Beiträge von Banane

    Du meinst so einen “Mami“, die Du immer so vermisst hast und es immer noch tust? Also diese Bezugsperson, die Dir niemals die notwendige Aufmerksamkeit zu teil hat werden lassen, was Dir nun zur Abwehr und Bewältigung Deiner Depressionen dient? Gleich weinst Du wieder......

    Ich staune wie gut Du Claudi88 kennst, oder zu kennen glaubst.

    Paulchen, Deine Grammatikfehler: einen "Mami", soll heißen: eine Mami. Zu teil: falsch, soll heißen zuteil werden.....

    sonst, Deine Grammatik? Lassen wir's. Mein Rat: "Nicht auf andere schauen.."

    Mietersausbeutung, mal wieder.

    ;)

    Warum Mieterausbeutung, aufgrund wessen? Fakt ist, der Mieter hat gekündigt ohne eine andere Wohnung zu haben, hat sich damit in eine mißliche Lage gebracht. Frage: inwiefern ist das Ausbeutung, und von wem wird er ausgebeutet? Wer soll nun Deiner Meinung nach für seine Dummheit bzw. Unvorsichtigkeit aufkommen bzw. bezahlen?

    Bitte höflich um Erklärung.

    Ihr habt doch selbst ganz deutlich geschrieben, dass ihr eine Verlängerung bis Ende Februar wünscht. Diesem Wunsch ist der Vermieter nachgekommen. Ich lese nichts davon, dass die Stellung eines Nachmieters vereinbart wurde. Deshalb könnt ihr nur hoffen, dass durch euren vorzeitigen (vor 28.02.) Auszug die Wohnung schnell vermietet wird, damit ihr von der doppelten Mietzahlung befreit seid. Ansonsten endet der Mietvertrag einschließlich Mietzahlung am 28.02.2017.

    Warum, um alles in der Welt, soll immer der Vermieter das Risiko tragen? Du hast gekündigt, eine Verlängerung gewollt, und das, was jetzt ansteht, ist Dein Problem, nicht das des Vermieters.

    Wann sich die HKV auf Null stellen hat nichts mit der Heizperiode, sondern mit dem Abrechnungszeitraum zu tun.

    Am letzten Tag dessen stellen sich die HKV auf Null.

    Bei funkgesteuerten HKV muß kein Mieter zur Ablesung dabei sein, das macht der Ableser im Vorbeigehen.

    Da hast Du wohl recht.
    Die Ablesung der Heizkosten ist bei uns am Ende der Heizperiode, also am 30.9. des Jahres, da wird auf Null gestellt, bzw. neue Zähler eingesetzt.
    Dieser Zeitraum ist nicht überall gleich, hast Du recht. Bei uns gibt es auch keine funkgesteuerte Ablesung, und hier empfehle ich meinen Mitbewohnern bei der Ablesung dabei zu sein.

    Wir haben -fast - jedes Jahr einen Fehler in der Abrechnung aufgrund falscher Zahlenangaben, so auch dieses Jahr.

    Hallo, haniham

    Zitat

    Letztes jahr habe ich offensichtlich die Abrechnung auch nicht mitbekommen.

    Für die Bekanntgabe des Ablesetermins ist Deine Vermieterin zuständig, nicht die Dragek. Du und Deine Vermieterin seid Vertragspartner, sonst keiner. Du hast Dich in jedem Fall an Deine Vermieterin zu halten/wenden, sonst an keinem, das solltest Du wissen. Unwissenheit (Dummheit) schützt nicht vor Strafe, das kann gelegentlich teuer sein.

    Hier liegt der Fehler bei Dir und Du trägst dafür die Kosten. Zähle dies zu "Lehrgeld", sei künftig besser auf Draht und lese Dich im Mietrecht etwas ein.
    Übrigens, bist nicht der Erste, dem es so ergeht. Eben Lehrgeld!

    Zitat

    Die Zähler werden angeblich am Anfang des Jahres auf Null gesetzt.

    In welchem Monat geau? Zu Anfang des Jahres ist bei uns die Heizperiode in vollem Gange.
    Ich empfehle jedem Mieter bei der Ablesung der Heizkosten selbst dabei zu sein und den Verbrauch genau zu dukumentieren, dann gibt es später bei der Abrechnung nicht diese Zweifel.

    Hallo, haniham

    Zitat

    In dem Meßprotokoll wird noch einmal deutlich, dass die gemessenen Zählerstände falsch sind.

    Es wurde offensichtlich nicht gemessen, sondern geschätzt.

    Zitat

    .Widerspruch eingelegt...Seitdem habe ich leider keine Antwort mehr erhalten.

    ..weil sich Dragek ihrer Sache sicher ist, denke ich mal. Der Fehler liegt bei Dir und Du kannst evtl. auf deren Wohlwollen hoffen.

    Verbindlichen Rat wird Dir hier auch niemand geben, Beratungen obliegen RAen.

    Sorry, schon mal darüber nachgedacht wie der Schaden beziffert werden soll, und warum eigentlich und was gewaschen werden musste? Auf die Beweisführung freue ich mich jetzt schon, wenn der Mieter sein verschmutzten Unterhosen vorlegen soll, überspitzt gesagt.
    Ich persönlich würde auf das Schreiben wahrscheinlich gar nicht reagieren. Man muß sich nicht zu jeden Stuss äußern.

    Mein Beitrag #9 soll heißen es könnte so sein. Es wäre diesen Mietern zuzutrauen im Hinblick darauf, dass sie wegen dieser Banalität schon beim Mieterbund vorsprechen. Was nochmals gewaschen werden sollte steht nicht zur Debatte, ganz klar die ganze Wäsche, da sind sich alle betroffenen Mieter einig. Eine Beweisführung bedarf es sicher nicht, denn eine verstaubte Wäsche muß nochmals gewaschen werden, das würde auch ein Richter so sehen.

    Als VM würde ich klein beigeben, mich erkenntlich zeigen damit diese Sache kein Nachspiel hat.(..und mir diese Mieter im Notizblock vermerken..)

    anonym2, Du hast Wasser und Arbeitszeit vergessen. Ich denke, wenn die Mieter bereits beim DMB vorstellig wurden geben die sich nicht mit 2 € zufrieden. Selbst wenn letztendlich die Sache eingestellt wird zahlt eine Partei den Anwalt, und das ist der VM, so meine Befürchtung. Er hat diese Situation geschaffen, er hätte die Mieter vor den Maßnahmen benachrichtigen müssen.

    Eine Mietminderung kommt nicht in Betracht, es ist eine einmalige Sache, der Schaden wird ersetzt (mit einer guten Flasche Wein) und das dürfte genügen. Meine Meinung.

    Im Mietvertrag steht unter dem Punkt Hausordnung:
    ----
    (umschrieben) Da sich viele Menschen unsicher fühlen, wenn Fremde das Haus unkontrolliert betreten können sollen die Hauseingangstüren von 20 Uhr bis 06 Uhr geschlossen gehalten werden.
    ----

    Da in dem Schloss der Zylinder fehlt kann mit fast jedem flachen Gegensand durch leichtes Drehen die Tür geöffnet werden und z.b. geöffnet eingerastet werden. Somit stünde im schlimmsten Falle die Türe die ganze Nach völlig offen. Man kann von außen erkennen dass das Schloss defekt ist. Jeder könnte hinein kommen.

    Sollte das exakt so der Fall sein wie von Dir beschrieben wäre es ein gravierender Mangel, es betrifft ja die Sicherheit der Mieter und es ist Mietminderung gerechtgertigt, vorausgesetzt, der VM kennt den Mangel und behebt diesen auch nach 'Fristsetzung nicht. Ihr müßt in diesem Fall nicht selbst tätig werden, bestellt einen Fachmann und zieht die Kosten von der Miete ab.

    Bei Deinem Gesabbel zu dieser Frage, das hauptsächlich davon zeugt, dass es bei Dir mit dem Verstehen von gelesenem nicht zuverlässig funktioniert, auf jeden Fall. Und wenn man nicht mal derart grundlegendes wie die Zulässigkeit eines Kündigungsausschlusses weiß, muss man sich ja nicht zu allem äußern.

    Das wird in einem Forum ganz sicher niemand tun...

    Ich staune wie klug Du bist. Übrigens, Gelesenem

    Tja, in Deinem Zitat ist es aber geändert. Schlussfolgerung daraus...?


    Substanzloses Geschwalle, da kriegt man ja Hirnsausen! :mad:

    1) Der Vertrag mit seinen Klauseln ist schriftlich niedergelegt und von beiden Parteien eigenhändig unterschrieben. Dadurch ist nun was eingehalten? Richtig, die Schriftform.

    2) Man würde sich das Verstehen entscheidend erleichtern, wenn man die beiden Punkte Kündigungsausschluss bzw Kündigungsfrist nicht als sich gegenseitig ausschließend betrachten würde, da der Kündigungsausschluss
    tatsächlich nämlich eine zusätzliche Vereinbarung ist.

    Nachdem wir keine Rechtsgelehrten bzw. Anwälte sind, darf Skepsis angebracht sein. Wie oft gibt es in MVen
    Angaben die sich summieren und dadurch aufheben.

    Nun meine Frage: Könnte einer von Euch Klugsch..schreibern garantieren, dass seine Angaben rechtssicher sind?

    Warum änderst Du was ich geschrieben habe? Ich schrieb laut BGH

    Hast Du gelesen was unter dem von mir eingefügten Link steht?

    Wenn nicht tu das!

    Ich kann mich nicht erinnern etwas in Bezug auf BGH geändert zu haben.

    Deinen Link habe ich gelesen, recht umfangreich und viele "wenn und aber". So heißt es u.a. "ein Kündigungsverzicht, der länger als 1 Jhr dauert, bedarf der Schriftform". Nun könnte man fragen, ist ankreuzen schon die geforterte Schriftform?
    Man könnte in diesem Thread auch der Meinung sein, dass es von Wichtigkeit wäre was gewollt ist/war, erstes Kreuz x, 2 Jahre Kündigungsverzicht, oder zweites x, normale Kündigungszeit.

    Nach allem, was ich hier und im Link gelesen habe, gehe ich davon aus, dass erstmal der Kündigungsverzicht von 2 Jahren gilt, (gemessen an der Rechtsform)

    Zitat

    Wo bitte siehst Du 2 Kündigungsvereinbarungen?

    In einem Blatt steht "2 Jahre Kündigungsverzicht"
    Im nächsten Blatt ist normale Kündigungszeit angekreuzt mit x
    Das irritiert mich. Ich bin der Meinung es kann nur entweder oder gelten. Das x ist/wäre nicht notwendig, da die Kündigungszeit ohnehin nach dem vereinbartem Kündigungsverzicht automatisch 3 Monate betrifft.


    Zitat

    Das wiederum wäre unwirksam. Denn laut BGB darf die Vertragsbindung, formularmäßig, des Mieters maximal 4 Jahre inkl. der Kündigungsfrist betragen.

    Ist mir bekannt.

    Nein.
    Ein gegenseitiger Kündigungsverzicht von bis zu 45 Monate ab Vertragsabschluß kann auch in einem Formularmietvertrag wirksam vereinbart werden.

    Diese Behauptung ist für mich im Moment sehr wichtig. Ist mir bislang unbekannt, könntest Du mir einen entsprechenden Hinweis dafür bekanntgeben?

    Noch eine Sache. Ich schreibe einen Beitrag der leider erst einige Minuten nach "Antworten" erscheint, muß vielfach feststellen, einige Beiträge erscheinen vor meinem eigenen, die es zuvor nicht gab...wie jetzt #44, es überschneiden sich Beiträge...

    Es wird das gegenseitige Kündigungsverzicht gelten.

    Aufgrund wessen? Zwei Kündigungsvereinbarungen in ein- und demselben Vertrag können meiner Meinung nicht annehmbar sein, also gilt die gesetzliche Regelung und das sind 3 Monate.
    Bei einem individuell ausgehandeltem Kündigungsverzicht (max.4 Jahre) gilt automatisch nach Ablauf wieder die 3-monatige Kündigung.
    Gibt es dazu andere, ergänzende Bedingungen? Ich kenne keine und wäre dankbar für jeglichen Hinweis.

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