2mal wurde nun bereits Deine Frage beantwortet und Du fragst erneut .......
..weil in allen Faellen Ausnahmen sind, die man nur suchen muss. Du bist doch klug Paulchen, weisst du keinen Ausnahmefall?
Ich wüsste jedenfalls keinen.
2mal wurde nun bereits Deine Frage beantwortet und Du fragst erneut .......
..weil in allen Faellen Ausnahmen sind, die man nur suchen muss. Du bist doch klug Paulchen, weisst du keinen Ausnahmefall?
Ich wüsste jedenfalls keinen.
Hallo,
die korrekte Angabe der Kontaktadressen zwischen Vertragspartnern gehören zu den Formalien eines Vertrages, rein die falsche oder unvollständige Angabe der Adressdaten führt nicht automatisch zu einer Nichtigkeit des ganzen Vertrages.
Zudem könnte man zu jedem Zeitpunkt den Vermieter kontaktieren und nach der korrekten Adresse fragen.
Gruß
BHShuber
..den Vermieter kontaktieren und nach der korrekten Adresse fragen, die man nicht hat. Sehr geistreich, echt Shuber.
Naja aber eine Wohnung, in der man kein Bücherregal aufstellen kann, ist schlicht untauglich.
Von Bücherregal ist ja nicht die Rede, es geht um die Bücherlast, und die kann ganz erheblich sein. Wenn ich Mieter wäre würde ich die Statikprüfung befürworten.
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur Zulässigkeit einer im Mietvertrag verankerten Zusatzvereinbarung zu den Schönheitsreparaturen:
Konkret ist der Passus: "Bei Auszug ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt mit frisch und fachmännisch ausgeführten Anstrich der Innenwände und Decken zurückzugeben. Als Farbe ist eine weiße Silikatfarbe zu verwenden."
Mir geht es weniger um die vorgeschriebene Farbe "weiß", sondern ob ich gezwungen bin, die wesentlich teurere Silikatfarbe verwenden zu müssen?
Danke vorab!
Dieser Passus deutet auf eine starre Frist und somit ungültg, d.h. die ganze Schönheitsreparatur-Klausel ist ungültig.
Die Heizkostenabrechnung für 2016 muss Dir bis spätesens 31.12.17 vorliegen, solange hat der VM Zeit.
Du hast recht. Bei der Eigenbedarfskündigung muss der VM mitteilen wann, warum und für wen er die Wohnung braucht Die PLZ ist nicht relevant, die wird anstandslos korrigiert.
In den meisten Wohngebäudeversicherungen ist vorgesehen, dass bei solchen Schäden, die Versicherung auch den schaden Mietminderung nimmt. Einfach sachlich mit der Vm reden, guck mal, du kansnt das doch bestimmt einfach deiner WGV weiterreichen, Wo issen das Problem?
Volle Zustimmung!
Rauschmelder wäre natürlich auch was. ![]()
Wäre aber schön wenn noch Jemand was zu letzterem sagen könnte, etwas hilfreiches.
Wie zuvor schon geschrieben, zu musst auf jeden Fall nach Ankündigung der Prüfung noch Zeit haben für die Mitteilung, dass Du an diesem Tag seit längerem bereits einen anderen Termin hast. Du bittest um einen anderen Termin.
Welche Frage denn? Was hast du dagegen das jemand deine Rauchmelder prüft/wartet? Wenn du das nicht willst, dann lasse sie halt nicht rein. Alles andere ist doch nur heiße Luft.
Ganz so wird es nicht sein. Sollte ein Mieter den angekündigten Termin nicht einhalten, bezahlt er die nächste Anfahrt/Prüfung.
Es sei denn die Verwaltung hat die Prüfung nachweisbar zu kurzfristig angesetzt
Naja, zumindest schadenersatzpflichtig.
Nicht nur.
Nach § 266 StGB: Ein Verstoß gegen die Anlagepflicht der Kaution kann...für den VM sogar den Strafbestand der Untreue erfüllen"
Guten Tag.
Ich bin neu hier. Aber ich habe mich heute mit dem mir vorliegenden Mietvertrag genauer auseinander gesetzt. Dieser ist schon unterschrieben. Und bin auf den folgenden Absatz nochmal gestoßen und immer wieder werde ich stutzig. Ich hänge ihn als Anhang an. Dort ist der Absatz über die Verwahrung der Kaution durch gestrichen. Was ist nun damit? Brauch der Vermieter diese nun das Chef nicht anlegen? Oder hat das Streichen keine Auswirkung? Schließlich ist es ein Gesetz des BGB.
Danke für eure Hilfe
Die Kaution ist Dein Eigentum. Sollte der VM diese nicht von seinem Vermögen getrennt anlegen macht er sich strafbar.
Hallo, Jean Pierre
Sei bitte vorsichtig mit Deinen Äußerungen.
Ich war selbst schon Lärmgeschädigter und kann Dich gut verstehen. Hast Du mit diesen Trampeltieren über Dir schon mal gesprochen und um etwas Rücksicht gebeten? Wenn alles nicht nützt - ausziehen-
Wenn Wasser an der Wand 'runter läuft, muss man auch feststellen können, woher es kommt.
Woher wohl? Aus dem Heizkörper wenn dieser entlüftet wird.
Hallo Marie
Du bist ja echt fies! Wollen wir heiraten?! :o:)
Tut sich hier etwa ein Heiratsmarkt auf?:o
Die Heizung sollten Sie nicht unnötig entlüften, denn wenn bereits Wasser ausläuft befindet sich keine Luft mehr im Heizkörper.
Das Wasser verdrängt ja die Luft.
Vielen Dank für die Hilfe -das mit der Wohnung hat sich erledigt habe gestern folgende E-Mail erhalten
Hallo Frau .....,
heute Morgen habe ich mit Herrn ..... gesprochen.
Er möchte Ihnen folgendes Mietangebot machen.
Sie erhalten diese Wohnung für 4 od. 5 Jahre fest, zu einer Miete von € 880,-- + NK
Als Festmiete.
Sie zahlen an mich die Courtage von € 1.320,-- einschl. 19 % MW-Steuer bei Abschluß des Mietvertrages.
Das ist doch Gesetzwidrig oder nicht? Kann ich das irgendwo Melden?
Möchte gerne andere Mieter davor schützen, es wird bestimmt der ein oder andere das Angebot annehmen.
Du bist nicht gezwungen zu unterschreiben, fertig.
Auch diese Menschen müssen einmal schlafen, und dann bist Du an der Reihe. Drehe den Spieß einfach mal um, mal sehen wie diese reagieren. Nur mal ein Versuch.
Paragraphen gibt es dazu nicht, aber es ist allseits bekannt, dass diese "Damen" im Voraus bezahlt werden. Frag mal Deine Maklerin ob sie zu dieser Gruppe auch gehört![]()
Mit diesen "Damen" meinte ich Prostitution, die werden im Voraus bezahlt, dafür gibt es keinen Paragraphen soviel mir bekannt..
ZitatNatürlich gibt es dazu einen Paragraphen.
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