Beiträge von Banane

    [quote='1']Baut der Vermieter eine Einbauküche ein und wird die Wohnung mit Einbauküche vermietet, so handelt es sich bei der Einbauküche in der Regel um Zubehör der Wohnung. Deshalb hat der Mieter keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter dem Ausbau dieser Küche und Einbau einer vom Mieter erworbenen Küche zustimmt. (vgl. LG Berlin, 19.09.1996 - 62 S 115/96)[QUOTE]

    Interesssant, hätte ich nicht gedacht. Meine Überlegung ist auch dahingehend, wenn der M. die Küche ausbaut und diese in einer Nacht- und Nebelaktion in seinen Keller stellt, weiß doch keiner davon. Er baut die nach Auszug ordnungsgemäß wieder ein und alles ist gut.

    Zitieren funktionierrt mal wieder nicht!

    Zitat

    Grundsätzlich hat der Mieter keinen Anspruch auf sein Begehren, die Küche auszubauen. Der Vermieter kann seine Zustimmung entweder verweigern oder von weiteren Bedingungen abhängig mache.

    Da wäre ich mir nicht sicher ob es ein Richter genau so sehen würde.

    Zitat

    Sollte eine Zustimmung fehlen, so könnte der Vermieter das Umbaubegehren nicht nur verweigern, er kann sogar noch während des laufenden Mietverhältnisses einen Rückbau verlangen.

    Auch hier wäre ich mir nicht sicher und würde es eher so wie Shuber sehen.

    Simpler Grünbelagsentferner für Betonplatten verwenden. Eigentlich kippt man das nur aus, und schrubbert später mit Wasser etwas nach.
    Nicht erfolgte Reinigung kann man auch als Beschädigung auslegen, allerdings ist das schon etwas was man simpel selber machen kann.

    Sehe ich genau so.
    Die sachgemäße Reinigung des Balkons muß nicht explizit im MV stehen. Es heißt i.d.R. die Mietsache pfleglich zu behandeln, das genügt.

    Die Instandsetzung zahlt der Verursacher des Schadens, sollte es nur um Erneuerung der Abdeckung handeln. Sofern ein Elektro-Fachmann benötigt wird ist es nicht mehr Sache des Mieters, würde ich sagen.

    danke Berny!
    Vom EVU wurden 593m³ brechnet.

    PS: Ich hab damit weder angefangen noch brauch ich ein Schaukelpferd! Nehme es aber mit Humor, was anderes wäre in anbetracht der Sinnlosigkeit seiner Beiträge, bezogen auf das Thema, blödsinn!

    Sowas nennt man umgangsprachlich "Snob". "Anbetracht" wird so geschrieben, aslo " in Anbetracht."

    ein lustiger Vertreter du bist, solche muss es auch geben, jene erheitern einen den Tag :D
    danke für deine Gedanke im Bereich der Germanistik, leider habe ich das Falsche studiert, um mit dir in eine engere Konversation zu treten.

    Selbst ohne Studium sollte man den Unterschied kennen. Also, eine Vermutung, einer Sache nicht sicher sein. Eine Behauptung dann, wenn ich mir einer Sache sicher bin. Steig ab vom Pferd....

    Also ich habe die Sorge , dass ich achzahlen muss,Weil mir die " entschuldige anitari" fixen Nebenkosten zu niedrig erscheinen. Meine Frage War, ob der Vermieter sie fixenkosten niedriger ansetzen darf und sie dann erhöhen kann.

    Einmal ein Vergleich: Ich schicke meinen Sohn zum Einkaufen, gib ihm 100,00 € mit. Er kommt heim mit der Ware und einer Rechnung. Je nachdem, hat alles zusammen mehr gekostet muß ich ihm noch Geld geben, hat es weniger gekostet, gibt er mir den Rest von den € 100,00.

    Na das würde micht gar nicht so wundern. Der Irrsinn geht doch erst dann los, wenn dem Mieter einfällt wegen dem fehlenden Fahrstuhl die Miete zu mindern. Und glaube mir so unrealistisch wie es sich anhört ist diese Aussage nicht.

    Diese Vielfalt der Narredeien macht das Leben erst interessant:o

    Was heisst das jetzt konkret für mich? Das ich nachzahlen muss? DEFINITIV?

    Meine angegebenen Zahlen sind ja fiktiv, setze also anstelle dieser Zahlen Deine eigenen ein, dann weißt Du was Du zahlen mußt. Lasse Dir helfen wenn Du es alleine bei der ersten Abrechnung nicht alleine schaffst.

    Lade Deine Abrechnung mal hoch.

    Ich habe 85,00 Euro Heizkosten. Verbrauche aber nur ZB 40,00 Euro ins gesamt.
    Dann kann man doch die restlichen 40 Euro auf die Nebenkosten fix packen. Dann sind die 12,00 Euro die ich weniger zahle doch gedeckt.

    Ich mache Dir eine kurze Aufstellung so einer NK-Abrechnung:

    Gesamtsumme der umlegbaren Kosten: € 1.500,00
    z.B. Versicherungen, Grundsteuer o.ä.

    Dieser Betrag gilt für das ganze Haus, sprich
    für alle Wohnungen/qm, z.B. insges. 300 qm

    dann wird ausgerechnet welche Summe 1 qm ist.
    Hier: € 1.500 : 300 = € 5,00

    Davon Dein Anteil lt MV z.B..qm 55
    € 5,00 x 55 qm = € 275,00 also für NK in 12 Monaten hast Du € 275,00 zu bezahlen
    ( ohne Heizkosten und Warmwasser) Diese Kosten werden
    i.d.R. durch eine Abrechnungsfirma erstellt.

    ./. Deiner Vorauszahlung
    mtl. € 80,00, ergibt in 12 Monaten
    12 x € 80,00 = € 960,00

    Gesamtsumme NK: € 275,00
    abzügl.Vorauszahlungen € 960,00

    ergibt nach Adam Riese: € 685,00 für Dich als Rückzahlung.

    Hättest Du nur als Vorauszahlung € 50,00 geleistet wäre die Rückzahlung entsprechend niedriger. Und wenn Du überhaupt keine Vorauszahlung geleistet hättest müßtest Du € 275,00 an den Vermieter bezahlen, lt.Abrechnung

    Eine Rückzahlung wird Dir Dein VM nicht geben bevor nicht auch die Heizkosten vorliegen. Erst dann kan endgültig abgerechnet werden.

    Es ist gelegentlich tatsächlich so, dass die NK-Abrechnung von 1.1. - 31.12. erstellt wird, und die HK-Abrechnung einen anderen Abrechnungszeitraum betrifft, z.B. vom 1.10 - 30.9. des Folgejahres.

    Alle €-Beträge sind fiktiv.

    auch nachzahlen, wenn ich wesentlich weniger Heize und Wasser verbrauche?

    Grüße Bernd

    Du mußt nur das an Heiz- und Wasser bezahlen was Du verbrauchts hast lt.Zähler. Deine Vorauszahlungen haben mit dem Verbrauch in diesem Sinne gar nichts zu tun. Wenn Du zuwenig vorausgezahlt hast mußt Du nachzahlen und umgekehrt. Du kannst ja alle Daten/Rechnungen in Augenschein nehmen, die Zähler auch selbst ablesen etc.

    Zitat

    Hier reden wir über Ruß den der Kamin (wird ja hoffentlich zurückgebaut) verursacht hat, bei normaler Wohnnutzung wäre der Ruß nicht entstanden...

    Der M. hat sich einen Holzofen in die Wohnung gestellt, der angeblich die Tapete verrußte, und demgemäß muß der M. die Tapeten wieder in Ordnung bringen, weil die Wohnung neu renoviert übergeben wurde. Meine Meinung.

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