Beiträge von Banane

    Hallo RalfMayer,

    Wartung und Reinigung des Gerätes über die Betriebskosten kannst Du nur auf die Mieter umlegen, wenn dies (mietvertraglich) vereinbart wurde.

    "Meine 2. Frage: Wo kann ich am besten solch eine Klimaanlage für die jeweiligen Mietwohnungen anbringen?
    Meine 3. Frage: Was haltet ihr von dieser preisgünstigen Variante von Klimaanlagen? - Das ist ein Kanalgerät und lässt sich optisch gut verstecken."
    - Da kann ich nur empfehlen, dass Du Dich von Anbietern vor Ort beraten lässt.

    Die Klima-Anlage wird erst nachträglich -auf Wunsch der Mieter- eingebaut/bereitgestellt und die Wartung bzw. Reinigung kann somit auch auf die Mieter umgelegt werden. Das kannst Du mit den Mietern vereinbaren. Denke ich mal.

    Einen Anwalt oder den Mieterverein würde ich ungern kontaktieren, da ich glaube, dass die Kosten wahrscheins nicht im Verhältnis zur Mietminderung stehen.

    Mal ne doofe Frage, wenn ich anders gefragt hätte, hätte ich dann eine Antwort bekommen? ;)

    Eine Antwort wirst Du immer bekommen, nur ist diese nicht verbindlich. Eine rechtssichere Antwort/Auskunft bekommst Du vom Fachmann, und das ist der Anwalt/Rechtsberater etc.

    Eine verbindliche Rechtsauskunft kann und darf dir im Forum nicht gegeben werden. Das kann und darf nur ein Anwalt gegen Gebühr. Wenn du persönliche Meinungen nicht hören willst dann wende dich nicht an ein Forum.
    Übrigens, es steht kein Verbot wegen Wäsche im Bad waschen. Muss es auch im MV vermerkt werden, dass du zum Schei.....en nur die WC-Schüssel benutzen darfst und nicht das Bett etc.? Echt trollig.

    Erlaubnis wird sie definitiv nicht erteilen. Gespräche mit ihr sind nicht möglich. Aber wir haben schon eine Lösung gefunden. Nächste Frage, was ist wenn sie ihr Auto auf den Hof stellt und wir mit den Möbeln nicht vorbei kommen?

    Wenn sie ihr Auto so stellt, dass Ihr mit den Möbeln nicht vorbeikommt, wäre dies Nötigung. Vorausgesetzt diese Dame weiss vom Umzug. Was das Gesetz erlaubt verbietet manchmal der Anstand. Sag das Deiner Vermietein.
    Gesetz hin oder her. Was

    Zitat

    Also offenbar herrscht hier über die Frage der Gültigkeit des Mietvertrages keine Einheit.

    Eine Minderjährige kann keinen rechtsgültigen MV abschliessen bzw. unterschreiben. Ich betone Minderjährige
    Wenn Du den MV alleine unterschrieben hast bist Du eben alleiniger Mieter, Deine Freundin evtl.Untermieterin, soweit dies die Erziehungsberechtigten (Eltern) erlauben.
    M.E. ist der Mietvertrag von Dir und dem VM unterschrieben und somit gültig. Bleibt nur die sofortige Kündigung oder Einigung mit dem VM wegen Vertragsaufhebung etc.

    Übrigens, auch meine Meinung. Das Forum gibt langsam den Geist auf. Man kann nicht mehr korrigieren, auch diese Fehler nicht, die man selbst nicht fabriziert hat, es Fehlen Buchstaben, die mit Sicherheit gesetzt wurden, z.B.Meinungen -es fehlt das M, nennt, es fehlt das t. In diesem Sinne "Gute Besserung, liebes Forum"

    Wir User können alle nur glauben, vermuten und meinen, und sich an dem orientieren, was uns vom TE geschrieben wird, und einungen sind nun mal unterschiedlich, eben demokratisch. Nicht gleich einen User einen "dummen Hund" heissen, wenn der nicht der gleichen Meinung ist. Das wäre so mein Vorschlag für den Umgang hier im Forum. Erleichtert vieles.

    Mein Vorschlag für einen Zwischenzähler ist nur für das Ablesen des Zählerstandes praktikabel, wenn man mehr nicht will.
    Dem Fragesteller geht es überwiegend um seinen privaten Keller, in dem kein Fremder was zu suchen hat. Für mich verständlich, andere User sind anderer Meinung, auch gut.man kann es so oder so sehen, nenn man Meinungsfreiheit

    Du hast also als Untermieter ein befristetes Mietverhältnis, d.h. der VM darf tatsächlich in die Wohnung wann immer es ihm passt, allerdings nicht in dein Zimmer. Schliesse dein Zimmer ab, notfalls zusätzlich mit einem Steckschloss so dass dem VM der Zutritt nicht möglich ist.
    Lasse künftig das Geschirr nicht 3 Tage stehen, nicht nur weil dies nach Unordnung aussieht, es stinkt auch. Sorge dafür, dass bei Auszug alles in Ordnung ist, keine Schäden etc. so dass ein Abzug von der Kaution nicht notwendig sein wird. Es wird ja eine Übergabe des Zimmers/Wohnung stattfinden, wenn möglich besorge dir einen Zeugen.

    Wenn alle Stricke reissen, hole dir einen Beratungschein für eine anwaltliche Beratung, steht Studenten i.d.R. zu.

    Bevor man solche Statements abgibt sollte man bitteschön den TE fragen, ob sich in seinem Keller wirklich alle Sicherungen für die obere Wohnung befinden, oder ob es nur der Zähler mit den Kellersicherungen für die obere Wohnung ist.

    lt.#1" Der Sicherungskasten befindet sich bei mir im Keller", d.h. der Sicherungskasten des OG-Mieters ist im abgeschlossenen Keller des EG-Mietes untergebracht.

    Verehrter "Köbes" kannst ja den TE fragen um welche Sicherungen es geht.

    Das sehe ich ach so, und Dir gegenüber wird ja wohl auch kein anderer irgendwelche Rechte haben...?
    Dann wäre es jetzt VM-Angelgenheit, den vertragsgerechten Zustand Deiner Mietsache herzustellen.

    Dem würde ich ebenfalls beipflichten. Man bedenke, der OG-Mieter hat - egal aus welchem Grund- mal Kurzschluss und würde gerne den Strom insgesamt abstellen. Der EG-Mieter ist gerade in Urlaub, und was dann? Zudem dürfte es nicht gerade angenehm sein wenn sich der Stromzähler des OG-Mieters im verschlossenen Bereich eines anderen Mieters befindet, dieser jederzeit Zugriff auf seinen Zähler hat wobei ihm selbst dies verwehrt ist.

    Zitat

    Aber lt.Vermieterin ist die Wohnung ja renoviert worden-...fragt sich nur in welcher Qualität...?

    Hier sehe ich den Grund für den Baugeruch und der Feuchte. Kenne dies aus eigener Erfahrung wenn frisch tapeziert und gestrichen wird, ist schliesslich eine Menge Feuchtigkeit die da an die Wände kommt und sich eben nachher in der Wohnung niederschlägt. Könnnte der Grund sein, muss aber nicht.
    Ich würde es mit "gut durchlüften" versuchen, und etwas Geduld..hat sich bei mir gelohnt...

    Ich werd nie verstehen , warum man hier keine Fragen stellen darf und wieso Leute, die keinen Bock haben die Frage zu lesen maulen, dass sie keine Lust haben Fragen in eine Hilfe Forum zu lesen.

    Habe mir eben die Zeit genommen und den #1 gelesen. Dazu mein Kommentar: Über die Hälfte muss/braucht niemand im Miet-Forum wissen um Hilfe leisten zu können.
    Überwiegend schneiden ihre Mitmenschen mit verächtlichen Bemerkungen schlecht ab, diese sind es, die schikanieren, zu laut sind etc., sie selbst ist der gute, bedauernswerte Mensch, auf den man Rücksicht nehmen muss/sollte. Dies nur mein persönlicher Eindruck. Zugegeben, es tut gut sich einmal auf diese Weise aussprechen bzw.-schreiben zu können, nur hat eben nicht jeder User Lust den ganzen Roman zu lesen.

    Fakt ist, dass ein finanzieller Engpass vorhanden ist der nur durch die Fragestellerin in Ordnung gebracht werden kann. In unserem Sozialstaat gibt es sicher auch hierfür ein Amt an das man sich im "Notfall" wenden kann, z.B. gibt es für Bedürftige den sog.Beratungsschein für einen Anwalt.

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