Beiträge von Banane

    Diese Kündigungsmöglichkeit bezweifele ich. Der Leiter einer HuG-Niederlassung sagte mir mal, dass Mieter (um den MV zu bekommen) lügen "dürfen", bis sich die Balken biegen. Hat der M den MV erst einmal, isses zu spät.
    Ein Bürge kann übrigens nur in Höhe von bis zu drei NKM bürgen (ist auch das, was das JC zahlt).

    In Bezug auf Mietzahlung, Pfändung etc. darf der M. eben nicht lügen.. Bei unwichtigen Angaben darf er...

    Zitat

    ..also das Geld kommt vom Sozialamt ..und der VM legt es auf ein Sparbuch an..

    ..und dort bleibt die Kaution bis Du entweder ausziehst, oder diese wegen Verbindlichkeiten von Dir an den VM zurückbehalten bzw. verrechnet wird.

    Auf Deinen Namen wird der VM die Kaution wohl nicht laufen lassen,wenn, dann entsprechend gesichert.

    Kurz und gut, die Kaution bleibt für das Mietverhältnis stehen und wird erst nach Auszug aus der Wohnung und nach Abzug aller Verbindlichkeiten an den Insolvenzverwalter gegeben.

    Deine Angst, der VM könnte Dir die Wohnung in Kenntnis dieses Dilemmas nicht geben, ist wohl berechtigt.
    Solltest Du eine sog.Mieter-Selbstauskunft unterschreiben und dabei die Insolvenz verschweigst, ist der VM berechtigt Dir, evtl.sogar fristlos, zu kündigen.

    Eine Möglichkeit wäre noch ein "guter Bürge" um die Wohnung zu bekommen.

    Zitat

    Da uns die 7000€ zu teuer waren haben wir abgelehnt und gesagt, wir möchten die Küche gerne mieten für 50€ monatlich. Daraufhin antwortete er, dass das mit den Möbeln wäre zwar schade ist, aber auf die Übernahme der Küche für 3000€ würde er bestehen. Vermietung der Küche ist nicht möglich. Das bedeutet, dass wir jetzt quasi gezwungen sind eine 5,5 Jahre alte Küche zu übernehmen, die angeblich 5000€ gekostet hat. Andererseits kommt der Mietvertrag nicht zustande.

    Ist das denn so rechtens? Wie sollen wir uns in diesem Fall verhalten? Wir wollen diese Wohnung wirklich gerne mieten, aber das mit der Küche ärgert uns.

    Vielen Dank schonmal im Vorraus für eure Hilfe!

    Im Moment ist es so, der VM stellt eine Bedingung die Ihr annehmen oder ablehnen könnt. Müssen muss keiner.
    Der VM wird die Wohnung anderweitig vermieten nehme ich mal an.

    Kein guter Rat, denk' nach!

    Ich gehe natürlich von bestimmten Voraussetzungen aus, so z.B., dass das Wechseln des Sandes vertraglich vereinbart ist.

    Sonst fällt mir nicht viel ein. Komm, rutsch raus mit der Farbe.

    Die versuchen alles um an mehr Geld zu kommen. Zum Beispiel wurde hier der Spielsand seit 6 Jahren nicht getauscht.
    Ich könnte noch mehr Bespiel nennen.

    Ein M. hat aber auch die Möglichkeit selbst tätig zu werden. Z.B. der Sand ist nicht mehr zumutbar, dann teile dies dem VM mit und lasse ihm gleichzeitig wissen, wenn er innerhalb der -sagen wir - 14 Tage den Sand nicht austauscht wirst Du das selbst -auf seine Kosten- erledigen.

    Wie haben eine neue Verwaltung bekommen und die möchte das die Mieter ALLES selber zahlen.

    Fast nicht zu glauben. Eine Verwaltung sollte doch wissen, dass dies niemals gültig wäre, evtl. die gesamte Kleinreparaturklausel in Frage stellen könnte. (bin nicht sicher)

    Hallo zusammen,

    wir, meine Frau und ich, haben einen Mietvertrag, in dem unter "Vermieter" folgender Eintrag ist:

    Frau A (das ist die erste Tochter)
    Frau B (das ist die zweite Tochter)
    vertreten durch Herrn C (das ist der Vater).

    Wer ist denn nun eigentlich der Vermieter, wer hat was zu sagen?
    Hintergrund ist der, dass sich die 3 Genannten nicht immer einig sind.

    Gruß

    Zitat

    Wer ist denn nun eigentlich der Vermieter

    Derjenige, der den Vertrag unterschrieben hat. Was und wieviel bedeutet "Eintrag"? Ist dieser Eintrag rechtssicher gesetzt, dann hat Herr C das Sagen.

    Wir sprechen von über einen Monat ohne Bad und über 3 Wochen ohne Toilette, und der Gesetzgeber sagt, ohne Toilette ist eine Wohnung nicht bewohnbar.
    Aber trotzdem Danke.

    Du schreibst, es wurde Euch eine Toilette in einem leersteheden Ladenlokal angeboten. Befindet sich dieses Ladenlokal im Haus oder wie weit entfernt? Spielt evtl. auch eine Rolle. Mietminderung steht euch auf alle Fälle zu, nur ob es 100% sind würde ich bezweifeln.

    [/QUOTE]Wir möchten gerne ein paar Umbauten vornehmen, was wir uns erst vom dem genehmigen lassen wollen, der auch was zu melden hat. Vater und Tochter sind leider nicht immer einer Meinung.[/QUOTE]

    Wer den Mietvertrag unterschrieben hat ist für Euch zuständig. Lasst Euch doch von demjenigen die von Euch beabsitigten Umbauten schriftlich genehmigen.

    1. "Zitierfehler": der Grund für meine Bearbeitung war ein falsch zugeordnetes Zitat in meiner Antwort, deswegen ist auch "Zitierfehler" als Grund für meine Bearbeitung genannt - eigentlich ganz problemlos zu verstehen.

    2. Dein BGB von 1975 ist sowas von längst nicht mehr aktuell, deswegen auch der Link zur aktuellen Fassung auf der Seite vom Bundesjustizministerium. Dass man sich auf so eine Uraltfassung beruft - da kannst auch gleich nen Atlas von 1488 für ne Weltumseglung verwenden und Dich dann wundern, dass heutzutage Amerika brettlbreit im Weg liegt...

    Muss herzhaft lachen. Demnächst ist das neue BGB fällig.

    (..habe inzwischen meine Leitung verkürzt....:p)

    [quote='1']BGB § 555d
    Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist[QUOTE]

    Es heißt in meinem BGB § 555 " aufgehoben". Wie kommt's?

    Trotzdem einleuchtend. Von 10 Wohnungen sind nur 3 bewohnt, ist anzunehmen aufgrund des Zustands. Also wäre eine Sanierung zweckmäßig um die Wohnungen wieder an den Mann/Mieter zu bringen.
    Ich meine, bei aller Berücksichtigung auf einen kranken Mieter könnte der VM die Sanierung durchführen.

    Der M. ist nicht verpflichtet irgendwelche Möbelstücke selbst beiseite zu räumen etc.Es gibt auf für die Zeit der Sanierung entsprechend Mietminderung.

    Wenn du nicht gerade 2 linke Hände hast solltest du das Waschbecken selbst austauschen, dann bestimmst nämlich du den Preis und nicht der Vermieter/Handwerker. Und solltest du eine peivate Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, dann melde den Schaden dort und du bekommst den Zeitwert erstattet.

    Mit selbst austauschen bin ich immer sehr vorsichtig, gerade in Bezug auf Sanitär- und Elektroarbeiten. Kann sich recht schädlich in Sachen Versicherung auswirken. Wer übrnimmt bei "selbst machen" die Haftung? Normalerweise müßte ein Fachmann die Arbeiten abnehmen....und das kostet ja auch wieder Geld.

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