Beiträge von Banane

    Kann der Kellner beweisen das ich kein Steak bestellt habe...??? Grins

    Beweisen muß derjenige, der etwas behauptet, und der bist in diesem Fall Du.
    Wenn Du einen beschuldigst dir etwas gestohlen zu haben, muss nicht der Beschuldigte beweisen, daß er unschuldig ist, sondern Du
    bist beweispflichtig für Deine Behauptung.

    Sehe es mal gelassen. Du hast in der Wohnung irgendwo warmes Wasser, und wenn sich im Bad noch andere Mitbewohner waschen,
    wäre es für meine Begriffe unakzeptabel eine derartige Wohnung anzumieten. Da ist doch die ganze Wohnung ein Mangel. Hast nur zwei Möglichkeiten, auszuziehen oder akzeptieren.

    Wenn ich das mal Sinnbildlich vergleichen kann: Ich gehe in ein Restaurant und bestelle mir einen Steak mit Beilagensalat, bekomm aber Suppe und Pommes serviert, sobald ich die Bestellung in Frage Stelle muss ich das Restaurant verlassen... Muss ich aber auch die Rechnung begleichen???

    Nur wenn Du die Suppe mit Pommes ißt mußt Du dafür auch bezahlen. Kannst Du beweisen, daß Du Steak mit Beilagen bestellt hast? Wenn nicht, esse die Suppe mit Pommes, bezahle und fertig. (man darf auch mal lachen)

    Ja ich habe 45 Euro für die Beratung bezahlt... Ist das wirklich ne falsche Information ??? Na was meinst du dann??? Kann ich etwas tun dagegen???

    Wenn Du nicht beweisen kannst falsch beraten worden zu sein, dann vergiss es. Die beim DMB werden das bestimmt
    nicht ohne weiteres zugeben.

    Zahlt Dein Bruder Miete?

    Wenn ja gibt es einen wirksamen mündlichen Mietvertrag.

    Kündigen muß man diesen aber in Schriftform.

    Als Mieter allerdings nur aus wichtigem Interesse (Grund), der im Kündigungsschreiben anzugeben ist. Kündigungsfrist für Vermieter je nach Wohndauer 3, 6 oder 9 Monate.

    Zahlt Dein keine Miete, sieht die Sache etwas anders aus.


    Meinst wohl als Vermieter allerdings nur aus wichtigem Interesse, oder?

    Zitat

    Es ist in Deutschland nunmal so, dass Mieter mehr Rechte als Vermieter zugesprochen bekommen


    Leider verlassen sich die Mieter zuviel auf dieses zugesprochene Recht. Ich als Vermieter habe z.B. das Recht, einen Mieter
    Deiner Sorte gar nicht ins Haus zu nehmen. Wenn ich von Anfang weiß, es sind nur Kleintiere erlaubt, würde ich anstandshalber
    als Mieter gar nicht einziehen. Sie haben den Vermieter getäuscht.

    Wie Du Deine Probleme angehst ist in der Tat Deine alleinige Entscheidung. Ich würde mich an Deiner Stelle nicht an ein Forum wenden

    Zitat

    ..vorführen zu lassen als ob ich sie nicht mehr alle am Zaun hätte nur weil ich in einer Wohnung Katzen halten möchte

    Der Gedanke drängt sich einem auf.

    Kurzum: nur weil Mieter soviel mehr Rechte haben in Deutschland, sollen diese nicht glauben, daß der VM rechtlos ist.

    Zitat

    Zuerst waren es Degus ,jetzt Katzen und das nächste sind Glücksschweinchen.

    Was soll das Schwein auf dem Flur? In Kurzfassung: Eine Mieterin hatte ein Schwein in der Wohnung als Haustier. Der VM
    wollte es per Gericht verbieten, doch es kam anders: Der Richter stellte sich auf die Seite der Mieterin. Das Schwein namens "Schnitzel" durfte in der Wohnung verbleiben, weil es weder Lärm noch Gestank verbreite, so der Richter (AZ 17 C 88/00)

    Jeder der sich mit Tierhaltung auskennt, weiß das reine Wohnungskatzen zu zweit gehalten werden sollten.

    Unverschämtheit! Ich bin krank. Darüber macht man keine Witze. Psychologen stellen bestimmt nicht aus reiner Höflichkeit Atteste aus.

    Ich wundere mich immer wieder, daß Mieter ihre Probleme auf dem Rücken der Vermieter austragen wollen. Tiere in der Wohnung ver-
    ursachen nicht nur Schaden, auch Lärm, Gestank etc. Sucht euch doch einen Bauernhof oder ähnlich für Tierhaltung.

    Ernsthafte Vorschlag?!?!?

    Ja, es würde sich lohnen, sollte die Vermieterin nach zig Jahren auftauchen und ich zur nachträglichen Mietzahlung "verdonnert" werde.

    Nein, es lohnt sich nicht, wenn man mir rechtlich kein Fehlverhalten vorwerfen kann.

    Mit einem gesunden Rechtsempfinden lässt sich das sicherlich nicht nachvollziehen.

    Muss ich wirklich hunderte oder tausende Euro investieren, um eine rechtlich einwandfreie Kündigung generieren zu können?

    Im Mietvertrag ist doch eine Anschrift der Vermieterin und an diese sollte der Gerichtsvollzieher die Kündigung übergeben. Von meinem
    Rechtsempfinden müßte hier das Dir mögliche geleistet worden sein. Sammle alle Beweise, die Du unternommen hast um die Zustellung
    zu tätigen.
    Es muß doch in irgend einer Form/Weise der Aufenthalt einer Person festzustellen sein. Durch Krankenkasse, FA, Versicherung etc.
    Ist es tatsächlich so einfach sich aus dem Staub zu machen?

    Hallo,

    Mein Vermieter hat letztens verlauten lassen, das er ohne meine Anwesenheit oder Erlaubnis in einen Teil meiner Wohnung eingedrungen ist und Fotos vom Zustand des Raumes gemacht hat. Als ich Ihn darauf angesprochen habe, meinte der Vermieter, das dieser Raum kein Teil meiner Wohnung sei.

    Zur Wohnung selbst:
    Es betrifft einen Raum (nicht funktionstüchtige TOILETTE), der nicht hinter meiner verschlossenen Wohnungstüre liegt, allerdings bin ich der Meinung, das dieser Raum laut Mietvertrag zu meiner Wohnung gehört.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

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    Gehört dieser Raum zur Mietwohnung oder ist mit dieser "Toilette" die Toilette gemeint, welche sich im Bad befindet?

    ..verlauten lassen ist recht dürftig. Was, wenn er später verlauten läßt, daß er gar nicht in Deiner Wohnung war? Hast Du für den Hausfriedensbruch irgend einen Beweis, außer diesem hat verlauten lassen?

    Das ist richtig. Heißt aber nicht gleich Lebenshilfe. Da ist schon Selbsthilfe gefragt. Wenn Sie keine Möven ertragen können, versuchen Sie Ihr Lebensglück in den Bergen bei den Dohlen.

    Dohlen schreien ja auch. Wirklich Ruhe nur auf Grönland. Oder selbst dafür sorgen, daß Möven und Krähen bei Dir in der Nähe nichts
    mehr zu fressen bekommen. Morgens, wenn Du ohnehin schon wach bist, mit Besenstiel ausgerüstet, auf die Viecher los. Nach ein
    paar Tagen merken die Dümmsten, das es nicht mehr zu holen gibt. Wäre eine Möglichkeit.

    Hallo, auch wenn das Thema nicht ganz hierher passt, muss ich doch mal was loswerden, weil ich gerne ein paar Meinungen hören würde.
    Als ich letzte Woche mein Haus verlassen habe, habe ich leider zu spät gemerkt, dass der Schlüssel noch von innen steckt. Ich musste einen Schlüsseldienst rufen. Der war auch nach ca. 20-30 Minuten vor Ort. Die Tür war relativ schnell und ohne Probleme geöffnet. Der Monteur verlangte 149,-!!! Mir kommt das ziemlich hoch vor, aber bezahlt habe ich trotzdem. Ich konnte dem Monteur ja nicht einfach sagen er soll gehen. Was meint ihr, ist der Preis angemessen? Was sollte man bei Schlüsseldiensten beachten? Danke für Infos!

    € 149,00 mit oder ohne MWSt? Die Anfahrt kann nicht so weit gewesen sein, sonst wäre er nicht so schnell vor Ort.Die Türe öffnen
    dauerte nicht mehr als 10 Minuten. Es darf aufgerundet werden, also max. 1 Std., Anfahrt etwa € 30,00. Der Handwerker hatte
    sicher einen guten Std.Lohn gerechnet, aber summa sumarum kommt es hin.

    Ich sag mit in solchen Situationen immer, was wäre mir ein Glas Wasser in der Wüste wert? Zahlen, und der Frieden ist gewahrt.

    Wenn der VM Fehler gemacht hat- und das ist offensichtlich so- soll er auch dafür einstehen, basta.
    Wie ich das verstehe hast Du gute Chancen um einigermaßen gut da raus zu kommen. Wenn Du, so wie Deine Ex- auch Mieter warst, beziehungsweise bist,mußt Du von allen Belangen, das Mietverhältnis betreffend, informiert werden. So kenne ich es, und das ist auch meine Meinung.

    Manchmal fehlen korrekte Angaben vom TE, selbst wenn es wirklich nur Kleinigkeiten wären, und schon sieht der Sachverhalt ganz
    anders aus. Eine verzwickte Angelegenheit, trotzdem, gutes Gelingen.

    Vertrag ist Vertrag, den es einzuhalten gilt. Wieder ein Beweis, wie leichtfertig Mieter mit ihren Mietverträgen umgehen. Mieter
    wissen sehr genau welche Pflichten ein VM hat, die eigenen kennen? warum auch.
    Es wäre viel Streit auszuschließen, wenn beide Parteien nicht nur ihre Rechte, auch ihre Pflichten kennen würden und sich danach
    ausrichten.

    Ein Fundament für eine Hütte/Gartenhaus ist doch leicht selber zu erstellen, wenn man nicht gerade zwei linke Hände hat. Kommt
    natürlich drauf an, wie groß diese Hütte ist.

    Kurz eine Anleitung: das Fundament entsprechend der Größe der Hütte ausgraben, mit Rieselkies (feiner Kies) befüllen, anstampfen,
    mit Waschbetonplatten auslegen (nur den Grundriss) Haus drauf aufbauen. So habe ich es vor Jahren gemacht, und es funktioniert.

    Genau so ist es wie anitari sagt. Zudem stellt die Abrechnungsfirma ihren Dienst in Rechnung, die auf Mieter umgelegt wird.
    (Sofern im Mietvertrag vereinbart)

    Hallo.Ich bin 2009 in eine Wohnung gezogen. In der Wohnstube war vom Vormieter Strukturputz angebracht. Im Mietvertrag wurde vereinbart das ich das so übernehme und das bei Renovierung der Vermieter den Putz beseitigt.Vor ein paar Jahren hat dann aber der Vermieter gewechselt.2013 habe ich mich von meiner Freundin getrennt und die Wohnung wurde zu teuer.Dann habe ich einen neuen Vertrag mit dem Vermieter abgeschlossen und ein Zimmer wurde zugeschlossen ,also die Quadratmeteranzahl verkleinert um kosten für mich zu Sparren.Jetzt will ich ausziehen aber der neue Vermieter sagt das ich den Putz beseitigen muss weil davon ja nichts im neuen Vertrag steht.Wer ist da jetzt im Recht?Ich habe ja schwarz auf weiß das ich den Putz nicht beseitigen muss aber eben auf dem alten Mietvertrag von 2009 auf dem von 2013 ist keine Vereinbarung aufgeführt.

    MfG

    Du hast schwarz auf weiß, daß Du den Putz nicht beseitigen mußt. Wozu noch die Frage?

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