Beiträge von Hannah1973

    Hallo,

    ich habe eine Frage, bei der mir hoffentlich jemand helfen kann.

    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, in dem sowohl Eigentümer als auch Mieter wohnen.

    Eine Wohnung zwei Etagen unter meiner wurde kürzlich verkauft und der neue Eigentümer hat dort nun Handwerker beschäftigt, die umfangreiche Arbeiten durchführen.

    Es wird dort nun schon den dritten Arbeitstag in Folge gebohrt und es werden Wände teilweise eingerissen. Der Lärm ist dauerhaft von 8 bis 18 Uhr mit einer kurzen Mittagspause.

    Ich arbeite vom Homeoffice aus und habe aufgrund des dauerhaften Lärms keine Möglichkeit, meiner Tätigkeit nachzukommen, die nun mal als wesentlichen Bestandteil Kundentelefonate hat. Der Lärm wird direkt durch die Wände übertragen und in meiner Wohnung versteht man sein eigenes Wort nicht. Telefonate sind überhaupt nicht drin.

    Montag habe ich das so hingenommen und bin davon ausgegangen, dass es schnell vorbei ist. Gestern bin ich dann mittags runtergegangen und habe die Handwerker freundlich gefragt, wie lange denn diese Arbeiten geplant wären und ob es eventuell eine Möglichkeit gibt, diese irgendwie zu verkürzen. Die Antwort war, dass zwei weitere Tage geplant sind und sie würden mit dem Eigentümer sprechen.

    Heute geht es schon wieder den ganzen Tag dauerhaft weiter, also habe ich die Handwerker nochmals angesprochen.

    Dem neuen Wohnungseigentümer ist es wohl egal.

    Ich hätte bei einem insgesamt für 4 Tage (!!!) angesetzten Dauerlärm eigentlich erwartet, dass der Eigentümer mit etwas Vorlauf einen Zettel im Flur aufgehangen hätte, dann hätte jeder im Haus die Möglichkeit gehabt, sich darauf einzustellen. Ich hätte dann zum Beispiel die Möglichkeit gehabt, einen Ausweicharbeitsplatz zu organisieren. Stattdessen habe ich jetzt die Situation, dass ich wohl in Summe 4 Tage nicht richtig arbeiten kann und keine Chance habe, das jemals wieder aufzuholen.

    Was kann ich in solch einem Fall machen??? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das einfach so hinnehmen muss.

    Danke vorab für Euer Feedback dazu

    PS: Kurzer Nachtrag: Ich habe gerade mal den Geräuschpegel gemessen und der liegt bei konstant über 100dB.

    PS hinzugefügt und einen Satz gelöscht

    Grace

    Wahrscheinlich gibt es überall, auch bei den Mietervereinen und dem Deutschen Mieterbund, mehr und weniger kompetente Menschen. Die findet man überall. Ich selber habe bisher ausschließlich positive Erfahrung mit dem Mieterschutz gemacht, deshalb meine Empfehlung.

    Sicherlich ist eine Mietrechtschutzversicherung zu empfehlen, allerdings ist in dem Fall zu prüfen, wann sie denn greift, wenn man sie aktuell noch nicht hat.

    Meines Wissens nach greifen alle Rechtschutzversicherungen erst nach einer Sperrzeit (3 Monate meine ich) und auch nicht bei Sachverhalten, die vor Eintritt schon bestanden.

    Wenn diese Versicherung nicht greift, kann der Gang zum Fachanwalt leider teuer werden.

    So oder so, die perfekte Lösung gibt es wahrscheinlich nicht.

    In den meisten Mietverträgen ist die Hausordnung Bestandteil und wird als solcher erwähnt.

    Jede Hausordnung, die ich bisher gesehen habe, verbietet ausdrücklich das Lüften der Wohnung in den Hausflur. Hier muss man allerdings vorsichtig sein, da gibt es jede Menge Auslegungsspielraum. Wenn ein Bewohnen z.B. für den Weg zur Mülltonne seine Wohnungstür offen lässt, dann dauert das zwar etwas, man kann ihm dann aber nicht unbedingt unterstellen, dass er in den Hausflur entlüftet. Das zu beweisen wird wahrscheinlich schwierig werden.

    Was allerdings nicht geht, ist die Lagerung von Müll im Hausflur, das kann man ja auch mit Bildern dokumentieren.

    Ansonsten ist es immer noch sehr schwierig, sich gegen Rauchgeruch zu wehren, denn generell darf ein Mieter in seiner Wohnung rauchen. Zu beweisen, wie sehr man dadurch beeinträchtigt wird ist auch eher schwierig. Meistens wird hier, soweit ich weiss, auf eine gütige Einigung zwischen den Mietparteien hingearbeitet.

    Der beste Weg ist hier wahrscheinlich ein weiteres klärendes Gespräch mit dem Vermieter. Laden Sie ihn doch mal ein, dann kann er sich selber ein Bild der Situation machen. Anscheinend möchte Ihr Vermieter ja helfen, da er ja schon mit dem Nachbarn gesprochen hat.

    Wenn das alles nichts bringt würde ich mich an Ihrer Stelle mit dem Mieterschutzbund in Verbindung setzen, die kennen auf jeden Fall die aktuelle Rechtsprechung in solchen Fällen und können helfen. Dort sind auch Anwälte beschäftigt, die dann gerne mal den Nachbarn und / oder den Vermieter anschreiben, das bewirkt manchmal Wunder.

    Sorry, das die Antworten nicht passen. Ich bin halt nur für "leben und leben lassen". Natürlich kann ich dir ebenso raten möglichst schnell zum Mieterverein zu laufen, und dein Anliegen da vorzutragen.

    Ich kapier trotzdem nicht was dir der Garagenmieter nun konkret getan hat bis auf seine kurzfristige Anwesenheit im Hausflur? Geht es ums Prinzip, oder worum geht es?

    Konstruktive Antworten finde ich immer gut.

    Wenn allerdings jemand alle Beiträge in ihre einzelnen Sätze zerpflückt und überall dran rummäkelt, dann finde ich das weder konstruktiv, noch hilfreich. Das erweckt ein bißchen den Anschein von Zeit totschlagen und persönlichem Entertainment.

    Und nein, es geht nicht ums Prinzip, ich habe schon meine Gründe für die Fragestellung hier.

    Allerdings muss ich Ihnen diese nicht erläutern.

    Ich habe konstruktiven Input gesucht und durch Antworten anderer Nutzer gefunden.

    Der eigentliche Zugang ist von außen mit einem Schlüssel zu öffnen, den der Stellplatzmieter hat. Der Zugang ist direkt neben dem Tor und funktioniert.

    Was erwartet man nicht? Das keiner Lust aus Umwege hat? Dann geht es also weniger um die Tatsache das er den Aufgang benutzt sondern eher um "Sicherheitsempfinden"?

    Naja, ich habe auch keine Lust auf Umwege wenn ich irgendwohin will, deshalb renne ich aber auch nicht über fremde Grundstücke.

    Ich habe diesen Beitrag eingestellt, damit ich einige wertvolle Tips für das weitere Vorgehen bekomme. So finde ich z.B. die Antworten von Grace sehr hilfreich, vielen Dank dafür.

    Schade, dass es Leute gibt, die nahezu jeden einzelnen Satz zerpflücken und das unabhängig davon, wer ihn schreibt. Wertvollen Input sehe ich darin allerdings nicht. Anscheinend haben Sie, AJ1900, nichts besseres zu tun????

    Danke für den Tip mit dem Panikschloss, ich werde das mal bei der Hausverwaltung ansprechen.

    Mhh, aber das ist doch offenbar eine allgemein zugängliche Wohnanlage, oder? Wieso sollte dann ein Mieter einer Garage eine Umweg in kauf nehmen müsse? Jeder andere, selbst wenn er gar nichts dort gemietet hat, kommt doch auch rein?

    Das war vielleicht nicht ganz präzise ausgedrückt. Zutritt zur Garage bekommt man durch das Zufahrtstor, den Garageneingang und die Eingänge zu den Wohnbereichen. Alle Möglichkeiten muss man mit einem Schlüssel öffnen.

    Zugang zu den Treppenhäusern bekommt man von der Garage aus allerdings auch ohne Schlüssel, da es sich dabei um Fluchtwege handelt.

    xxxxxxxx Ich habe diesen Menschen neulich im Treppenhaus getroffen und habe bis dahin von mehreren Nachbarn gehört, dass sie ihn schon darauf angesprochen haben. Wenn er mehrfach von Bewohnern des Hauses darauf angesprochen wird, dann kann man das Thema schon mal ernster verfolgen.

    Zumal es in den letzten Jahren mehrfach Kellereinbrüche bei uns gab und auch schon zwei Fahrzeuge, Fahrräder und Zubehör aus dem Garagenbereich gestohlen wurden.

    Da leidet das Sicherheitsempfinden der Bewohner schon drunter, zumal wir hier in einer relativ ruhigen und nicht gerade günstigen Dorfrandlage wohnen, da erwartet man sowas nicht.

    Beitrag korrigiert und deshalb auch hier Korrektur!

    Ich differenziere da schon zwischen Bewohnern und "Nicht-Bewohnern". Da ich eine Wohnung und einen Stellplatz gemietet habe, stellt sich mir die Frage meiner Zugangsrechte nicht.

    Wenn allerdings jemand nur einen Stellplatz mietet, darf er meiner Meinung nach auch nur die Garage betreten, die ja auch einen separaten Eingang, zusätzlich zur Einfahrt, hat. Im Wohnungsbereich der Anlage hat er dann nach meinem Empfinden nichts zu suchen.

    Hallo,

    wir wohnen in einer Wohnanlage, die aus Eigentumswohnungen besteht. Teilweise werden diese von den Eigentümern bewohnt, andere Bewohner (wie wir) wohnen zur Miete.

    Unter der Anlage gibt es eine Tiefgarage, in der Plätze, die nicht von Bewohnern genutzt werden, extern vermietet wurden.

    Nun passiert es mit schöner Regelmäßigkeit, dass ein externer Mieter eines Garagenplatzes immer, wohl aus Bequemlichkeit, unseren Hauseingang nutzt, um zu seinem Stellplatz zu kommen. Der Garageneingang, den er meiner Meinung nach nutzen sollte, liegt am anderen Ende der Anlage, wahrscheinlich ist ihm das zu weit.

    Andere Bewohner und ich haben ihn mehrfach darauf angesprochen, da er unserer Meinung nach nichts im Hausflur zu suchen hat, allerdings reagiert er ziemlich pampig und ändert sein Verhalten nicht.

    Ein Gespräch mit der Hausverwaltung hat nur ergeben, dass er wohl angeschrieben werden soll, allerdings müßte geprüft werden, ob er mit dem Mietvertrag die Nutzung des Treppenhauses sozusagen "mit gemietet" hat.

    1. Was kann ich hier unternehmen? Es ist ziemlich unangenehm, dass hier Externe einfach so ein- und ausgehen können.

    2. Die Hausflure sind von der Tiefgarage aus ohne Schlüssel zugängig, da es sich um Fluchtwege handelt. Das ist ja auch gut so. Allerdings kommt man auch ohne Schlüssel in die vom Treppenhaus abgehenden Keller- und Waschräume hinein. Ist es überhaupt zulässig, bei solch einem freien Zugang zu den Räumlichkeiten und somit dem Eigentum der Bewohner, Plätze in der Garage extern zu vermieten? Mein Sicherheitsempfinden sagt, dass das so nicht richtig sein kann.

    Vielen Dank vorab für Eure Meinungen und Informationen hierzu.

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