Zitat..dass Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertragges aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden sollen.
Ob dieses sollen nicht "müssen" heissen sollte, und evtl. so zu verstehen wäre, dass es eben nur schriftlich sein sollte und nicht müsste.? I.d.R. werden Zusatzvereinbarungen zum MV nur schriftlich gemacht und dem MV angehängt.
Hallo Chiquita,
Ja auch eine generelle UV-Erlaubnis gilt selbstverständlich unverändert weiter.
Du hast nur ein Beweisproblem bei deiner mündlichen Erlaubnis.
VG Syker
Ich befürchte, dass die Beweislage für Dich ungünstig ist.