Beiträge von whateverhelps

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    "Wir haben Ende August nach 2 Jahren unsere Kündigung an den Vermieter (ist eine Wohnungsbaugesellschaft) geschickt"
    - Zu wann?

    Zu Ende November, d.h. die Kündigungsfrist von 3 Monaten wurde eingehalten.

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    "Mitte September war die Erstbesichtigung. Dabei wurden Schäden im Boden bemängelt und wir wurden gebeten, Abhilfe zu schaffen."
    - Was besagt das Übergabeprotokoll vom Beginn des Mietverhältnisses?

    Es gibt keines. Wir sollten einfach Probleme melden, wenn welche auftauchen bzw. vorhanden sind.

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    - Wie war damals der Zustand des Bodens?

    Es waren keine auffälligen Macken drin, allerdings ein Flicken, der auf eine frühere Reparatur schließt und die Schmutzspuren von den ganzen Besichtigern. Damals war aber auch nicht die Rede davon, dass der Boden nagelneu sei. Das habe ich erst bei der Erstabnahme gehört.

    Zitat

    - Welche Art Boden?

    Linoleumboden (verklebt)

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    - Wie alt damals schätzungsweise?

    Ich dachte damals ehrlich gesagt, dass zumindest schon ein Mieter vor uns den Boden genutzt hatte. Ich habe neulich unsere Nachbarin gefragt, ob sie was mitbekommen hat. Das nicht, aber sie hat ein bisschen rumgerechnet und vermutet eher, dass er von 2006 ist.

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    "schlussendlich habe ich auch meine Hausratversicherung eingeschaltet. Unsere Verwalterin hat von der Versicherung einen Fragebogen und eine Anforderung der Quittungskopie der letzten Bodenverlegung erhalten."
    - Ist normale Prozedur.

    Richtig, und dagegen sage ich ja auch nichts. Nur unsere Verwalterin tat so, als ob das total ungewöhnlich wäre.


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    - Klingt nach Anstiftung zum Betrugsversuch, strafbar nach § 243 StGB.

    Ich antwortete ihr direkt, dass ich in den Bericht für die Versicherung schrieb, dass mir gesagt worden wäre, der Boden wäre von 2011, wir aber keinen Nachweis haben und auch auf Anfrage nicht bekamen.


    Zitat

    "Zusätzlich wurde mir aber noch gedroht, dass bei Nicht-Reparatur bis zum Auszug ich alle Folgekosten tragen müsse. Welcher Schritt wäre jetzt der beste, den ich machen kann?"
    - Machen solltest...: Einen Fachanwalt beauftragen, denn diese Angelegenheit kann recht teuer werden... (sorry)

    Momentan stehen laut Kostenvoranschlag der Firma ca. 450 € im Raum und ich bin echt versucht, das einfach zu bezahlen, damit das endlich vorbei ist. Ich fliege nächsten Monat für ein Vierteljahr ins Ausland und mein Freund, mit dem ich noch zusammenwohne, ist Japaner und kann sich mit solchen Reibereien einfach nicht auseinandersetzen. Und ich vermute stark, dass es dieser Druck ist, den die Gegenseite ausnutzen will. Nur verlangt meine Versicherung, dass ich keinesfalls klein beigebe. Am Montag werde ich aber mal "eine Etage höher" bei der Wohnungsgesellschaft anrufen...

    Eine Hausratversicherun hat mit der Regulierung an Schäden von Fußböden nichts zu tun. Diese Versicherung ersetzt Schäden an deinem Mobiliar und Hausrat, und nicht an Schäden eines vermieterseitigen Bodenbelags.

    Also bitte Frage noch einmal überdenken.


    Ich gestehe meinen Fehler ein. Wir haben eine Hausrat mit integrierter Haftpflichtversicherung, und über die ist das Ganze auch gerade in Bearbeitung. Schreibfehler meinerseits, Entschuldigung. :)

    Liebe Forenmitglieder,

    Das hier ist ein Thema, mit dem ich mich schon seit Wochen rumschlagen muss und ich bin nur noch verzweifelt.
    Wir haben Ende August nach 2 Jahren unsere Kündigung an den Vermieter (ist eine Wohnungsbaugesellschaft) geschickt und Mitte September war die Erstbesichtigung. Dabei wurden Schäden im Boden bemängelt und wir wurden gebeten, Abhilfe zu schaffen.
    Den kompletten Oktober habe ich damit verbracht, mich mit der Bodenfirma zu koordinieren bzw. andere Möglichkeiten zu suchen, und schlussendlich habe ich auch meine Hausratversicherung eingeschaltet. Und hier geht der Stress los.
    Unsere Verwalterin hat von der Versicherung einen Fragebogen und eine Anforderung der Quittungskopie der letzten Bodenverlegung erhalten. Als auch auf die zweite Anforderung keine Reaktion kam, teilte mir dies die Versicherungsangestellte mit und ich rief die Verwalterin an. Diese sagte, sie habe damit überhaupt nichts zu tun, werde den Versicherungsbescheid nicht ausfüllen und zum Thema Quittung hieß es "Das ist unrelevant, wir wissen beide, dass der Boden neu war, als Sie eingezogen sind! Sagen Sie der Versicherung, dass Sie nagelneuen Boden zerstört haben!". Aber natürlich will die Versicherung das haben, um den Anspruch zu prüfen.
    Zusätzlich wurde mir aber noch gedroht, dass bei Nicht-Reparatur bis zum Auszug ich alle Folgekosten tragen müsse.
    Der Bodenverleger, welcher angeblich zuletzt den Boden verlegt hatte, sagte, er kann es nicht bestätigen, 2011 etwas gemacht zu haben, aber er will es sich nicht mit der Verwaltung verscherzen und gibt deshalb keine feste Aussage.

    Welcher Schritt wäre jetzt der beste, den ich machen kann? Der Bodenverleger wartet auch noch auf den offiziellen Auftrag, und langsam läuft mir die Zeit weg... (es sind 1000€ Kaution hinterlegt und um die fürchte ich)

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