Beiträge von Banane

    Ich bin selbst gerade gezwungenermaßen auf Wohnungssuche in München, da ich dort einen Job angenommen hab.
    Seitdem das Bestellerprinzip gilt, bin ich nicht mehr umgezogen, deswegen war ich jetzt mal gespannt was mich erwartet bzw. wie der Vermieter diese Kosten auf mich umlegen will.

    Gesehen hab ich jetzt schon alles. Ich sollte unterzeichnen dass ich die Kosten trage oder der liebe Vermieter hat mir ganz offen gesagt, dass meine Nebenkosten wohl aus diesem Grund höher werden.

    Jetzt hab ich aber gelesen, dass Vermieter schon soweit gehen, dass sie die Wohnungen nur noch im Bekanntenkreis vermieten um sich den Makler komplett zu sparen.
    Der Wohnungsmarkt in München ist eh schon so kritisch, aber wenn man jetzt auf dem offenen Markt gar keine Wohnung mehr findet, dann wird es echt übel.

    VG PetQuinz

    Maklergebühren haben mit NK nicht das geringste zu tun. NK sind laufende Kosten und sind i.d.R. im Mietvertrag aufgelistet.Maklerkosten zählen nicht dazu.

    Hallo, Peaches123,

    Selbst wenn der Tochter das Haus gehört kann der Vater mit entsprechender Vollmacht von der Tochter vermieten.
    Du schreibst, er durchwühlte die Wohnung der Vermieterin, ich denke er ist Vermieter, wer ist dann konkret die Vermieterin?
    Auf Gerede der Nachbarn würde ich an Deiner Stelle nicht allzuviel Wert legen, wenn es drauf ankommt will keiner was gesagt haben.
    Die bereits herrschenden Zustände bei Euch führen letztendlich zu einer Kündigung, egal von wessen Seite.

    Das wäre erst einmal zu prüfen. Wenn die beiden Doppelhaushälften laut Grundbuch ein Gebäude darstellen, wäre hier auch eine erleichterte Kündigung möglich.

    ..mit gleicher Hausnummer wäre es evtl.so. Sollte dem nicht so sein, könnte Akkarin richtig liegen.

    Die Frage des Tages:
    Heißt es: Ein Vertrag wird geschlossen.
    oder
    Heißt es: Ein Vertrag wird abgeschlossen.

    Antwort: Trommelwirbel.....
    Beides bedeutet dasselbe und hat nichts mit dem Ende eines Vertrags zu tun.

    Nochmals: Vertragsschlußbedeutet "das Ende eines Vertrags", Vertragsabschluß ist "es wurde ein Vertrag abgeschlossen.

    Lt.anitari bedeutet "Vertragsschluß das Ende der Mietzeit. Hier gibt es lediglich ein Mißverständnis.

    Noch mal zur Erinnerung Frau/Herr Banane, den Begriff Vertragsschluß hast Du benutzt, kein anderer.

    So ist es. Diesen Begriff habe ich aus einem Text entnommen, und ich dachte, es sei ein Druckfehler und es wüde möglicherweise heißen Vertragsabschluß, deshalb meine Frage ob Vertragsschluß oder Vertragsabschluß.
    Anitari, warum so vorwurfsvoll? Gibt doch keinen Grund hierzu.

    Ein Vertrag kann geschlossen oder auch abgeschlossen werden.
    Krümelkackerei!

    In der Tat Krümelkackerei, aber es ging um Vertragsschluß, soll heißen Schluß/Ende eines Vertrags, und Vertragsabschluß
    soll heißen einen Vertrag abschließen. Lediglich ein Irrtum mit fatalen Folgen.....

    Wegen der defekten Sprechanlage wirst Du Deinen VM in Verzug setzen müssen, wenn anderweitig nichts geregelt wird.

    Mit der Gartenpflege wird es wohl auch keine einvernehmliche Regelung geben, sollten sich einige Mieter nicht dazu bereit erklären. Um Streit zu vermeiden ist es am sinnvollsten die Gartenarbeit u.a. durch einen Dienstleister durchführen zu lassen und die Kosten mit der BK-Abrechnung auf die Mieter umzulegen, sofern der MV das hergibt.

    Ja, Deiner:o

    Habe ich was anderes geschrieben?

    Da wird nichts abgezogen.
    Steht im Vertrag das der Kündigungsverzicht 4 Jahre (48 Monate) beträgt ist das schlicht unwirksam und der Mieter kann jeder Zeit fristgerecht kündigen.

    Ja, war mein Verständigungsfehler. Vertragsende ist mir geläufiger, Vertragsabschluß und die Folgen wäre schon nicht nachvollziehbar.

    Die Frist wird ab Vertragsschluß, nicht ab Einzug gerechnet. Die Kündigungsfrist darf nicht noch zu den 4 Jahren hinzukommen. Lt.DMB

    Was ist mit Vertragsschluß gemeint, evtl. ein Schreibfehler und soll Vertragsabschluß heißen? Das wiederum würde bedeuten, dass der Mietvertrag 4 Monate vor Einzug unterschrieben wird und sozusagen 4 Monate vom Kündigungsverzicht abgezogen werden.
    Man sollte schon den MV vom TE einsehen können.

    Würde bedeuten: Sie ist alleiniger Mieter. Der vereinbarte Kündigungsverzicht scheint aber davon nicht berührt worden zu sein.
    Da muß sie nun durch!

    Ich bin mir nicht sicher, ob es für eine hochschwangere Frau nicht doch eine Möglichkeit gäbe aus dieser Kündigungsbindung raus zu kommen. Mit einem pfiffigen Fachanwalt könnte ich mir das vorstellen.

    Haus mit Dachterasse, am Montag großes Unwetter „Elvira“, Mieter ist nicht zuhause. Die Dachterasse besitzt einen Abfluss der von Blättern des Sturms verlegt wird, Wasser kann folglich nicht genügsam abfließen kann. Dachterasse läuft über, jetzt Wasserschaden im Haus. Wer haftet? Mieter oder Vermieter?

    Besten Dank im Voraus.

    Wenn nachweisbar der M. seine Ordnungspflicht versäumt hat, nämlich den Abfluss freizuhalten, ist er für den Schaden verantwortlich und wird es seiner Privathaftpflicht-Versicherung melden müssen. Sollte der Schaden in den Bereich der Gebäudeversicherung fallen handeln dies die Versicherungen unter sich aus.

    Hagelschäden übernimmt die Gebäudeversicherung.

    Trotzdem tun Sie gut daran, bei Anwesenheit die Jalousien oben zu lassen. Das Material der Jalousien besteht aus sehr dünner Plastik.
    Diese sind weniger widerstandfähig als Glas.

    Diesen Schaden übernimmt die Gebäudeversicherung, die eigentlich der Mieter anteilmäßig mit den BK bezahlt, und schon aus diesem Grund müßte der M. den Schaden nicht begleichen.

    Bei Anwesenheit....dürfte Abwesenheit heißen, oder?

    Zitat

    All diese Dinge waren bei meinem Einzug allerdings schon vorhanden.

    Im MV bzw. Übergabeprotokoll sind diese Dinge nicht erwähnt. Warum nicht? Hast Du die Gegenstände vom Vormieter übernommen? Wie sieht die Beweislage aus. Wahrscheinlich nicht rechtssicher geregelt und ich würde Dir in diesem Fall eine gütliche Lösung vorschlagen, nämlich diese schon über 15 Jahre alten Gegenstände aus der Wohnung zu räumen, denn im Falle eines Falles gäbe es Streit mit entsprechenden Kosten.

    Meine vermieter sind der meinung ,da es ihr haus ist,muß ich ihnen mich fügen..sprich an ihr leben anpassen......kann ja nicht sein,das ich auch an feiertag den baulärm ertragen muß und des laute rumgegröhle vom nachbarn wenn er mei vermieter 2,3 mal am tag besucht...mein vermieter scheint das ziehmlich egal zu sein,das ich nur 2 tage im monat frei habe......und am feiertag auch mal meine ruhe haben möchte.........was sagt ihr dazu..hab ich keine rechte??????ich könnt mich mal beim mieterverein schlau machen.......

    Natürlich hast Du Rechte, und zwar dieselbe wie jeder andere Mensch auch. Gegen Lärmbelästigung kannst Du vorgehen. Bitte suche mit Google "Lärmbelästigung", da wird Dir geholfen.

    Hi,

    danke. Hab grad nachgesehen. Ist eine Pauschale.
    Dafür hab ich gerade eine Mägelanzeige geschrieben und ihn auf die ständig übervollen Mülltonnen hingewiesen. Mal schaun wie er reagiert.
    Bis dann.

    Nachtrag: Muss mir der VM trotz Pauschale auch mitteilen für was die Nebenkosten sind? Und wenn er jetzt jemand beauftragt die Mülltonnen an die Abholstelle zu bringen, kann er dann einfach die Pauschale erhöhen?

    Eine Pauschale wird nicht abgerechnet, das ist ein festgesetzter Betrag der praktisch für die gesamte Mietzeit gilt. Es sei denn, im MV ist ein Passus, der besagt, dass bei Erhöhung eines Betrages die Pauschale auch erhöht werden kann. Für was die NK sind steht wahrscheinlich im MV, wenn nicht,ist der VM nicht verpflichtet Dir die Rechnungen vorzulegen. Meine Meinung.

    Die Mülltonnen-Sache wird der VM wahrscheinlich so lösen, dass weitere Behälter-oder größere-bestellt

    werden. Die Kosten tragen die Mieter, so ist es i.d.R.

    Das das Unternehmen eine Abrechnungsgebühr verlangt ist schon klar. Meine Frage war ja eher ob das zusätzlich zu den anderen Posten umlagefähig ist oder nicht eher zu den Verwaltungsgebühren zählt und somit nicht umlagefähig ist.

    Bei uns werden die Abrechnungsgebühren auf alle Mieter umgelegt und ich meine, sollte dies nicht rechtens sein würde die Abrechnungsfirma diese Kosten mit Sicherheit nicht auf alle umlegen. Ich denke die kennen die Vorschriften.

    Diese Abrechnungsgebühr zählt wahrscheinlich nicht zur Verwaltungsgebühr.

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