Beiträge von Banane

    Ist schon seltsam, daß M. den VM fragen ob sie ausziehen dürfen. Das kann ein Mieter jeder Zeit. Nach einer 3monatigen Kündigung ist
    allerdings die Miete bis Ende der Mietzeit zu entrichten.

    Den Wohnungsschlüssel darfst Du wieder zurück verlangen, nicht daß der VM noch Gewinn macht ohne daß Du davon weißt, wäre ja
    nicht gerecht. Vorteil darf nur der Mieter einstecken.:p

    Zitat

    Banane, Wie viele Eltern kümmern sich den nicht um ihre schreiende Kinder? Hast du da Statistiken?

    Wahrscheinlich mehr, als man sich wünschen würde. Statistiken hierfür kenne ich keine.


    Zitat

    aber nur weil ein Kind schreit kann man den Eltern nicht vorwerfen, das sie sich nicht kümmern

    Wenn ein Kleinkind/Säugling stundenlang schreit darf man schon annehmen, daß sich die Eltern nicht darum kümmern.
    Das Kind wird sich natürlich selbst beruhigen, wenn es vom Schreien ermattet ist, ganz klar. Jeder wie er will, meine Art war das nicht. Wenn ein Kind schreit ist überwiegend eine Unpässlichkeit vorhanden, es hat sich z.B.abgedeckt und friert, hat zu warm, hat Schmerzen welcher Art auch immer. Ich war jedenfalls dann zur Stelle, egal welche Tages- oder Nachtzeit. Es ist ein kleiner Abschnitt im Leben eines Kleinkindes und dafür werde ich doch für das Kind da sein können - oder ist das ein zu großes Opfer?

    Ich möchte hier nicht schildern welche Erfahrungen ich in dieser Hinsicht mit Kindern in der Nachbarschaft gemacht habe. Traurige.

    Hallo anitari,

    vielen Dank!

    Ja, das hatte ich mir schon gedacht. Seltsam, die Wohnungen sollen energietechnisch auf Moderne getrimmt werden, aber 40 Jahre alte Stromfresser bleiben trotzdem drin. Nun gut!

    Viele Grüße

    Curumo

    Warum will ein Mieter nicht mal für seinen eigenen Luxus/Verbesserung selbst bezahlen.? :p

    riiichtig so, immer schön schriftlich dazu äussern lassen, so hat man dann auch was in der Hand. Lass mich ja auch gerne mal überrumpeln, gibt genug Leute die labern einen derart voll das man es erstmal schluckt. NUr nicht "Ja ok" sagen :) offen lassen ^^ dann kommt der Brief später auch besser :)

    In meinen Mietverträgen unter -sonstige Bestimmungen- u.a. Es werden grundsätzlich keine mündlichen Vereinbarungen, Absprachen, getroffen.
    Es ist auffallend wie wenige Mieter sich daran halten wollen. Schriftliches kann man eben schlecht leugnen.

    Warum gibt es in Deutschland heutzutage eigentlich soviel Kinderhasser ?

    Es sind meistens die eigenen Eltern, die ihre schreienden Kinder hassen, die sich einen Dreck um die Kleinen kümmern.
    Nach dem Motto: Laß die nur schreien, die hören von selbst auf, wir pennen weiter. Ich als VM kenne diese Situation zu genüge.

    Bei einem Wiederspruch brauchste das nicht unbedingt im Detail. Allerderdings sollte ein Widerspruch grundsätzlich schon begründet werden.

    Ganz klar Widerspruch (entgegen...) schäme mich.

    Der Hinweis z.B. "die NK-Abrechnung ist formell nicht richtig" würde meines Erachtens genügen.

    Egal, ob sie Unfug, Porno, sittenwidrig oder sonstwas ist: Eine Abrechnung ist und bleibt eine Abrechnung. Das hiergegen angesagte Rechtsmittel ist der Widerspruch.

    Wo Du recht hast....Wiederspruch. Nur muß ich den VM nicht auf seine Fehler hinweisen, so richtig?

    Zitat

    Der Vermieter muß Dir keine Belege zusenden. Du hast lediglich Anspruch diese in seinen Räumlichkeiten einzusehen.

    Sofern es dem Mieter entfernungsmäßig zuzumuten ist. Eine weitere Ausnahme wäre für die Zusendung der Belege, wenn M.u.VM so
    im Streit liegen, daß eine diesbezügliche Begegnung gefährlich wäre. Soll es ja geben.

    Zitat

    ich habe einen Nachweis über die Kaution gefordert, den kann er nicht erbringen

    Soll heißen, der VM gibt nicht zu, daß Ihr Kaution bezahlt habt, demnach gibt es da wohl keine Quittung der bezahlten Kaution?

    Dieser VM ist offensichtlich so unverschämt wie Ihr dumm seid.

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