Beiträge von Banane

    Halloooo,

    wo denn?

    Genau dieser Antwort ob er eine Quittung hat für das Entrichten der Kaution in Bar weicht der TE in nunmehr tausend gefühlten Beiträgen aus.

    Dass der TE den Vermieter auffordert eine Kaution anzulegen ist kein Nachweis dafür, dass hier überhaupt eine Zahlung vonstatten ging.

    Gruß
    BHShuber

    Gruß
    BHShuber

    Der Empfang der Kaution wurde lt.TE im Mietvertrag quittiert. Ist eigentlich leicht zu verstehen.

    Zitat

    ich raste gleich aus, verdammte scheiße ist das so schwer zu beantworten, hast du für die 1.800€ einen Nachweis dass die von deinem Konto auf das Konto vom Vermieter ging, oder eine Quittung für Barzahlung???

    Zitat

    Das du ihm einen scheiß Zettel geschrieben hast...

    Ich würde Dir dringend empfehlen Deine Fäkalsprache zu unterlassen. Ein User der so leicht ausrastet sollte sich aus einem Forum fernhalten.

    Shuber Lese die Beiträge von Nathalija nochmals und versuche diese auch zu verstehen.

    Hallo,

    dem ist aber nicht einmal im Ansatz so, lies doch mal die Beiträge und wenn dir dazu nichts einfällt, dann schreib auch nichts, was bitte genau soll das jetzt dem Fragesteller helfen?

    Gruß
    BHShuber


    ..ausdrücklich zum Beispiel eine große Fensterscheibe eingeschlagen hat. Es wurde von mir ein Beispiel erwähnt. Was das heisst "z.B." könntest/solltest Du wissen. Also nicht boshaft drauf losschlagen huber.

    Mal langsam. Ihr habt dem VM bei Anmietung die vollen 1.800€ übergeben?
    Anschließend habt ihr einen nachweis über die insolvenzsichere Anlage der Kaution gefordert und der VM konnte diesen nicht erbringen ? bzw. hat euch mitgeteilt, dass er das Geld ausgegeben hat?
    Daraufhin habt ihr von der laufenden Miete bis jetzt insgesamt 1.000€ einbehalten?

    M.E. könnt ihr das Geld einbehalten, solange bis der VM euch ein Kautionskonto vorlegt, auf dem er die 1.800 € eingezahlt hat. (ohne sie vorher von euch zufordern, denn ihr habt schonmal gezahlt). Wenn er diesen Nachweis erbracht hat, entfällt der Grund die 1.000€ zurückzubehalten und ihr müsst diese nachzahlen. Aber erst dann.

    Sollte euch der Vermieter schriftlich bestätigt haben, dass er das Geld nicht mehr hatte, weil er es ausgeben hat (!) würde ich das Schreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft schicken mit der Bitte um Prüfung auf strafrechtliche Relevanz und um Mitteilung des Ergebnisses.

    So würde ich das auch sehen.

    PHP

    Hallo,

    zunächst habt ihr einen Mietvertrag, die Betonung liegt auf Vertrag, in dem ist eine Kaution vereinbart, die zu entrichten ist.

    Differenziere bitte dass der Vermieter hier weil er kein Kautionskonto eröffnet hat, die Kaution in der Form zurückgegeben hat, als dass ihr den Betrag von der laufenden Mietzahlung abgezogen habt, somit ist eine dicke Null entstanden.

    Was euch aber nicht davon entbindet, dass die Kaution zu hinterlegen ist, das habt ihr vertraglich vereinbart, mündliche Nebenabreden, hin oder her, nicht beweisbar.

    Wenn ihr kein Geld habt, dann versucht mit dem Vermieter auszuhandeln, vielleicht eine Kautionsbürgschaft zu hinterlegen über Kautionskasse oder Bank.

    Gruß
    BHShuber

    Dass eine Kaution von den Mietern entrichtet wurde ist hier schon durchgedrungen. Der VM liess erkennen, dass er die Kaution nicht angelegt hat. Demzufolge ist der M.berechtigt die Miete entsprechend einzubehalten.
    Hier liegt doch der Fehler beim VM. und der Staatsanwalt hätte sich in diesem Fall um den VM zu kümmern.

    Der Vermieter darf auf die Kaution während des laufenden Mietverhältnisses nur zugreifen, wenn seine Forderung unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder offensichtlich begründet ist

    http://www.mietrecht.org/mietkaution/mi…nanspruchnahme/


    Unstreitig. Das ist z.B. die vom M.zerbrochene Fensterscheibe, die der VM unverzüglich instand zu setzen hat. Dafür kann er z.B. die dafür entstandenen Kosten vom M. per Rechnung verlangen, er kann sich aber auch aus der Kaution bedienen, die der M. sofort wieder aufzufüllen hätte, was im Grunde genommen unrealistisch ist, denn wenn der M. das Geld hat für die Rechnung braucht es keinen Zugriff auf die Kaution. Hat der M. das Geld nicht, kann er auch die entnommene Kaution nicht auffüllen.
    Was wäre dem VM hier anzuraten?

    Wenn in der Hausordnung steht das die Mieter abwechselnd reinigen müssen, muß der Vermieter gar nicht reinigen.

    Im Klartext der Mieter muß immer reinigen.

    Ohne nun in ein Gesetzbuch zu sehen würde ich meinen, dass in diesem Fall der VM, der auch im Haus wohnt, zur Kehrwoche verpflichtet ist.

    Hallo, Dresen

    Abrechnungszeitraum sind immer 12 Monate, meist von 1.1. bis 31.12.d.J. Alle Rechnungen in diesem Zeitraum zählen, z.B.
    ergibt eine Summe von € 2.000,00. Für NK zulässig und vereinbart.
    Du ziehst aber schon im Sept. aus, dann ist Dein Nutzungszeitraum nur 9 Monate, also gilt die Summe nur für 9 Monate.
    Die Berechnung recht simpel z.B.: € 2.000,00 : 12 = € 166,67, diese Summe mal 9 Monate ergibt € 1.500,03.

    Ich wollte lediglich Rechtshilfe zu meiner angelegenheit. Aber anscheindend ist das momentan nicht möglich das es ist einer Privaten Diskussion auszuarten scheint. Entschuldigt das ich gefragt habe!

    Es gibt leider immer User hier die sich mit widerwärtigen Bemerkungen selbst aufwerten wollen. Die haben möglicherweise sonst nirgend etwas zu sagen/melden, hier in der Anonymität kotzen die sich aus. Also gelassen bleiben.

    Kannst ja mal dies https://dejure.org/gesetze/StGB/123.html ausdrucken, und um deutlicher zu werden, zur geöffneten Tür deuten...
    Aber bitte nicht physisch mit einem Airbus verwuchseln...:eek:

    Ich wäre mir nicht so sicher mit Hausfriedensburch. Ich nehme an der Handwerker wurde vom VM betellt um einen Schaden in seinem Eigentum-der Mietwohnung- beheben zu lassen. Um ehrlich zu sein würde ich gerne als VM schon sehen wollen, was der Handwerker macht, insbesondedre wie er es macht. Dazu muss ich eben dabeistehen.
    Ein Beispiel: in meinem Haus wurden neue Fenster gesetzt und hinterher habe ich festgestellt, dass die vorgeschriebenen Dichtungen nicht angebracht wurden, was ich nach Beendigung der Arbeiten nicht gesehen habe, da übermalt wurde. Durch Zufall habe ich davon erfahren. Hätte ich diesen Handwerker bei der Arbeit zugesehen, wäre es mir sofort aufgefallen, bzw. hätte der wahrscheinlich die korrekte Dichtung angebracht.

    Ich bin mir also nicht sicher ob der VM zusehen darf in der Mietwohnung oder nicht.

    Oder einfach über den Balkon werfen, die einfachste Lösung dieses fast unlösbaren Problems.

    Gruß
    BHShuber

    Oder aber gleich anzünden, dann hebt sich schon keiner einen Bruch. (nur Spass)

    Spass beiseite. Der Eigentümer dieser Couch muss diese auf seine Kosten entfernen, sollte das der Vermieter wünschen.

    Das jetzt oder wie?
    Lt der Rückseite des Schreibens steigt die Einzelmiete und nicht die Betriebskosten oder Heizkosten

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Da wurde die Warmmiete erhöht, das zu erwähnen hatte der VM wohl versäumt. Soll heissen, eine NK-Vorauszahlung wird erhöht und einfach ohne exakten Hinweis der Miete zugerechnet. So ist es zu verstehen.

    Na er kann zwar wohl keinen Mietvertrag verlangen, er kann aber evtl. untersagen auf seinem Grundstück zu parken. Auch wenn das bishar so üblich war, bedeutet das nicht das das in alle Ewigkeit so bleiben muß, denke ich.
    Wenn im MV. jedenfalls keine Stellplatzmöglichkeit an euch mitvermietet wurde, könnt ihr euch darauf auch nicht berufen, meine ich.

    Ich lese z.B. es wurde jeder Mietpartei ein Stellplatz zugewiesen mit dem Hinweis, dieser gehöre zur Wohnung. Jetzt möchte der VM offensichtlich einen schriftlichen Stellplatzvertrag, was ihm nicht zusteht. Meine Meinung.

    Wenn ich das recht verstehe gibt es keinen Nachweis darüber das Ihr den VM aufgefordert habt den Nachweis zu erbringen das die Kaution insolvenzsicher auf einem Sparkonto angelegt wurde. Und auch keinen Nachweis das Ihr von Eurem Recht Gebrauch gemacht habt die Kaution, da nicht angelegt, mit den Kaltmieten zu verrechnen.

    Also habt Ihr jetzt schlicht Mietschulden. Wenn die 1800 € 2 MM oder deutlich mehr als 1 MM entsprechen kann Euch der Vermieter fristlos kündigen.

    Er könnte Euch auch fristlos kündigen weil Ihr die Kaution unberechtigterweise "abgewohnt" habt und jetzt mindestens 2 Kaltmieten Kaution offen sind.

    Ihr könnt es drehen wie Ihr wollt ...

    Andrerseits könnten die Mieter den VM dahingehend belangen, weil er die Kaution, also Eigentum der M., nicht angelegt hat. So gesehen wäre es für beide Seiten von Vorteil sich gütlich zu einigen.

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