Beiträge von Banane

    Natuerlich kann man alle Details nicht in einem Forum schreiben aber zur Info Mainschwimmer, duerften die Gegenpartei allerdings deren selbstgedrehte Videos zeigen u.a. Es ging hier auch um ungleiche Behandlung. Die Richterin auesserte auch, dass ihre Eltern aus demselben Ort wie die Vermieter kommen und diese Tatsache benutzt hat als Grundlage eine ihrer Entscheidungen, trotz widerspruchlichen Beweis, zu gerechtfertigen.

    Die Richterin war möglicherweise befangen und da hätte Dein Anwalt einen Befangenheitsantrag stellen müssen. Aber hier wieder: der Anwalt bekommt sein Geld, egal wie der Prozess verläuft.
    In Berufung kannst Du unter diesem Streitwert nicht. Meine Vermutung, der RA hatte nicht kompetent reagiert.

    Nach Beratung im Baumarkt wurde mir gesagt, dass kurzhaariger Teppichboden ebenfalls als Trittschalldämmung verwendet werden kann.

    Leider wurde kein Übergabeprotokoll erstellt.

    Als Trittschall unter Laminat ist Kurzhaarteppich/Schlingenware zulässig, kann ich auch bestätigen. Der Teppich soll natürlich sauber sein, nicht stinken, klar. Der wird vor Verlegung des Laminats entsprechend gereinigt.

    Hallo, Salzstreuner

    Mir fiehl insbesondere auf, daß Du Deinen VM wegen des Schnarchens reklementiert hast, vielleicht war das der Grund der nachträglichen Zwistigkeiten. Wenn Du die Wohnung behalten willst würde ich ein Gespräch mit dem VM suchen (die Augen zudrücken und mich entschuldigen). Vielleicht geht da noch was.

    Wenn Du ausziehst kann der VM den Zustand der Wohnung verlangen der bei Einzug war. also auch Bodenbeläge. Hast Du die alten noch? Wenn nicht, bleiben die von Dir verlegten in der Wohnung usw.

    Was den DMB betrifft, dort gibt es auch gute und schlechte Anwälte, wie sonst auch. Wie willst Du Renovierungsarbeiten rückgängig machen, evtl.die Farbe von der Wand wieder abwaschen oder was?

    Fotos als Beweis für Putzarbeiten,was sieht man, eine Person mit dem Besen in der Hand?, ist kein Beweis, daß auch geputzt wurde.

    Alles in allem eine ungute Situation. Sei schlau und mache das Beste daraus, entschuldige Dich. Brint's was, ist alles in Ordnung, bringt's nichts, kannst immer noch zum Anwalt und Geld ausgeben.

    Lass den gemähten Rasen halt paar Tage liegen , dann isser gelblichbraun und nicht mehr grün. Dann isses auch kein Grünabfall mehr :)

    Mal im Ernst , ne Biotonne stellt man auch besser draussen auf. Das Rasenmähen wird so getimed das die Biotonne wenn du den Rasen da reinkippst gleich abgeholt wird. Was hat die Dame noch zu maulen. Im übrigen würd ich der dann auch mal den Hinweiß geben das Plastiktüten in denen Essenreste sind nichts im Biomüll zu suchen haben.

    Manche Leute haben echt Probleme

    Ich kann Dir versichern, auch gelblichbrauner Müll stinkt, obwohl kein Grünabfall mehr.(ironie)
    Biotonne stellt man auch besser draussen auf, sofern dafür Platz vorhanden ist, und wenn diese Tonne schon im Haus gelagert werden muß wäre es von Vorteil den Bioabfall in Zeitungen oder Papiertüten zu verpacken, um den Geruch zu unterbinden. Müßte doch möglich sein.

    Rasenmähen wird so getimed, daß die Biotonne, wenn Du den Rasen da reinkippst gleich abgeholt wird. Und wo wird der
    Rasenschnitt gebunkert bis die Biotonnen-Entleerung kommt? Sag jetzt nicht, einfach vorher mähen, es regnet nähmlich vorher und mit mähen ist nix.

    Echt ein Problem, wie man's auch nimmt/macht.:)

    Hallo,

    ich zahl den Prozess und mache einen Zeugen, wenn ich im Gegenzug die Hälfte des Schadenersatzes für den "Picasso" im Keller bekomme :rolleyes:
    Gruß
    BHShuber

    Picasso im unverschlossenen Keller? Du kannst den Prozess finanzieren und das war's. /ironie

    Halte ich schon für sinnvoll, denn Schadenersatz für den abhanden gegangenen Goldbarren muss ja auch realisiert werden.

    Es geht ja nicht nur um den berüchtigten Goldbarren. Es gibt möglicherweise Gegenstände, die zwar keinen großen Wert haben, aber vom
    Eigentümer noch gebraucht werden, und sei's nur ein Liebhaberstück.
    Ich würde mich schon entsprechend bedanken,wenn mir jemand den Keller ausräumt und auch noch die Dinge zum Müll befördert.

    Hallo, mojo47

    Trotz Deines Mißgeschikes mußte ich lachen, wäre fast ein Beitrag für die Bütt. Du weißt ja: "wer den Schaden hat....
    Also rechtlich gesehen muß Dir derjenige, der Deine Gegenstände weggeworfen hat, auch Schadenersatz leisten (wenn es denn welchen gab) Beweise liefern.

    Was Deine Nachbarin sagt von wegen Kaution usw. ist unerheblich, und "nicht wissen" schützt nicht vor Strafe. Zu ihrem eigenen Vorteil räumte sie Deinen Keller. Was es nicht alles gibt.

    Zitat

    Ist denn nicht sowieso Fugenmaterial Vermietersache? Ich kann doch nichts dazu, dass sich Fugenmaterial komplett löst, zumals er auch Dehnungsfugen nicht beachtet hat und diese mit normalem Fugenmaterial hat verfugen lassen

    Dehnungsfugen sind i.d.R. mit Silikon verfugt, darauf normales Fugenmaterial streichen wäre m.E. nicht fachmännisch. Kein Wunder, wenn das darübergeschmierte Material abbröckelt. Oder wurden die Dehnungsfugen ohne Silikon, sondern nur mit Fugenspachtel ge-
    füllt? Wäre ebenso falsch.

    Eine Individualvereinbarung ist es mit Sicherheit nicht, diese muß unbedingt ausgehandelt werden.

    Wenn die Wohnung nach Auszug keineGebrauchsspuren aufweist kann ich mir schlecht vorstellen, daß Du zur Renovierung verpflichtet werden kannst -Wohndauer 2 Jahre -. Seit März d.J. gibt es in Bezug auf Schönheitspreparaturen, Renovierung etc.
    neue Bestimmungen.

    Wir hatten vor Jahren selbst einen Dackel, der jeden Tag zur gleichen Zeit nachmittags auf den Hof lief und grundlos bellte, und das bestimmt über eine halbe Stunde. Niemand wollte das ändern, wahrscheinlich wäre der der Versuch zwecklos gewesen. Das war seine Schreistunde. Es störte keinen Nachbarn, zumindest nicht wissentlich, und nachmittags war ja nicht Schlafenszeit (für die meisten)

    Ich nehme mal an, ein Hund, der seine geregelten Gassigänge bekommt, unterläßt das ständige Bellen, zumindest in der Zeit er Gassi ist.
    Es soll da auch gesetzliche Regeln geben wann ein Hund bellt, wie laut und wie lange, so wie der Gockel kräht, wann, wielange.......;)

    Diese Nummer, die von der Rentenversicherung zugeteilt wird dürfte nur im Falle eines Strafverfahrens zur Anwendung kommen. Da aber untergetauchte Mieter dem Zivilrecht unterliegen nützt die keinem Vermieter. Und dann kommt noch hinzu, dass die Rentenversicherung keinem Unbeteiligten Auskunft geben wird, weil diese Angaben dem Datenschutz unterliegen.

    Wäre für den VM evtl. nützlich bei Einmietbetrug etc. Im Zivilrecht bringt diese Soz.VerNr.nichts, da hast Du recht.

    danke euch. Ich kürze dann 4 %.
    Habe festgestellt, dass ich alles besser weiß, und höchstens Antworten toleriere, die mir gut gefallen.
    Die Lehre habe ich durch die Anmeldung in diesem Forum gezogen.
    Ciao Leute, machts gut, werde mich hier nie mehr blicken lassen.

    Schade. Ich wollte Dir eben noch sagen, daß Du jeden Monat von der Miete 2 % abziehen kannst, so lange, bis der Schaden behoben ist. Also nur 2 %, nicht 4 %.

    Bei 2 Euro knausern, aber Anwalt muß schon sein.

    Die Größe der Wohnung gibt der TE nicht an, bei 50 qm wären es schon € 100,00 mtl., im Jahr € 1.200 was er mehr berappen muß als
    andere Mieter.
    Dagegen angehen kann er allerdings nicht, Vertrag ist Vertrag (soweit er nicht gegen gute Sitten/Gesetz verstößt.)

    Ich wäre auf das Ergebnis in dieser Angelegenheit neugierig, hoffentlich erfahren wir davon.

    Hmmmm,
    dann könnte ich ja auch eine Elektroheizung in die Garage stellen und das dann mit einem Schild am tor "Wintergarten" ausstatten.
    Dann kann ich die auch mit Wohnraum Miete Veranschlagen.
    Das halte ich alles bischen schwammig, an Wohnraum wird ja schon ein Gewisser Anspruch gestellt.
    Oder ich bau eine Gartenlaube aus Holz auf mach strom und nen Heizlüfter rein.
    Dann ist es auch ein Wintergarten.

    Kan dem ganzen nicht folgen....

    In Garage und Gartenlaube kannst Du Heizung und Strom einbauen, es wird niemals Wohnraum.

    Dein sog.Wintergarten wäre auch ohne Heizofen zur Hälfte als Wohnraum anzurechnen.

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