Beiträge von Banane

    Zitat

    ..dass Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertragges aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden sollen.

    Ob dieses sollen nicht "müssen" heissen sollte, und evtl. so zu verstehen wäre, dass es eben nur schriftlich sein sollte und nicht müsste.? I.d.R. werden Zusatzvereinbarungen zum MV nur schriftlich gemacht und dem MV angehängt.

    Hallo Chiquita,
    Ja auch eine generelle UV-Erlaubnis gilt selbstverständlich unverändert weiter.
    Du hast nur ein Beweisproblem bei deiner mündlichen Erlaubnis.
    VG Syker

    Ich befürchte, dass die Beweislage für Dich ungünstig ist.

    Die Punkt ist ja hier:
    1. Der Mieter verweigert schriftlich die Reparatur.
    2. Muß der Vermieter eine Frist dulden um dem Mieter zu ermöglichen Reparaturen durchzuführen.

    Mit Punkt 1. wird der Mieter evtl. Fristen schon verwirkt haben.
    Zum Punkt 2. wäre mir nicht bekannt, das solche Fristen für Sachbeschädigung überhaupt existieren. Im Gegenteil, eigentlich ist konkret der Vermieter in der Pflicht auch solche Schäden zu beseitigen und der Mieter kann nicht mal verpflichtet werden das zu machen, z.Bsp. bei noch laufendem MV. Wohl muß der Mieter aber die
    Kosten übernehmen.

    Mein Beitrag #21 ist "Allgemein".

    Meine Beiträge zuvor lesen. Schau Dir mal § 280 BGB an. Ist für mich verwirrend, nicht recht nachvollziehbar.

    Ja, die Gelegehneheit hat der Mieter gehabt, seit er die Duschwand kaputt gemacht hat. Davon abgesehen, wurde die Reparatur ja wohl schon schriftlich abgelehnt. Ergo, hätte sich wohl damit auch ein evtl. Frist erledigt, obwohl ich der Meinung bin, das diese Fristen bei Sachbeschädigungen eh nicht vorgeschrieben sind.

    Das ist auch exakt meine Argumentation, trotzdem bin ich mir nicht 100%ig sicher wie § 280 BGB zu bewerten ist. Mit dieser Fristsetzung gibt es anscheinend keine eindeutige Regelung, habe ich das Gefühl.
    Setze ich für die Behebung eines Schadens eine Frist und der M. wird selbst aktiv, setzt mir Pfusch hin, -was zu erwarten ist- was dann? Setze ich keine Frist, ebenfalls Schei...benkleister.

    Ich gehe davon aus, dass Schäden, die nur vom Facharbeiter behoben werden können, keine Fristsetzung erfordern. Zudem hat ein Mieter die Wohnung in vertragsmäßigem Zustand zurückzugeben, also kann er den Schaden, so er denn will, vor Auszug beheben, oder beheben lassen. § 538 BGB.

    Bei Schönheitsreparaturen sieht es anders aus...

    Aber zuerst muss doch dem M Gelegenheit gegeben werden, den Schaden zu beheben (Verursacherprinzip). Tut er es nicht, muss er eben löhnen.

    Es ist von einem Schaden die Rede. Würdest Du einem M. einen Schaden in diesem Ausmaß beheben lassen? Es ist Eigentum des Vermieters und als solcher möchte ich schon selber bestimmen, wer mein Eigentum repariert. Eine Frist wäre bei Schönheitsreparaturen zu setzen, nicht bei Schäden deren Instandsetzungen eines Fachmanns bedürfen.

    Stell Dir vor Du hast deinem M.gesagt den Schaden selbst zu beheben. Der M. setzt Dir einen Pfusch vor die Nase, den Du auf keinen Fall so stehen lassen kannst und willst. Nun wendest Du Dich abermals an den M.und erklärst ihm, den Pfusch auf seine Kosten beheben lassen zu wollen. Der M. wird Dir erklären, Du habest ja gewußt, dass er kein Fachmann ist und er denke nicht daran, den Pfusch nun, den ein Fachmann behebt, zu bezahlen.

    Was würdest Du hier entscheiden?

    Zitat

    Dir muss in jedem Fall Gelegenheit gegeben werden den Mangel selbst zu beseitigen.

    Ich meine dies sei nicht richtig, denn Schadensbehebung ist Sache des Vermieters. Dem M. obliegt es die Rechnung zu begleichen sofern er für den Schaden verantwortlich ist. Bei Schönheitsreparaturen wäre eine Fristsetzung nötig. Wenn eine Nachbesserung abgelehnt wird ist auch in diesem Fall die Fristsetzung nicht nötig.

    Also, Vorsicht bei dieser Sache.

    Es geht nicht um 3 Batterien für einen €, sondern ob es bei einen Brand bei den gleichen Aussagen des Vermieters (Das sind nicht meine Rauchmelder) bei versicherungstechnischen Fragen einer Brandversicherung überhaupt Brandversicherungsschutz besteht.

    Für die RWM ist der Vermieter zuständig. Er wäre schlecht beraten wenn er dieser Anforderung nicht nachkommen würde, insbesondere bei einem Brand, evtl. käme die Versicherung nicht für den Schaden auf. Du als Mieter hast ebenfalls den Anspruch auf intakte RWM.

    Kurz und bündig: Sollten Schönheitsreparaturen im MV rechtssicher vereinbart sein wirst Du diese zu erfüllen haben. Schäden von Dir verursacht sind von Dir zu ersetzen, normale Abnutzungen sind mit der Miete abgegolten. Das hat mit der Vorabnahme nicht viel zu tun.

    Könnte man das ewige Rumgenöhle mal unterlassen? Geht ihr immer so mit euren Mitmenschen um?
    Es war das Aufzeigen einer Vertragsart.

    So verstehe ich es auch. Es ist ja nur ein Hinweis, dass es durchaus mal gut gehen kann. Nicht mehr und nicht weniger.

    360 Liter kalt Wasser am Tag sollen normal sein? Das sind knappe 3 Badewannen... Das kann nicht sein da wir anfangs nicht mal ne Küche hatten also kein abwasch... Ich werde es auf jeden Fall prüfen lassen nur hoffe ich dad ich die Anrechnung erhalte... Weil wie gesagt die Liter Angabe ist für einen Haushalt und meine Lebensgefährtin hat sicher nicht jeden Tag gebadet... Da ist was nicht ok

    ..nicht mal ne Küche hatten.... Den Abwasch kann man auch im Bad erledigen etc. Mir scheint, hier wurde tatsächlich Ltr. mit cbm verwechselt.

    Auch wenn man 8 Std. ausser Haus wäre ist ein Wasserverbrauch in der angegebenen Höhe durchaus möglich, nämlich dann, wenn man Wasser laufen läßt während man ....

    Sollten die Ablesewerte korrekt sein hättest Du wenig Grund für eine Beanstandung der Rechnung. Prüfe die Angaben/Rech-
    nungen genau, es beruhigt.

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