Naja in der Abmahnung steht, sollte diese Ignoriert werden wird eine Unterlassungsklage eingereicht oder eine Sofortige Kündigung ausgesprochen.
Selbst wenn Dir gedroht wird mit "Unterlassungsklage oder sofortiger Kündigung" musst Du nicht antworten, kannst natürlich widersprechen, kurz und bündig um nichts mitzuteilen, was für Dich nachteilig sein könnte.
Nun aufgrund von Nachbarschaftsstreitigkeiten wurden bei der Genossenschaft Beschwerden eingereicht, woraufhin wir eine Abmahnung erhalten haben.
Diese Abmahnung fordert die entfernung der Hunde binnen 14 Tage ansonsten wird eine Unterlassungsklage oder eine Sofortige Kündigung angestrebt
Warum Nachbarschaftsstreitigkeiten zu einer Abmahnung für Euch führten, ist nicht konkret bekannt, wahrscheinlich wegen der Hunde. Was war hierfür der Vorwurf?, zu viel, zu laut gebellt, oder was haben die Hunde sonst verbrochen? Sollten ähnliche Vorkommnisse belegbar sein, wäre die Abmahnung des Vermieters, die Hunde zu entfernen, nicht von der Hand zu weisen. Zudem wurde bislang nicht bemängelt, eben bislang....Wenn es wegen der Hunde Beschwerden von mehreren Mitbewohnern gibt, weiß man ja : "Viele Hunde sind des Hasen Tod".
Unter diesen Umständen wird evtl. nur eine neue Wohnung weiterhelfen.
Nur nebenbei: Ich bin selbst Tierfreund und ich würde meine Hunde niemals in ein Tierheim abgeben.
Die Hunde wurden auch solange geduldet und es wurde nichts bemängelt
Dass hierzu eine Frist von nur 14 Tagen ausreichen würde bezweifle ich