Beiträge von Banane

    Ich meine doch, denn dieses Manko hat sich der VM selbst zuzuschreiben.

    Ganz meiner Meinung. Zum einen ist es die Anschrit des Vermieters wie im MV, zum anderen hat der M.keine andere Möglichkeit ihm Post zuzustellen wie im MV angegeben, des weiteren wäre ein Einschreibe-Einwurfbrief im gleichen Briefkasten gelandet, nämlich im Gemeinschaftsbriefkasten. Und außerdem kann der M.nicht gewungen werden einen GV zu beauftragen..
    .

    Hallo, pippo,

    Wir können -und wenn wir könnten dürften wir Dir keinen verbindlichen Rat geben. Das kann und darf nur ein Rechtsanwalt.
    Trotz aller gut gemeinten Tipps kann diese Sache evtl. bei Gericht ganz anders aussehen.

    Aber: Du hast beweisbar und beweissicher gekündigt, mehr kannst Du nicht, meine ich.

    Mit dieser Mail des VM ist bewiesen, dass es das Kündigungsschreiben gibt. Mit einem Zeugen am 22.7.16 in den Briefkasten des VM gelegt müßte Beweis genug sein. Somit wäre Deine Kündigung zum Ende Okt.16 gültig, nach meinem Dafürhalten.

    Der VM schreibt korrekt, dass es nicht auf die Absendung des Schreibens ankommt, sondern auf den Eingang bei ihm, und das war der 22.7.16 in seinen Briefkasten. Du bist schließlich nicht dafür verantwortlich, wenn der VM seine Post nicht umgehend aus dem Briefkasten nimmt. selbst wenn er 2 bis 3 Tage später sich dazu aufgerafft hätte, wäre die Kündigung zeitmäßig gültig.
    Wie sich diese Sache weiter entwickelt würde mich interessieren. Vielleicht kannst Du davon berichten.

    Hallo,

    ich bin mir nicht ganz sicher ob ich als Mieter richtig gekündigt habe. Ich möchte zum 31.10.2016 kündigen und habe die schriftliche, von mir unterschriebene Kündigung zusammen mit einem Zeugen am 22.07.2016 in den Briefkasten des Vermieters geworfen. Der Zeuge hat die Kündigung gelesen und eine Kopie mit Datum und Uhrzeit unterschrieben.

    Es wäre natürlich von Vorteil für Dich, wenn Du mit dem Zeugen schon damals das Kündigungsschreiben unter die Wohnungstüre (sofern technisch möglich) geschoben hättest, und zwar der Wohnungstüre wo er tatsächlich wohnt.

    Dein VM ist "link", wäre nicht zu verdenken, wenn Du auch......trotzdem nicht so, usw.

    Zitat

    Es stehen aber vollkommen andere Werte auf der Abrechnung und mir werden so immerhin 937 Einheiten mehr berechnet..

    Das bedeutet eine falsche Abrechnung. Es müssen exakt die Ablesewerte in der Abrechnung erscheinen und berechnet werden. Ich hoffe Du hast den Beweis für die richtigen Ablesewerte.

    Warmwasser wird i.d.R. mittels Warmwasserzähler berechnet, sofern die Zentralheizung auch Warmwasser liefert. Dieser Verbrauch wird ebenfalls mit der Heizkostenrechnung erteilt, wie sonst.

    In meiner Heizkostenabrechnung sind auch die Nutzerwechselgebühren aufgeführt, die lt.Mietvertrag vereinbart wurden und somit vom M. zu begleichen sind.

    Entschuldigung für den Wirrwarr.
    Habe jetzt meine Heizkostenabrechnung angehängt und die Ablesewerte, welche auf meinen Heizkostenverteilern abzulesen sind. Diese müssten doch übereinstimmen, da doch das was abgelesen wird auch abgerechnet werden muss.
    Es stehen aber vollkommen andere Werte auf der Abrechnung und mir werden so immerhin 937 Einheiten mehr berechnet oder sehe ich das falsch.
    Außerdem wird das Wasser auch über diese Ölheizung erwärmt, so dass doch ein gewisser Anteil der Verbrauchskosten auf die Wassererwärmung entfällt. Hier werden aber 100% der Verbrauchskosten auf die Heizkosten gelegt. Warmwasser wird gar nicht abgerechnet. Ich war immer der Meinung, dass das Warmwasser extra abgerechnet werden muss, weil ich drehe ja nicht die Heizung auf, wenn ich warmes Wasser brauche. Mich würde interessieren, ob man die getrennte Abrechnung verlangen kann, also ob es da eine Vorschrift gibt, oder ob die Kosten der Wassererwärmung tatsächlich so mit in die Heizkosten einfließen können. Dann wäre der, der wenig heizt und lange duscht klar im Vorteil.
    Auf meiner Abrechnung stehen auch noch Nutzerwechselkosten Ich habe mal irgendwo gelesen, dass die der Vermieter tragen muss? Vielleicht weiß jemand, was da richtig ist.
    Vielen Dank für eine Antwort.

    Zitat

    Es stehen aber vollkommen andere Werte auf der Abrechnung und mir werden so immerhin 937 Einheiten mehr berechnet..

    Das bedeutet eine falsche Abrechnung. Es müssen exakt die Ablesewerte in der Abrechnung erscheinen und berechnet werden. Ich hoffe Du hast den Beweis für die richtigen Ablesewerte.

    Warmwasser wird i.d.R. mittels Warmwasserzähler berechnet, sofern die Zentralheizung auch Warmwasser liefert. Dieser Verbrauch wird ebenfalls mit der Heizkostenrechnung erteilt, wie sonst.

    In meiner Heizkostenabrechnung sind auch die Nutzerwechselgebühren aufgeführt, die lt.Mietvertrag vereinbart wurden und somit vom M. zu begleichen sind.

    1- 2 falls ich jetzt recht habe und ist auch tatsächlich der Fall, was soll ich jetzt machen? Klage oder es lohnt sich nicht.
    3- das habe ich jetzt nicht ganz verstanden. Heißt das ich soll einen liste für alle geschädigte Sachen machen und geschätzte preis dazu oder wie????????

    Dein Vermieter ist nicht berechtigt Dein Eigentum wegzusperren, das wäre evtl. eine strafbare Handlung des Vermieters. Sollte das für Dich zu einem Schaden geführt haben wäre dieser ebenso vom Vermieter zu ersetzen. Wie gesagt, wenn und wäre. Deine Angaben sind für Außenstehende nicht präzise genug. Bei einem Schaden von ca.€ 4000,00 solltest Du Dich anwaltlich beraten lassen.

    Du kannst den Vermieter nachweisbar schriftlich die Mängel anzeigen, dem eine angemessene Frist setzen den Schaden zu beheben bzw. beheben lassen. Nach dieser Frist wirst Du den Mangel selbst von einem Fachmann beheben lassen und dem VM die Rechnung präsentieren. Für Dich ist der VM zuständig, es sei denn, ein anderer hätte von dem eine Vollmacht.

    Wie anitari u.a.schreibt, BK können auch getrennt abgerechnet werden. Z.B. HK-Abrechnung berechne ich in meinem Miethaus für 12 Monate, Abrechnungszeitraum 1.10. - 30.9. des folg.Jahres, und restl.NK 12 Monate, vom 1.1.-31.12.eines Jahres.
    Die geleistete Vorauszahlung teile ich schon im MV entsprechend, z.B. 120,00€ Vorauszahlung verrechne ich €70,00 für HK und € 50,00 für NK.
    Es ist natürlich erlaubt NK auch für 10 Monate abzurechnen, nicht erlaubt ist eine NK-Abrechnung für mehr als 12 Monate zu erstellen. Meine Meinung.

    EDIT ich dachte es wäre selbsterklärend, der neue Eigentümer will die Wohnung luxus-sanieren und weiterverkaufen. Dafür möchte er uns aus der Wohnung raus haben.

    Kommt drauf an was dem neuen Eigentümer eine leerstehende Wohnung wert ist.

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