Kurz und bündig, im Zuge einer Mieter-Selbstauskunft kann/darf der VM alle erdenklichen Fragen stellen, nur müssen diese vom M.nicht, oder nicht korrekt beantwortet werden. Ausgenommen Fragen, die der Sicherstellung der Mietzahlung dienen,
z.B. 1.Hinterlassen Sie Mietschulden
2. Läuft gegen Sie eine Mietaufhebungs-od.Räumungsklage
3. Liegen Gehaltspfändungen gegen Sie vor
4. Haben Sie die eidenstattliche Versicherung abgegeben od.läuft ein ähnliches Verfahren gegen sie
5. Sind sie unterhaltspflichtig
Auszug aus einer Mieter-Selbstauskunft von H&G.
Unterschreiben muss der Mieter garnichts. Bei belanglosen Fragen darf er auch lügen. Er kann auch bei den wichtigen Fragen lügen, was entsprechende Konsequenzen hat/hätte, sofern der VM davon erfährt.
Wie wäre es, wenn ein Mieter bei der Selbst-Auskunft nur für ihn vorteilhaftes angibt, sich während der gesamten Mietzeit nichts zuschulden kommen ließe? Ich meine, kein Mensch würde merken, dass er eigentlich gelogen hat.