ZitatIch würde die geringe Erhöhung zahlen und gut ist.
Dem schließe ich mich an. Ein kluger Mieter würde es hier nicht drauf ankommen lassen...
ZitatIch würde die geringe Erhöhung zahlen und gut ist.
Dem schließe ich mich an. Ein kluger Mieter würde es hier nicht drauf ankommen lassen...
Hallo zusammen,
eine kurze Frage, bei der ihr mir hoffentlich auf die Sprünge helfen möchtet:
Mieter X hat vor ein paar Monaten eine Wohnung gemietet und diese unrenoviert übernommen. Klar war ihm nicht, was unrenoviert genau mit einbezieht und er fragt sich jetzt, ob dazu auch gehört, dass Kabel (auf denen Strom ist) aus den Wänden kommen und Mieter X sich selbst darum zu kümmern hat. Des Weiteren gibt es Steckdosendefekte und in einem Zimmer ist kein Strom auf den Deckenkabeln für das Licht. Kann Mieter X dort auf einen Elektriker bestehen oder muss Mieter X warten, bis sich die Hausverwaltung dazu entscheidet irgendwann mal einen Elektriker vorbeizuschicken, weil Mieter X die Wohnung unrenoviert übernommen hat?
Grüße
Einen Mangel hat der Mieter seinem Vermieter schriftlich anzuzeigen mit Fristsetzung und den Hinweis, wenn nach abgelaufener Frist der Mangel nicht behoben ist/wird, sieht sich der M.gezwungen, den Mangel auf eigene Faust abzustellen und die Kosten dem VM auzubürden. Und bitte dieses Schreiben beweissicher zustellen.
Guten Abend, ich habe einen Mietvertrag für ein kleines Apartment ab August unterschrieben.
Natürlich befindet sich die Wohnung noch im Rohbau. Es war vorher mündlich mit dem Vermieter ausgemacht worden dass ich schon eher rein kann um zu streichen und die Küche reinzusetzen - sollten dann die Fliesen gelegt sein.
Jetzt auf einmal behauptet der Vermieter dass das gesamte Apartment von mir selber verputzt werden müsse, das es nicht seine Aufgabe wäre. Dafür müsste ich ja bei Auszug nichts mehr machen.Das ist doch totaler Blödsinn, oder hat er etwa Recht?
Auf welche Ideen manche VM kommen. Als nächstes muß der M. dann das Haus selber fertig bauen. Ein derartiges Ansinnen ist für die Katz. Dass Du selber verputzen sollst dürfte ein Mißverständnis sein, oder als Spass gedacht, tapezieren und streichen könnte er Dir aufbürden, sofern Du damit einverstanden bist, mehr nicht.
Puh, ganz ehrlich, diese Entscheidung kann die keiner Abnehmen. Das das so nicht korrekt ist, das ist denke ich, relativ eindeutig. Ob es 90€ wert sind evtl. ohne Schlüssel da zu stehen, oder sich sofort mit Vermieter und Hausverwaltung anzulegen, musst du halt selbst entscheiden?
Wenn ein MV existiert mit Mietbeginn hat der Mieter das Recht an diesem Tag einzuziehen, egal was da sonst vereinbart wurde. Diese € 90,00 wären kein Grund den Einzug zu verweigern. Meine Meinung.
In d.R. ist es so, dass mangelhafte Renovierungsarbeiten des Mieters abgemahnt werden, d.h. der VM tituliert die Mängel genau und setzt dem M. eine Frist zur Nachbesserung. Für Beschädigungen -hier Türe- bedarf es keiner Fristsetzung. denn solche Schäden in Ordnung zu bringen ist Sache des Vermieters, der M. ist lediglich zur Zahlung verpflichtet sofern er den Schaden nachweisbar verschuldet hat.
Sorry, rechne mal nach.
Wenn tatsächlich jeden 2.Tag 10l nachgefüllt werden:
365Tage im Jahr/2 x10L =1825l =1,825cbm Wasser im Jahr.
Also noch nicht mal 2cbm Wasser. Selbst wenn der cbm dort für Spitzenpreise abgegeben würde, wäre es wohl kaum lohnenswert deshalb ernsthaft Stress zu machen.
Was natürlich nichts an der richtigkeit der sonstigen Aussagen ändert, aber nur mal damit klar ist von welcher Summe hier geredet wird?
Wobei mich als Vermieter eher interessieren würde, wo das ganze Wasser bleibt?![]()
Hast vollkommen recht.
Ich denke dass da eine Menge Wasser zusammenkommt seit einem Jahr. Jeden 2. Tag 10 Ltr. Ich nehme mal an, diese Wassermenge wird durch den Hauptwasserzähler im Haus gezählt. Selbst wenn das verlorene Wasser nicht durch den Zähler der Mieter läuft muss die Menge des Wassers, die durch den Hauptzähler läuft, vorerst mal vom VM bezahlt werden. Dieser will die Kosten auf alle M.umlegen was in diesem Fall nicht statthaft ist, weil der VM seiner Verpflichtung zur Reparatur nicht nachkommt.
Nur meine Meinung.
Diesen Wasserverlust müssen Mieter nicht bezahlen.
Es ist immer von einem Treppenhaus die Rede. Wenn ich im Treppenhaus zur Dachgeschoßwohnung will muss ich an der Wohnung im OG vorbei, die allerdings eine Wohnungseingangstüre hat und ich nicht in diese Wohnung sehen kann. Soviel zum Treppenhaus.
ZitatHab selbst Nachbarn des Grauens.
Und es müßte vieles nicht sein, es geht auch anders, meine Meinung. Ich frage mich, warum müssen Menschen in vorgeschriebenen Ruhezeiten - 13 - 15 Uhr Krach machen, warum die Türen zuschlagen anstatt mit der Hand schließen, warum auf dem Balkon grillen, wenn es lt.MV verboten ist usw.usw. Anstand und Rücksicht sind offensichtlich aus der Mode gekommen, es wäre so einfach, gäbe es diese Art des Umgangs unter Menschen noch.
Hallo luisamd,
1.: Man unterschreibt so etwas nicht! Das MUSS einem der gesunde Menschenverstand sagen! (Ausnahme, die ich gelten lassen würde: du bist noch sehr jung und es war deine erste Wohnungaanmietung)
2.: Versprechen sind "Schall und Rauch"- gerade bei Personen, die man nicht kennt! Nur Schriftliches zählt im Ernstfall.
3.. Hast du denn unmittelbar nach Einzug, als du die Mängel bemerkt hast, SOFORT interveniert und NACHDRÜCKLICH darauf bestanden, dass die Mängel beseitigt werden?
Gruß,
anonym2
Man hätte... nützt jetzt nichts mehr. Für das nächste mal wird sie es wissen. Im Moment gilt nur noch: was ist noch möglich- jetzt--
Danke für die Info, liebe Banane.
Wäre es sinnvoll die Vormieterin zu kontaktieren? Ich weiß, dass der Mann meiner Vermieterin mit einer Frau durch die Wohnung spaziert ist und alle Mängel aufgenommen hat, als wir gerade gestrichen haben. Ich weiß auf jeden Fall wie sie heißt.
Liebe Grüße
Sebstverständlich hätte das Sinn, vorausgesetzt, diese Frau wäre auch bereit als Zeuge auszusagen.
Hallo Ihr Lieben
Nun möchte ich aus vielen Gründen bald aus der Wohnung ausziehen und habe bedenken, dass sie mir sämtliche Schäden, die von der Vormieterin (mit Kind) stammen, anhängt. Dazu zählen zerkratzte Böden, lose Fußleisten und beschädigte Türen, Waschbecken etc.
Das Problem ist, dass dort meine Unterschrift schon drauf ist, in den Feldern für die Mängel jedoch nichts vermerkt ist.
Ist dieses Protokoll gültig, auch wenn die zweite Mietpartei/Mitbewohner nicht mit unterschrieben hat und wie gehe ich dieses Problem am besten an?-/
Deine Vermieterin hat Dich ausgetrixt, Du hast ein Übernahmeprotokoll ohne Mängel unterschrieben. Daran wird sich Deine Vermieterin halten, es sei denn, Du kannst die Beschädigungen, die vor Deinem Einzug in die Wohnung vorhanden waren, beweisen.
Ein Protokoll muss niemand unterschreiben.
Hallo Banane,
natuerlich haben unterschiedliche Menschen unterschiedliche Ansichten. Es steht Dir vollkommen frei, anderer Ansicht zu sein als ich, davon lebt ein Forum ja auch.
Aber dann gib der Ratsuchenden auch bitte Alternativen, was Sie Deiner Meinung nach noch tun koennte, und gib nicht nur kund, dass Du meiner Meinung nicht zustimmst. Das hilft naemlich nicht wirklich.
cu
Guenni
Der Stein des Anstosses ist offensichtlich Chaya. Sie sollte meines Erachtens Ihr Verhalten gut überdenken und evtl. Abstriche machen in Bezug auf Lautstärke etc. Wer will ihr garantieren, dass nicht auch in der nächsten Wohnung lärmempfindliche Mieter wohnen, selbst wenn diese ledig und jung wären.
Ich persönlich würde an ihrer Stelle rigoros alle Beschwerdepunkte mal abstellen um zu sehen, was es dann noch zu meckern gäbe. Wäre doch einen Versuch wert, oder?
Hallo Chaya,
Sucht euch eine neue Bleibe mit ueberwiegend jungen, ledigen Mietern in der Nachbarschaft, dann duerften sich die meisten Eurer Probleme von selbst erledigen.
Guenni
Mich wundert wie schnell Mieter in Bedrängnis den Rat bekommen, auszuziehen. Mit welcher Gewissheit eigentlich, dass die nächste Wohnung reibungslos abläuft?, selbst wenn dies vorerst den Anschein nach so wäre.
Ein Wohnungswechsel ist mit vielen finanziellen wie evtl.persönlichen Unannehmlichkeiten verbunden und für mich käme das in Betracht, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind.
Was machen wir denn, was es rechtfertigen würde das jemand zu klagen hat? Tagsüber meine Wohnung saugen? Mittags auf Zimmerlautstärke Musik hören? Ausserdem rechtfertigt das nicht dieses gestalke und die Überwachung. ..
u.a. mittags auf Zimmerlautstärke Musik hören? Bei Zimmerlautstärke wird es wohl nicht bleiben, sonst würden es andere Mitbewohner nicht hören....
ZitatOb dieser Satz in der Selbstauskunft nun als Individualvereinbarung gesehen werden kann oder nicht, iist zumindest nicht eindeutig. Vereinbarungen in Übergabeprotokollen, die im Mietvertrag mit Sicherheit nicht gueltig gewesen waeren, gingen bei Gerichten schon als gueltige Individualvereinbarung durch. Das kann Dir bei einer Vereinbarung auf der Selbstauskunft auch passieren.
Eine Individualvereinbarung muß unbedingt ausgehandelt werden. Dazu zählt eine dem M.vorgelegte Selbstauskunft sicher nicht, diese Aufforderung für Bezahlung dieser Gebühr ist meines Erachtens nicht gültig.
Was Ihr tun könnt? Euch so benehmen, dass niemand mehr Grund zu klagen hat.
Urteil eines Amtsgerichtes. Das ist so bindend wie wenn ich sage Morgen ist Montag;)
Ganz so würde ich das nicht sehen, denn wer sagt, dass nicht auch ein LG so entscheiden könnte/kann. Übrigens waren es weitere Amtsgerichte die wie Köln entschieden haben.
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