Beiträge von Banane

    Hallo PD69,

    der Rohrbruch kann auch sehr gut in Deiner Wohnung sein. Zugang hättest Du zu gewähren.
    Der VM hat keinen Wohnungsschlüsseln zu haben. Ich würde ihn von ihm einfordern und falls er sich weigert, den Schliesszylinder austauschen und bei Mietende wieder zurücktauschen. Wenn es nicht gerade "Sturzbäche" regnet, könnt Ihr den Termin auch ab 17:30 oder Samstag machen.

    Wieviel Ersatzschlüssel Dein VM hat weist Du ja nicht. Also wechsle Deinen Schließzylinder, das darfst Du ohne zu fragen.

    Die Kaution bleibt bis zum Auszug bei Dir. Ich nehme mal an, Du hast ein Schreiben vom Insolvenzverwalter erhalten, das musst Du nach
    Vorschrift -ist im Schreiben genau angegeben - ausfüllen und an den Solv-Verwalter zurückgeben. Nach Auszug des Mieters alle Verbindlichkeiten des Mieteers von der Kaution abziehen, den Rest an den Ins.Verwalter - oder Gerichtsvollzieher- jedenfalls an denjenigen, der Dir das Schreiben ausgehändigt hat.

    ich habe gerade mit der vermieterin gesprochen und gesagt das ich alles wie gewünscht abgebaut habe,zu spät hat sie gesagt ich werde die kündigung nicht zurückziehen.jetzt ist guter rat teuer,eine rechtsschutzversicherung habe ich nicht um dagegen anzugehen.ich weiss nicht wie die chancen stehen,aber normal bekommen die mieter doch meistens recht und es handelt sich doch nur um eine kleinigkeit,meiner meinung nach?

    ..normal bekommen die Mieter doch meistes recht......Auf das verlassen sich zuviele Mieter...

    normalerweise sollte ein Qm Aufschlüsselung reichen dann spricht man sich ab

    Sonst müsstest Du einen Profi holen der nimmt schnell 350,-

    Falls Du die Qm Angabe im Vertrag hast, müsste die KM erst ab 10% Abweichung angepasst werden
    Die Nebenkosten müssen angepasste werden.

    Und sollte sich nachweisbar herausstellen, daß mehr als 10% weniger qm Wohnraum vorhanden sind, kannst Du noch rückwirkend die zuviel gezahlte Miete und NK zurückfordern.

    Hallo, Der Markus

    Was wäre gewesen, wenn Du dem Unternehmen telefonisch der Anmietung zugesagt und kurzfristig abgesagt hättest?
    Welche Konsequenzen hättest Du erwartet? Nur auf Treu und Glauben und per Handschlag, diese Zeiten sind längst vorbei.

    danke für die antworten

    die mietminderung besteht darin, das das wohnzimmer durch die starke geruchsbelästigung nicht bewohnbar ist. zudem wird ca 2 wochen ein trockengerät eingeschaltet sein. die mietminderung wird von der versicherung des vermieters übernommen. also ist es aus meiner sicht mehr als berechtigt die miete zu mindern.

    Wieviel Mietminderung Dir zusteht wird Dir auch die Versicherung Deines VM sagen.

    seltsam

    zu 99% ist die "Angabe" zuhoch
    und alle VM appliederen hier

    aber in einem Punkt wurde die Schummelei der VM eingeschränkt. Ab sofort zahlen sie selber den Makler, wenn der Mieter zügig kündigt Somit wird auch weniger geschummelt von den VM

    appliederen meinst wohl applaudieren.

    Geschummelt wird hüben und drüben. Nur schummeln Mieter prozentual erheblich mehr als VM, geht bei Mietern auch
    einfacher.

    Der Hinweis von Makler zu Mieter? unverständlich.

    Hallo, Malte80

    Lärm macht krank, das unterschätzen leider viele. Ich rede aus Erfahrung. Wenn man mit Krawallmachern unter einem Dach wohnt ist Lärm vorprogrammiert. Hellhöriges Haus hin oder her, man könnte sich entsprechend rücksichtsvoll verhalten, was solche Leute eben nicht tun.

    Vorschnell von Kündigung sprechen ist auch keine Lösung, denn woher willst Du wissen, dass die nächste Wohnung lärmmäßig erträglicher ist. Mein spezielles Rezept, nicht legal, aber war bei mir wirkungsvoll. Gegenschlag. Wenn die Herrschaften schlafen, also zur Nachtzeit, Lärm herstellen, und zwar so laut, dass diese mit Sicherheit aufwachen. Wenn nötig Aktion wiederholen.

    HALLO

    und jetzt?:confused:

    Jetzt ist sie genau so schlau wie vorher, doch so lange man nichts dagegen unternimmt sind Informationen für den Allerwehrtesten.

    Gruß

    BHSHuber

    Der TE wollte wissen, was ihr/ihm für Rechte zustehen. Aus meiner Anwort weiß er/sie das nun. Wie sagt man: "den Gaul kann man bis zur Tränke führen, saufen muß er selber."

    Die tatsächliche Situation kennt nur er selber, und er kann danach handeln.

    Hallo, KirschBanane

    Hast Du ein Wohnungsabgabeprotokoll mit dem VM gemacht? Wenn ja, und es wurden keine Mängel/Schäden in der Wohnung festgestellt, dann hast Du Anspruch auf die Auszahlung der Kaution, abzüglich der noch zu erwartenden NK-Heizk., d.h. der VM muß Dir die Kaution auch schon vor der 6monatigen Frist auszahlen. Wie gesagt, nur dann, wenn wirklich keine Schäden bzw. Forderungen -außer
    den NK-HZ-Abzug- vorhanden wären.

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