Zitat
..also das Geld kommt vom Sozialamt ..und der VM legt es auf ein Sparbuch an..
..und dort bleibt die Kaution bis Du entweder ausziehst, oder diese wegen Verbindlichkeiten von Dir an den VM zurückbehalten bzw. verrechnet wird.
Auf Deinen Namen wird der VM die Kaution wohl nicht laufen lassen,wenn, dann entsprechend gesichert.
Kurz und gut, die Kaution bleibt für das Mietverhältnis stehen und wird erst nach Auszug aus der Wohnung und nach Abzug aller Verbindlichkeiten an den Insolvenzverwalter gegeben.
Deine Angst, der VM könnte Dir die Wohnung in Kenntnis dieses Dilemmas nicht geben, ist wohl berechtigt.
Solltest Du eine sog.Mieter-Selbstauskunft unterschreiben und dabei die Insolvenz verschweigst, ist der VM berechtigt Dir, evtl.sogar fristlos, zu kündigen.
Eine Möglichkeit wäre noch ein "guter Bürge" um die Wohnung zu bekommen.