Hallo,
zunächst habt ihr einen Mietvertrag, die Betonung liegt auf Vertrag, in dem ist eine Kaution vereinbart, die zu entrichten ist.
Differenziere bitte dass der Vermieter hier weil er kein Kautionskonto eröffnet hat, die Kaution in der Form zurückgegeben hat, als dass ihr den Betrag von der laufenden Mietzahlung abgezogen habt, somit ist eine dicke Null entstanden.
Was euch aber nicht davon entbindet, dass die Kaution zu hinterlegen ist, das habt ihr vertraglich vereinbart, mündliche Nebenabreden, hin oder her, nicht beweisbar.
Wenn ihr kein Geld habt, dann versucht mit dem Vermieter auszuhandeln, vielleicht eine Kautionsbürgschaft zu hinterlegen über Kautionskasse oder Bank.
Gruß
BHShuber
Dass eine Kaution von den Mietern entrichtet wurde ist hier schon durchgedrungen. Der VM liess erkennen, dass er die Kaution nicht angelegt hat. Demzufolge ist der M.berechtigt die Miete entsprechend einzubehalten.
Hier liegt doch der Fehler beim VM. und der Staatsanwalt hätte sich in diesem Fall um den VM zu kümmern.