Beiträge von Banane

    Vielleicht ist hier noch der Zusatz "es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten." insofern interessant, falls es nicht Aufgabe des Mieters ist die Eichung der Geräte regelmäßig zu überprüfen. Im vorliegenden Fall ist der Ablauf der Eichung einer Mietpartei jetzt erst aufgefallen
    Die Mietpartei hat die abgelaufene Eichung im Rahmen eines durchgeführten Zählertausches gemeldet (danach). Die betroffenen Zähler wurden bereits entfernt.

    Übrigens, ein nicht geeichter Wasserzähler zählt möglicherweise nicht mehr ganz so genau, aber zum Vorteil des Verbrauchers.

    Sollten die Eichkosten der Kaltwasserzähler im Wechsel 6 Jahre so hoch sein wie neue Zähler, darf der VM auch diese Kosten mit den BK umsetzen.
    Im Übrigen ist man dazu übergegangen die Zähluhren zu erneuern, weil eichen nicht billiger kommt.

    "Die Eichung lässt sich nicht vor Ort durchführen. Sie wird am kostengünstigsten dadurch vorgenommen, dass die vorhandenen Geräte durch neue ersetzt werden. Die hierfür aufgewandten Kosten sind umlegbar. (AG Bernkastel-Kues WuM 2000,437)"

    Der VM kann die Kosten vom M. anteilmäßig mit den NK verrechnen, ob Du nun gekündigt hast oder nicht.

    Es gibt Mieter, die diese Zähler gerne bei überhöhtem Verbrauch abmontieren- z.B. durch Unantsamkeit-. Dazu zählst Du sicher nicht, aber Du solltest dafür sorgen, dass die Zähler nicht mehr so leicht abnehmbar sind. Es könnte Dir angekreidet werden. Unbedingt Deinen VM darauf ansprechen.

    In meinem Haus sind die Heizungszähler (Verdunstungsröhrchen ) angeklebt und wären nur mit brachialer Gewalt zu entfernen.

    Der VM hat sich eindeutig zu seinem Nachteil verrechnet. Ich könnte mir vorstellen, dass er nun zu einem bestimmten Teil nachfordern könnte. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten und ich meine, einigt Euch auf einen Betrag, der für beide Seiten akzeptiert werden kann.
    Wenn diese Sache bei Gericht landen würde wäre es einiges teurer und der Ausgang - meiner Meinung -ungewiss, sicher ist nur, dass ihr beide einen Anwalt bemühen müßtet - und die sind teuer- vom Stress ganz abgesehen.

    Über Arbeitszeitnachweise. Warum sollte der Mieter irgend etwas zahlen müssen, das der Vermieter nicht nachweisen kann?

    Laut BGH (Az.: VIII ZR 27/07 vom 20. Februar 2008) ist der Vermieter verpflichtet, die Hausmeisterkosten genau aufzuschlüsseln.

    Aufzuschlüsseln, also genau die Arbeiten, die durchgeführt werden sollen.Keine Kunst für den VM., nur ob diese Arbeiten tatsächlich ausgeführt wurden ist die Frage. Jeder behauptet was anderes, und zwar jeder zu seinem Gunsten.

    Der Vermieter soll die Arbeitszeit des Hausmeisters beweisen. Wie soll das gehen? der VM wohnt zu weit entfernt um jedesmal dabei zu sein, wenn der Hausmeister tätig ist.
    Der Hausmeister wird seinerseits behaupten, alle Arbeiten erledigt zu haben. Wer kann dem das Gegenteil beweisen?
    Die Mieter behaupten, der Hausmeister hat nichts getan, wie ist das nun beweisbar?

    Der reinste Cirkus.

    Das ist doch Quatsch! Ohne zu wissen, was für eine Gasheizung du hast, erwartest du, ob hier jemandem Ähnliches passiert ist. Es ist dein Vermieter, dein angemietes Haus und deine Gasheizung, die scheinbar nicht richtig einestellt ist. Seit 1,5 Jahren quälst du dich mit der Anlage rum und jetzt erwartest du von diesem Forum, das es ein Wunder vollbringt.

    Und ja, mir ist etwas ähnliches passiert. Da habe ich aber dem Vermieter so lange keine Ruhe gegeben, bis die Heizung wieder optimal eingestellt war. Und dafür habe ich kein Forum benötigt sondern nur meinen Verstand, der mir sagte, was Sache ist.

    Leute, der TE hat nur höflich gefragt, nichts weiter. Über Verstand läßt sich allerdings streiten.

    Wer erstellt die HK-Abrechnung. Ich nehme mal an eine Fachfirma, und diese Firmen sind in der Regel recht kompetent.
    Vielleicht rufst Du diese Firma direkt an um nachzufragen. Sonst Unterlagen beim Vermieter/Verwalter einsehen.

    Zitat

    unser Vermieter hat sich um 100,--zu unseren Gunsten bei der Addition von Miete und KN verrechnet.

    Wie kann man das verstehen? Miete ist ja ein fester monatl.Betrag und NK-Vorauszahlung wird jährlich abgerechnet. Wie kommt es da zu einer Addition?

    Ich würde Dir raten die fehlerhafte Abrechnung zu korrigieren und dem VM die €100 zurückerstatten. Er wird es sicher selber auch bemerken und es würde sich gut machen, wenn Du Ehrlichkeit beweist.
    Wäre für das weitere Mietverhältnis sicher von Vorteil.

    Hallo, NeverendingStore

    Miete mit der Kaution zu verrechnen ist verboten, was Du auch weißt. Sollte die Miete nicht rechtzeitig überwiesen werden könnte der VM durch einen RA einen Mahnbescheid stellen lassen, die Kosten hierfür wären Deine.

    Hallo, NeverendigStore

    Miete mit der Kaution zu verrechnen ist verboten, was Du ja weißt. Es kann Dir schon passieren, daß der VM sofort einen Mahnbescheid stellen läßt, wenn die Miete nicht überwiesen ist. Die Kosten des RAs fallen Dir zur Last.

    Hallo, Harald T

    Was Du behauptest mußt Du im Falle auch beweisen können. Andernfalls hättest schnell eine Verleumdungsklage am Hals, sei also vorsichtig mit Anschuldigungen, wenn Du diese nicht beweisen kannst.

    Kautionszahlung ohne Quittung? Geht's noch, das wird der VM leugnen. Hier ist einer psychisch krank und der andere kriminell,( sollten die Behauptungen den Tatsachen entsprechen.)

    Zitat

    Der Kündigung könnt Ihr, weil sie eine besondere Härte für Euch bedeutet, widersprechen


    Wie wäre es, wenn dem neuen Eigentümer die gleiche Härte treffen würde, wie z.B. erwartet Kind, wohnt im Moment in einer 1-Zi-Wo.

    Widerspruch wäre wohl nur vorsorglich sinnvoll.

    Zitat

    Dem Gericht natürlich. Mit dem gegnerischen RA haste nichts zu tun.

    Der gegnerische RA hat aber die Vollmacht meines Prozessgegners, somit habe ich eigentlich nur noch mit dessen Anwalt zu korrespondieren. War bislang meine Meinung. Richtig oder falsch?

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