Beiträge von Lisbeth

    Da hat sich der Vermieter aber ein fettes Eigentor geschossen.

    Beide Klauseln sind, da sie den Mieter benachteiligen, schlicht unwirksam.


    Schon gekündigt? Wenn nicht wäre das jetzt erst zum 30.4.14 möglich.

    Danke für die Antwort, da werde ich mich durchsetzen!
    Gekündigt hab ich schon, das passt.

    Grüße Lisbeth

    Du hast recht, denn das ist eine unangemessene Benachteiligung und damit rechtsunwirksam.
    Was steht sonst noch (wörtlich) in der Renovierungsklausel?

    Im Mietvertrag steht folgendes:

    § 18 Schönheitsreparaturen bei Auszug

    1. Endet das Mietverhältnis, so ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für die Schönheitsrep. (Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, Streichen der Heizkörper einschließlich Heizungsrohre, der Innentüren samt
    Rahmen, der Einbauschränke, Fenster und Außentüren von innen. Lasieren v. Naturholztüren und -fenstern) aufgrund des Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen, wobei die nachstehend genannten Fristen im Allgem. zur Anwendung kommen:

    a) Liegen die letzten Schönheitsrep. während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 25 % der Kosten aufgrund eines Voranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter.......usw.

    Ich wohne aber erst seit 01.07.2013 hier und ziehe zum 31.03.2014 aus. Also 9 Monate.

    Hallo,

    mein Vermieter hat im Mietvertrag einen Zusatz hinzugefügt, in dem steht:
    "Malerarbeiten dürfen nicht vom Mieter vorgenommen werden, sondern nur
    von einem Maler, der auch nur vom Vermieter beauftragt wird."
    Das ist doch nicht zulässig, auch wenn ich den Mietvertrag unterschrieben habe, oder?
    Ich bin im Juli 2013 in die frisch renovierte Wohnung eingezogen, werde voraussichtlich
    auf Ende März wieder ausziehen.

    Danke schon mal für Eure Antwort!

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