne kommt Ungeziefer
    8. Bad wurde angeblich ca.: 2013 komplett erneuert – FI fehlt, FI seit 1984 Pflicht
    9. 2 Lüftungslöcher vorhanden ohne Dämmung nach außen, waren vom Vormieter zugeklebt, ständige Kältebrücke
    10. Info: Spiegelschrank mit defekter Beleuchtung, durch uns behoben
    11. Info: Steckdose bei Waschbecken ohne Funktion , durch uns behoben

    Wohnzimmer

    1. Balkontür ohne Griff außen, Tür ist undicht
    2. nicht alle Steckdosen mit Funktion (bei Doppel und Dreiersteckdosen geht immer eine nicht)
    3. Heizkörper liegt auf dem Fußboden auf und kann nicht zirkulieren, Abdeckung fehlt
    4. Kippfenster schwergängig
    5. Info: Alle Holzfenster sind in schlechtem Zustand (nicht gestrichen)
    6. Info: Wohnung mit Löchern übergeben (Dübel), zu dunkle Farbe an der Wand

    Küche

    1. Fenster lässt sich schlecht schließen, klemmt
    2. Hohe Luftfeuchtigkeit, in oberer Mietswohnung vermutlich Duschtrasse undicht, dadurch Feuchtigkeit in Wand.
    3. Info: Wohnung mit Löchern übergeben (Dübel),,Dübel Löcher im Fliesen Spiegel vom Vormieter

    Büro

    1. Info: Fensterglas zerkratzt

    Keller

    1. Kleiner Kellerraum – seltsamer Geruch Heizungsleitungen gehen durch Fenster, selbiges lässt sich nicht mehr schließen

    Garage

    1. Info: Strom Garagentor und Unitymedia über flexible Verlängerungsleitungen angeschlossen, durch uns behoben
    2. Info: Garage mit Löchern übergeben (Dübel)

    Allgemein

    1. Kein Energieverbrauchsnachweis vorgelegt
    2. Kabel außen Terrasse nicht UV-Beständig
    3. Gebäudeversicherungen unbekannt
    4. Brandmelder fehlen
    5. Klingelanlage mit Türöffner defekt
    6. Gartenhäuschen Dach undicht
    7. Nachweis über Verbleib der Kaution unklar
    8. Laminat uneben verlegt, bewegt (senkt) sich beim drüber laufen

    Ich möchte solche Leute gerne mal persönlich sehen, die in solche Bruchbuden einziehen. Was sind das wohl für Typen?

    das stinkt Abzoge.

    Für Schäden, die ein Mieter verursacht hat, muß keine Frist gesetzt werden. Dies nur bei Renovierung.
    Der V.darf dem M. nicht auferlegen, die Reparaturen selbst vorzunehmen oder sich um die Beauftragung eines Handwerkers zu kümmern.
    (BGH WuM 92, 355) Der M.kann lediglich verpflichtet werden, die Kosten zu tragen.

    Ich selbst würde mir vom Mieter ungern Pfusch ins Haus holen.

    [quote='1']

    Somit steht ja auch fest das der Mangel vor Mietvertragsabschluss nicht erkennbar war also zusammengefasst würde ich mit meinem Verständnis von Recht und Moral (und als überzeugter Nichtraucher) sagen das die Viermieterpartei zur Nachbesserung verpflichtet ist...


    Das wäre richtig, solche Mängel muß ein M.bei Unterzeichnung des MV nicht sehen, also ein versteckter Mangel.

    ..eine ähnliche Geschichte und ihre Folgen: Mieterin hörte aus den Elektroleitungen Musik. Meldete Schaden dem V.
    der dieses Phänomen nicht wahrnam. M kürzte Miete über längere Zeit, V.klagte und bekam bei Gericht recht. M.
    bekam die Kündigung und ist nun regelrecht niedergeschmettert. Sie schwört nach wie vor, daß Musik aus der Steck-
    dose kam. Was soll man dazu noch sagen.

    [quote='1']Hi,

    bin ein junger Mann (21) der zusammen mit 2 anderen Personen in einer WG lebt. Auf grund meines Alters habe ich sicher einen anderen Tagesrhythmus als meine Vermieter so das es auch manchmal vor kommt das ich um 2 Uhr morgens dusche und schlafen gehe. Noch da hinzu kommt dass das Haus sehr hellhörig ist...

    Hellhörig wäre ein Grund mehr, sich rücksichtsvoll zu verhalten, Lärm mach krank. Als Vermieterin würde ich ebenfalls Lärm verur-
    sachen, und zwar um 3 Uhr nachts wenn Sie schlafen möchten. Mal sehen.

    Wie diese Situation rechtens aussieht steht in der Hausordnung.

    Hallo,
    ich wollte eigentlich umziehen habe die neue Wohnung ab dem 01.10.2014 zugewiesen bekommen und auch ein Übergabeprotokoll unterschrieben und die Schlüssel bekommen. Mietvertrag habe ich am Freitag erst zugeschickt bekommen, dieser ist also noch nicht unterschrieben.
    Muss ich jetzt die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten?
    Der Vermieter sagt ja, da ich das Übergabeprotkoll unterschrieben habe und auch mündlich zugesagt habe das ich die Wohnung mieten werde.

    Es ist nicht eindeutig, ob Du nun auch eingezogen bist in diese Wohnung. Wenn ja, schuldest Du selbstverständlich Miete u.NK bist
    Du wieder ausziehst.
    Wenn Du noch nicht eingezogen bist, würde ich Dir vorschlagen, selbst ein Inserat zu starten und sich um einen Nachmieter zu küm-
    mern- mit Einverständnis des V. Kündige aber vorsorglich sofort, schriftlich.

    HAM90 Du bezahlst doch sicher Versicherungsbeiträge mit den Nebenkosten. Meistens ist in der Gebäudeversicherung auch eine Wasser
    schadenversicherung mit eingeschlossen. Vielleicht kannst Du hier noch was herausfinden, laß Dich beraten.
    In gewissem Umfang kommt diese Versicherung, sofern Du dafür lt.MV.auch bezahlst, dem Mieter zugute.

    Das habe ich auch nicht gemeint. Natürlich kommt der Mieter für Abnutzungen auf, die über die normale Abnutzung hinausgehen, und das steht auch im Mietvertrag.
    Die Frage ist, was sind nach so und so vielen Jahren normale Abnutzungen und was sind übermäßige Abnutzungen.
    Bei Schäden ist das eher klar, bei Abnutzungen nicht.

    Du mußt unterscheiden - Abnutzung und Beschädigung. Normale Abnutzung ist mit der Miete ausgelichen, Beschädigung aber nicht.
    Meines Erachtens ist eine Beschädigung dann gegeben, wenn z.B. durch Krafteinwirkung ein Gegenstand beschädigt wird, und dafür kommt die Privat-Haftpflichtvers. auf. Die müßte in Deinem Fall auch bezahlen, bin ich der Meinung, ich kenne es nicht anders.
    Vorsätzliche Beschädigung wird natürlich nicht bezahlt.Wie man das bei Kindern bewertet , keine Ahnung.

    Zum Glück gibt es auch kinderfreundliche Vermieter, die wissen was da auf sie zukommt und die das einkalkulieren, wohlwissend dass nichts auf der Welt , auch keine Wohnung und kein Haus ewig jungfräulich gehalten werden kann.[/QUOTE]

    Die Wohnung wird in einem ordentlichen Zustand vermietet und so am Ende der Mietzeit wieder zurückgegeben, egal, mit oder ohne Kinder. Dafür hat der Mensch eine Haftpflichtversicherung. Es ist eine irrige Meinung, daß der VM für jeden Schaden durch Kinder aufkommen muß. Ganz einfach.

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