Beiträge von Banane

    Es ist seit 2015 irrelevant was im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen steht, wenn die Wohnung nachweisbar unrenoviert uebergeben wurde. Man muss dann nur bedenken und geräumt uebergeben.

    Wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wird soll dies auch im Mietvertrag vermerkt sein, oder es existiert ein entsprechendes Übergabeprotokoll.

    Bist Du wirklich so schwer von Begriff? Ich habe nie behauptet, dass es keine Heizkörper mit 2 Heizkostenverteilern gibt. Die entsprechenden Normen sind mir bekannt (ich verdiene damit meinen Lebensunterhalt).

    Im vorliegenden Fall kann es nicht sein, da:

    - die sich die Verbrauchswerte der Verteiler extrem unterscheiden (wir reden hier von einem Unterschied von ca. 1600 Einheiten).
    - es zwei verschiedene Bewertungsfaktoren gibt (ein Heizkörper mit zwei verschiedenen Bewertungsfaktoren geht nicht)

    Nein, ist es nicht.

    Nachdem Du nicht schwer von Begriff bist weisst du ja sicher woran es liegt, dass die Bewertungsfaktoren verschieden sind.

    Die Quotenabgeltungsklausel ist seit 2015 ungültig, auch rückwirkend.
    Lt.MV sind die Schönheitsreparaturen gültig auf den M. übertragen und nach fast 15 Jahrren Mietzeit wird eine Renovierung nötig sein.

    Leipziger82, bitte google doch mal EN 835 Punkt 6.3.

    Ich habe selbst einen Heizkörper mit über 2,50 m Länge an dem sich 2 Heizkostenverteiler befinden. Die Ablesewerte sind nicht 100%ig gleich, was nicht zu beanstanden ist. Es ist aber Vorschrift dass bei dieser Länge eines Heizkörpers 2 HKV angebracht werden.
    Vielleicht kann hierzu noch jemand was sagen.

    Wie soll das denn funktionieren? Das eine Messgerät zeigt einen Verbrauch, das andere nicht, obwohl sich beide an einem Heizkörper befinden?

    Hallo, Leipziger, ist aktuell so. Heizkörper ab einer gewissen Länge werden mit 2 Messuhren bestückt. Ich meine ab einer Länge von 2,50 m.

    Schau mal: Europanorm EN 835 Punkt 6.3.

    Die Ausschlussfrist begann an dem tag als er die Abrechnung bekam und endete 12 Monate später.
    Der Drops ist gelutscht.

    Als er die Abrechnung bekam hatte er noch keine Kenntnis von der unstimmigen Wohnfläche,( vorausgesetzt, der M. wusste nicht schon zuvor davon). Erst ab Kenntnis dessen beginnt die Verjährungsfrist.
    Ich denke, einem M. ist es nicht zuzumuten nach Erhalt der NK-Abrechnung auch die Wohnfläche nachzumessen.

    Ist ja logisch. Nun liegt es jedoch an Dir, Beweise über die tatsächliche Wohn-berechnungsfähige-Fläche zu erlangen. Im schlimmsten Fall könnte es so sein, dass das Gericht ein Gutachten anfordern wird. Aber das kann dauern... und kosten...:(

    Bis diese Sachlage geklärt ist kann der Fragesteller die Miete mit "Vorbehalt" überweisen, und nach endgültiger Klärung die Kosten/Miete entsprechend ausgleichen. Wäre auch ein Weg, denke ich.

    Hallo zusammen, bin neu hier und möchte meinen ersten Beitrag (Frage) abgeben.Ich wohne in einem Dreifamilienhaus. Im Erdgeschoss wohnt der Vermieter; der auch gleichzeitig der Besitzer des Hauses ist, ich wohne im ersten Stock, die Tochter des Vermieters wohnt über mir im Dachgeschoss. Die Dachgeschosswohnung gibt der Vermieter mit ca.30 qm
    weniger an um seiner Tochter Kosten zu ersparen. Dass heisst aber doch für mich das sich dadurch meine Nebenkosten
    erhöhen? Zum Beispiel die Gebäudeversicherung und alle Kosten die mit der qm Zahl abgerechnet werden.
    Darf er dass und wenn nicht wie soll ich dagegen vorgehen.
    Danke für qualifizierte Antworten.
    Gruß mieter 55

    Nenne den Vermieter lieber Eigentümer, ist korrekter.

    Die falschen Angaben der qm in der Dachwohnung haben für Dich natürlich Nachteile. Es ist ein Unterschied, ob die NK z.B.durch 50 qm geteil werden oder durch 30 qm. Wenn Du die falsche Wohnungsgrösse der Dachwohnung beweisen kannst dann spreche den VM diesbezüglich an. Eine persönliche Klärung ist immer einem Rechtsakt vorzuziehen.

    Sollte eine Klärung in diesem Sinne nicht möglich sein, kannst Du die NK anfechten. Vorausgesetzt Deine Behauptung ist nachweisbar.

    Übrigens, qualifizierte bzw. rechtssichere Auskunft bekommst Du von einem RA, gegen Bezahlung.

    Zitat

    Im Übergabeprotokoll von 2011 ist das Laminat im Flur erwähnt......Der Teppich allerdings ist nirgends aufgeführt .

    Akkarin, das wäre z.B. der Beweis -zumindest ein Indiz-, dass kein Teppich vorhanden war.

    Zitat

    Im Übergabeprotokoll von 2011 ist das Laminat im Flur erwähnt, den nehmen wir daher auch raus.

    Den, oder das Laminat bitte in der Wohnung belassen, dieses gehört zur Wohnung bzw. dem Vermieter.

    Mein Mietvertrag enthält folgende Klausel zur Rückgabe der Mietsache:
    "Bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume im renovierten Zustand nach Absprache mit dem Vermieter mit allen Schlüsseln herauszugeben. Die angemietete Fläche wird in einem frisch gstrichenen Zustand übergeben. Farbe Weiß. Die Wände wurden in einer Q3 Qualität übergeben und müssen auch so zurückgegeben werden. Sollte der Mieter Raucher sein, muss die Wohnung nach Auszug einen neuen Anstrich bekommen, da bekannterweise Nikotin stark riecht und Oberflächen vergilben. Der Farbton für Wände und Fensterrahmen ist in dem Zustand bzw. der Farbe des Originalzustandes zu übergeben."

    Meine Fragen: muss ich nun bei Auszug die Wohnung streichen oder nicht? Ich wohne erst seit 1,5 Jahren in der Wohnung und die Wände sehen noch tipptopp aus. Es ist alles noch wie bei Übergabe (Wände weiß). Ich habe alles immer sehr gut gepflegt. Rauchen tue ich auch nicht. Eine Renovierung würde aus meiner Sicht wenig Sinn machen.

    Vielen Dank für Ihre Antworten.

    Es ist alles noch wie bei Übergabe, mehr kann der VM nicht erwarten/verlangen.

    Danke für die Antwort. Der Nachbar ist ein alter frustrierter Mensch. Wenn ich "den Spiess" umdrehen würde, würde ich mich auf das gleiche niedrige Niveau herunterlassen und das möchte ich nicht.

    Vielleicht weiss Dein älterer Nachbar nicht, wie die Räucherkerzen auf Dich wirken, dass die Dich stören. Zünde ebenfalls mal Räucherkerzen, müssen ja nicht derselben Duftlinie sein, vielleicht kommst Du so ins Gespräch mit Deinem Nachbarn und ihr einigt Euch auf das Erträgliche. Hat mit "niedrigemNiveau" nichts zu tun.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!