Beiträge von Krachmache

    Das ist eigentlich erstmal gar nicht so unnormal, wie ich finde.

    Deine Kündigung wurde kündigungsfristgemäß zum Ende Mai 2014 angenommen. Wenn nichts besonderes geschieht, endet Dein Mietverhältnis (erst) dann. Nun kann aber ja der Nachmieter sich für die Wohnung melden und dort sagen, dass er bereit ist, die Wohnung zu Mitte März zu übernehmen (und Du dann auch ausziehen würdest etc. pp.). Wenn der Vermieter sich darauf einlässt, so kann er mit Dir immer noch einen Mietaufhebungsvertrag zu dem Termin machen.

    Es ist ja klar, dass der Dich nicht aus dem Vertrag lässt, bevor er nicht die Unterschrift des Nachmieters hat.

    Ein Recht auf diese Nachmietersache hast Du nur dann, wenn eine Nachmieterklausel im Mietvertrag steht. Je nachdem wie die ausgeführt ist, unterliegt der Vermieter dann gewissen Regeln, innerhalb derer er den Nachmieter ablehnen kann. Wenn bei Euch nichts im Mietvertrag darüber steht, kannst Du nur hoffen, dass der Vermieter gerne schon ab Mitte März eine höhere Miete (vom Nachmieter) kassieren möchte, anstatt erst ab Juni.


    Und genau so ist es. Ich habe dort noch mal genauer nachgefragt. Mein Nachmieter muss nur alle Unterlagen einreichen und es wird eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Sobald dann ein neuer Vertrag zustande kommt kann ich frühzeitig aus meinem Mietvertrag raus.

    Das hier habe ich bei immoscout gelesen:

    Wenn ein Mieter vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen möchte, kann er versuchen, eigenständig einen Nachmieter zu finden. Den Anspruch einen Nachmieter zu stellen, hat man jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen: auch der Vermieter muss mit dem Mieterwechsel einverstanden sein. Lehnt dieser den vorgeschlagenen Nachmieter allerdings ab, muss er dafür triftige Gründe haben.

    Eine Vereinbarung zur Beendigung des Mietvertrages und dem Einzug eines Nachmieters zu den bestehenden Konditionen kann zwischen Mieter und Vermieter auch einvernehmlich geregelt werden. Der Vermieter muss jedoch nicht jeden Nachmieter akzeptieren. Zu den wichtigsten Kriterien gehört, dass der Nachmieter nachweislich in der Lage ist, die Miete zu zahlen. Ein weiterer triftiger Grund, einen Nachmieter abzulehnen, liegt vor, wenn

    die begrenzte Aufenthaltserlaubnis des Nachmieters das Vertragsverhältnis gefährden könnte
    der Nachmieter genehmigungspflichtige Haustiere mitbringt
    der Nachmieter die Wohnung gewerblich nutzen will, dieser Verwendungszweck im bestehenden Vertrag aber nicht vorgesehen ist

    Hallo zusammen,

    ich möchte mit meinem Freund zusammenziehen und daher meine Wohnung kündigen. Ich habe eine Mail an meine Hausverwaltung geschrieben und gefragt ob ich auch einen Nachmieter stellen kann. Mir wurde geantwortet das ich selbstverständlich einen Nachmieter suchen kann. Zusätzlich sollte ich noch drauf achten das die Miete dann für den neuen Mieter erhöht wird.

    Ich habe nun die Wohnung zum 15.03.2014 gekündigt und in der Kündigung einen Nachmieter vorgeschlagen. Ich habe anschließend einen Brief von der Hausverwaltung bekommen das meine Kündigung erst zum 31.05.2014 angenommen wurde und die Neuvermietung durch eine Immobilienfirma erfolgt. Mein vorgeschlagener Nachmieter könne sich ja dort für die Wohnung bewerben.

    Habe ich irgendwelche Möglichkeiten dagegen vorzugehen? Ich würde auch zum Anwalt gehen sofern ich damit etwas erreichen könnte. Kann mir bitte jemand sagen ob es sinn hat zum Anwalt zu gehen?

    Vielen Dank

    Viele Grüße

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!