Ich meine doch, denn dieses Manko hat sich der VM selbst zuzuschreiben.
Ganz meiner Meinung. Zum einen ist es die Anschrit des Vermieters wie im MV, zum anderen hat der M.keine andere Möglichkeit ihm Post zuzustellen wie im MV angegeben, des weiteren wäre ein Einschreibe-Einwurfbrief im gleichen Briefkasten gelandet, nämlich im Gemeinschaftsbriefkasten. Und außerdem kann der M.nicht gewungen werden einen GV zu beauftragen..
.