Beiträge von Banane

    Hallo,

    wenn ich die ganzen Schikanen hier aufzählen würde, dann gäbe es eine lange Liste. Ich kann nur schreiben das wir uns nichts, aber auch rein garnichts zuschulden haben kommen lassen in den letzten 15 Jahren in denen wir hier wohnen, auch wenn einige daran zweifeln werden, aber es ist so.
    Trotz allem sage ich Danke an alle die mir Tips gegeben haben.
    Wir werden so schnell es geht hier ausziehen und dann hat das Drama hoffentlich ein Ende. Wir hatten zuvor noch nie Probleme mit unseren Vermietern, im Gegenteil, wir hatten ein gutes Verhältnis zu allen.

    Grüße
    EmB61

    Jeder Narr lobt seine Kappe, soll heißen, keiner, weder M. noch VM wird zugeben der Böse zu sein. Es gibt nun mal mehr Mieter als Vermieter und demnach fällt die Bosheit der M.auch mehr ins Gewicht. Nur hat es der M.einfacher Abstand zu nehmen, er kann ohne Grund kündigen und ausziehen, bei erheblichen Schikanen des VM sogar fristlos.Der VM kann nur schlucken, schlucken...

    Da bist Du einer der wenigen Mieter der sich vom VM schikanieren läßt. I.d.R. ist es doch umgekehrt.
    Wenn es tatsächlich nur 4 Tage kein Warmwasser geben sollte, dann kürze die Miete um € 2,00, mehr wird es wohl nicht sein.

    Zitat

    Die Tatsache, dass am Teller diverse Ablageungen, wie Eisen oder Kalk zurückbleiben, sollte logisch sein.


    Man müßte aber logisch denken können bzw. wissen, daß solche Ablagerungen entstehen, und damit wäre diese Frage gar nicht
    nötig. Zudem hat nicht jeder Fragesteller Kenntnis in Chemie und fragt einfach mal im Forum, im Glauben, dass man hier anständige
    und brauchbare Antworten erhält.

    Bei uns wird Geschirr nach dem Essen gespült...

    Deine ironischen Bemerkungen sind manchmal recht lustig, aber hier fehl am Platz. Diese Teller wurden mit Wasser gefüllt um die Luft-
    feuchtigkeit zu erhöhen. Ich nehme mal an, vorher wurden die gespült.

    Zitat

    1.Darf der Vermieter in Zukunft die Betriebskosten einfach so um ca.90% monatlich erhöhen? damit es in Zukunft nicht mehr zu so einer hohen Nachzahlung kommen muß.
    2. Wieviel Monate vorher muß das schrifftlich beim Mieter angekündigt werden.?


    Eine Betr.Kosten-Erhöhung wird i.d.R. nach einer Abrechnung erfolgen. Z.B. Du hast € 300,oo Nachzahlung, der zwölfte Teil wären €25,00 für eine monatliche Erhöhung. Ich würde die NK-Erhöhung unmittelbar nach Zustellung der Abrechnung dem Mieter mitteilen.

    Nur so interessehalber: Welches Gesetz soll das sein?

    Unter § 556 (2) BGB steht geschrieben, dass Vorauszahlungen vereinbart werden können. Eine Pflicht gibt es nicht.

    Laut der allgemeinen Rechtsprechung bekommt der Vermieter nur dann ein Problem, wenn er mit dem Mieter vorsätzlich zu niedrige Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart, die den Mietpreis beschönigen.
    Aber auch hier gibt es die Hürde, dass der Mieter nachweisen muss, dass die Vorauszahlungen als ausreichend zugesichert worden sind.

    Genau so war es von mir gemeint. Einige VM vereinbaren die NK absichtlich zu niedrig um den Mietpreis zu beschönigen. Der Mieter kann aufgrund einer vorherigen NK-Abrechnung natürlich beweisen, daß die Vorauszahlungen entsprechend niedriger waren. Aber das
    wißt Ihr doch.

    Dann bist du aber falsch informiert. Da überhaupt keine Vorauszahlungen der Betriebskosten Pflicht sind, können zu geringe Vorauszahlungen auch nicht schädlich sein. Einzige Ausnahme wäre, der Vermieter hätte diese geringe Zahlung zugesichert. Aber wer macht das schon?

    Wenn im MV z.B. als Vorauszahlung mtl. € 80,00 angegeben sind und nach der NK-Abrechnung wird dann mehr als der doppelte Betrag
    fällig, hat der VM ein Problem. Der M. müßte diese hohe Nachzahlung evtl.nicht begleichen, lt.Mietgesetz.

    Und wenn der Vermieter seine Adresse geändert hat? Ich weiß nicht wo er wohnt und der Anwalt konnte es auch nicht rausfinden.

    Für diesen Fall gibt es Möglichkeiten, die ein Anwalt eigentlich kennen müßte. z.B. eine öffentliche Zustellung, d.h. beim zuständigen AG
    ein öffentlicher Aushang etc.

    Halli hallo...
    ich bin Neu in dem Gebiet....ich helfe seit neustem meinem Vater(Vermieter) alters bedingt, alle Dinge mit seinem Mieter so gut es geht mit zu regeln.
    Nachdem ich mir den Mietvertrag angesehen habe und Betriebskosten mal genau durchgerechnet habe, bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kaltmiete mit dem Mietspiegel der Ortschaft paßt. Aaaaber die Betriebskosten sind definitiv viiiiel zu wenig, sodass es zu einer Nachzahlung aus 2014 für den Mieter, von etwas über 90% kommt :-/
    Mieter bewohnt ein kleines Häuschen für sich alleine. Also keine Mehrparteienaufteilung und auch keine Heizkostenberechnung, da Mieter Heizöl selbst beschafft/kauft. Nur Steuern, Versicherung und Mülltonne ganz einfach in den Betriebskosten zu berechnen.

    Nun würde ich gerne regeln, dass in Zukunft die Betriebskosten vorweg vom Mieter einigermaßen stimmig laufen und es in Zukunft nicht immer zu so einer hohen Nachzahlung kommen muß. Mieter und Vermieter haben in der Vergangenheit nie eine Betriebskostenabrechnung gemacht/gefordert, deswegen ist es nie jemanden aufgefallen, dass es so nicht paßt :-/ Vergangenheit ist passé ;)

    1. Darf der Vermieter in Zukunft die Betriebskosten einfach so um ca 90% monatlich erhöhen? Belege dafür sind schwarz auf weiß einzusehen.
    2. Wieviel Monate vorher muß das schriftlich beim Mieter angekündigt werden?
    3. kann dem Vermieter das irgendwie zum Nachteil ausgelegt werden?
    4. oder kann der Mieter sich dagegen wehren? mit welcher Begründung?
    5. oder ist es einfach so von dem Mieter hinzunehmen? weil die Belege es schwarz auf weiß darlegen?
    6. gibt es diesbezüglich keine Grenze, die prozentuale Erhöhung der Betriebskosten?

    vielen lieben Dank fürs lesen bzw fürs antworten :)
    LG Sassi

    Mir ist bekannt, daß ein Mieter diese hohen Nachzahlungen gar nicht begleichen muß, wenn eine viel zu geringe Vorauszahlung ge-
    fordert wurde.

    Der Anwalt hat gesagt, dass er nichts mehr machen kann. Bei der Bank wurde mir gesagt, dass der Vermieter nichts mit dem Sparbuch anfangen kann, da es noch auf meinen Namen läuft und nicht als Kautionssparbuch angelegt wurde.
    Aber das würde ja bedeuten dass keine an das Geld kommt??

    Wenn das Kautionssparbuch auf Deinen Namen läuft kannst Du die Kaution auch abheben, es sei denn die Kaution wurde an den VM
    verpfändet. In diesem Fall müßte für die Abhebung des Geldes auch der VM einverstanden sein.

    Ich habe neulich gehört, die Verpfändung kann die Bank auflösen, wenn der VM diesbezüglich angeschrieben wird mit einer Fristsetzung
    von 6 Wochen sich zu erklären. Nach diesem Termin ist die Kaution frei zur Abhebung.

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