Auskunftspflicht der Untermieter gegenüber dem neuen Vermieter

  • Hallo zusammen!

    Ich wohne nun mittlerweile seit drei Jahren mit zwei weiteren Personen (2 Untermieter, davon einer ich, und ein Hauptmieter) zusammen in einer WG. Letztes und Anfang diesen Jahres gab es jeweils einen Eigentümerwechsel der im großen und ganzen ohne große Probleme über die Bühne ging. Vor geraumer Zeit meldete sich die Hausverwaltung mit der bitte Auskunft über alle Mieter zu geben (da anscheinend betreffende Unterlagen unvollständig oder verloren sind).
    Diese umfassten zunächst allgemeine Informationen zur Person (Ausweis), Student, Arbeitstätig und so weiter. Welche wir auch direkt eingereicht haben ( ist ja nicht so das Problem ;) ). Des Weiteren wurden die bereits der alten Verwaltung zugänglich gemachten Unterlagen erneut eingeschickt, darunter u.a. eine Bürgschaft für den Hauptmieter.

    Daraufhin kam die nächste Aufforderung seitens der Hausverwaltung explizit für die Untermieter (beides Studenten). Diesmal sollen:
    - Schufa Auskunft,
    - Mietschuldenfreiheitsbestätigung,
    - eine Bürgschaftserklärung soll erbracht werden, sowie die Schufa Auskunft des Bürgen + dessen Einkommensnachweise + Mietschuldenfreiheitsbestätigung,

    eingereicht werden, falls das Interesse an der Vermietung noch besteht.

    Ich hatte bis zu diesem Zeitpunkt noch nie etwas mit irgendeiner der drei Vermieter zu tun gehabt. Mein Untermietvertrag besteht ja nur zwischen mir und meinen Hauptmieter ein. Meine Frage bezieht sich darauf das ich gern wüsste ob und wieviel ich preisgeben muss, oder ob die Vermietung all diese Unterlagen überhaupt verlangen darf, erstrecht im nachhinein (mal ganz davon abgesehen wie schwer es sein dürfte die zu beschaffen). Immerhin hat doch mein Hauptmieter denen gegenüber Rechenschaft abzulegen (was er auch getan hat). Des Weiteren wüsste ich gern wie ich ( oder ggf. mein Hauptmieter) gegenüber der Hausverwaltung argumentieren kann, sollten diese ganzen Auskünfte nicht rechtens sein.

    Probleme bezüglich Mietzahlungen denen wir nicht nachgekommen wären, gab es über die komplette Mietdauer übrigens nicht. Weshalb mich dieses Misstrauen so wundert.

    Vielen Dank für eure Anworten und liebe Grüße ;)

  • Hallo Blackszer,

    da will womöglich jemand aus der HV sich profilieren...?

    Wenn ich richtig verstanden habe, bist Du sog. Untermieter (genauer: Mieter), hast also einen Mietvertrag mit Deinem Hauptmieter (genauer: Vermieter, denn Mietrecht kennt lediglich Mieter und Vermieter:o).
    Die HV, mit der Du keinen Vertrag hast, kann von Dir keine Unterlagen anfordern. Das kann sie lediglich bei ihrem Vertragspartner, also Mieter (versuchen). Ob Letzterer nun einem Begehren der HV nachkommt, tangiert Dich nicht.
    Die in Rede stehenden Unterlagen brauchst Du nicht vorzulegen, da Du ja bereits einen Mietvertrag hast... und nachträglich geht rechtlich nicht (es sei denn, bei Abschluss sei seinerzeit sowas vereinbart worden).
    Merke: Es kommt immer darauf an, wer mit wem einen Vertrag hat.

  • Ihr als sog. Untermieter müßt der HV gar keine Auskünfte geben, denn die HV ist nicht Euer Vertragspartner.

    Ist es nicht so, dass die HV eine Vollmacht für entsprechende Auskünfte vorlegen kann/muss?

  • Ist es nicht so, dass die HV eine Vollmacht für entsprechende Auskünfte vorlegen kann/muss?

    Die HV muß überhaupt eine Vollmacht des Vermieters vorlegen.

    Aber wie gesagt, mit den Untermietern hat sie, wie auch der Vermieter nichts zu tun.

  • Die HV muß überhaupt eine Vollmacht des Vermieters vorlegen.

    Aber wie gesagt, mit den Untermietern hat sie, wie auch der Vermieter nichts zu tun.

    Vollkommen richtig!

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Es ist genau wie Berny das beschrieben hat. Es gibt lediglich einen Vertrag zwischen mir und meinem Mitbewohner der als Hauptmieter fungiert. Dieser hat mir nun zu meiner Information die Anliegen der HV weitergeleitet.
    Es ist also auch nicht möglich das mein Vermieter (und Mitbewohner) nun verlangen kann, dass ich Forderungen nachkomme welche die HV an ihn stellt, richtig?

    Viele Grüße
    Blackszer

  • Es ist also auch nicht möglich das mein Vermieter (und Mitbewohner) nun verlangen kann, dass ich Forderungen nachkomme welche die HV an ihn stellt, richtig?


    Yes, it is.

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