Einverständnis des Vermieters einholen
Damit überhaupt ein gültiges Mietverhältnis zwischen Hauptmieter und Untermieter zustande kommt, muss das Einverständnis des Vermieters eingeholt werden."
Auf die Kürze habe ich das gefunden. Ich verstehe es wiederum nur so, dass ein gültiges Mietverhältnis.zwischen Hauptmieter und Untermieter zustande kommt wenn das Einverständnis des Vermieters vorliegt.