Beiträge von Cepheus73

    Hallo,

    also dass sie möglicherweise aus allen Wolken fallen, das kann schon sein, das solltest du aber nicht zu deinem Problem machen. Das ist alleine das Problem der Käufer. Sie hätten sich vorher ja genauer informieren können/müssen.

    Noch eine Frage: Wielange wohnt ihr denn eigentlich schon in dieser Wohnung?

    Wenn kein Eigenbedarf bestünde bzw. dieser nach deswegen erfolgter Kündigung nicht wahrgenommen würde, so wäre die deswegen ausgesprochene Kündigung ungültig. Die Frage stellt sich aber m.E. hier nicht (mehr), da die Eigenbedarfskündigung keine Relevanz mehr besitzt und somit gegenstandslos geworden ist.


    Sehe ich nicht so, denn der Eigenbedarf muss ernsthaft bestanden haben, sonst ist die Kündigung rechtsmißbräulich, Folgen siehe unten...


    Eine irgendwann mal und warum auch immer ausgesprochene Kündigung wegen Eigenbedarf (welche ja auch genau genommen niemals in Vollzug geraten ist) kann die Wohnung ja nicht vollautomatisch und für immer für eine Vermietung sperren.


    Doch. Denn der Eigenbedarf muss tatsächlich bestehen, sonst ist die Kündigung rechtsmißbräuchlich und der Vermieter ist gegenüber dem vorherigen Mieter schadenersatzpflichtig. Dieser kann ja immer argumentieren, dass er nur aufgrund des Eigenbedarfs ausgezogen ist. Der Vermieter ist darüber hinaus verpflichtet, den Wegfall des Eigenbedarfs unverzüglich zu melden. Bei dem hier anzunehmenden engen zeitlichen Zusammenhang könnte der Mieter hier gute Chancen haben, seinen Schaden ersetzt zu bekommen (Umzugskosten etc.).


    Welche Rechte der Mieter nun aber hat, weil er vielleicht ohne diesen anscheinend nun nicht mehr (oder niemals?) zutreffenden Eigenbedarf niemals umgezogen wäre, steht dann aber vielleicht noch auf einem anderen Blatt.


    Steht nicht auf einem anderen Blatt, sondern hat eng damit zu tun...

    Die Vermieterin kann natürlich Eigenbedarf für ihren Sohn geltend machen für in 9 Monaten wegen der langen Kündigungsfrist deiner zwei Mitbewohner. Ob sie dir schon in 3 Monaten kündigen kann, bin ich nicht sicher. Das hängt davon ab, wie die Kündigung formuliert ist. Wenn es die ganze Wohnung betrifft, dann würde der Eigenbedarf ja erst in 9 Monaten entstehen, weil die Wohnung erst dann (zumindest theoretisch) frei wird.
    Falls sie dir dein Zimmer schon mit der kürzeren Frist kündigen, dann müßte der Sohn aber vermutlich zeitnah einziehen, ob er das will ist eine andere Frage (in eine fremde WG etc.).
    Also erstmal die schriftliche Kündigung abwarten (email ist nicht ausreichend) und den genauen Wortlaut studieren (der Eigenbedarf muss begründet werden).
    Vermutlich zwei Möglichkeiten:
    a) anbieten, dass du auch in 9 Monaten ausziehst (Aufhebungsvertrag)
    b) wegen Prüfungsstress auf Härtefall berufen.

    Dinge wie "Herzblut", Aufwertung des Gartens, "tut mir unendlich gut" spielen hier keine Rolle.

    Was meinst du denn damit Mainschwimmer? Haben die Handwerker mit Absicht schlampig gearbeitet?
    Berny, ich verstehe schon und bin dir auch dankbar dafür. Nur muss man ja gerade bei solchen Schreiben auf die richtige Formulierung achten um nicht in ein Fettnäpfchen zu treten. Daher suche ich mir immer Musterschreiben und editiere diese. Nur für Mahnschreiben kann ich, außer dem im Post 3 verlinkten Muster nichts einigermaßen passendes finden.

    Welches Fettnäpfchen? Heh, das ist doch kein Schreiben an eine Angebetete oder so. Es muss halt draus hervorgehen, was du willst, wie das aussehen könnte, hat doch Berny schon geschrieben. Dies hier ist übrigens kein Mahnschreiben sondern eine Mängelrüge. Dafür sollte es auch Beispiele geben.

    Falsch! Die Küche ist nicht mitvermietet, sondern geliehen. Aber egal, für die offenen Anschlüsse ist der Mieter verantwortlich, also auch für Undichtigkeiten an diesen Leitungen.

    Nö, nicht egal. Die Küche ist Bestandteil der Wohnung, sogar im Mietvertrag aufgeführt, also mitvermietet, halt ohne zusätzlichen Mietzins, ergo, Mietzins dafür in der Kaltmiete enthalten.
    Die einzige Möglichkeit, die Verantwortung für eine Küche und deren Instandhaltung auf den Mieter abzuwälzen ist, ihm die Küche zu übereignen. Wenn du mir nicht glaubst, dann lies unter Immobilien, Mieter, Vermieter - Forum, dort schreiben vor allem Vermieter, die das Problem bzgl. Küche schon durchexerziert haben.
    Siehe auch hier: Mietrecht: Einbauk

    Nochmalige Aussage d. Vermieters an mich: Sie müssen die Wasseranschlüsse mit den Flexschläuchen zum Wasserhahn auf ihre Kosten fachgerecht erneuern, bei Mietwohnungen ohne Kücheneinrichtung befinden sich lediglich Warm- und Kaltwasseranschlüsse mit Eckventilen an der Wand.

    Meiner Meinung nach ist das Quatsch, weil immer nur das konkrete Mietverhältnis zählt. In deinem Fall ist die Küche vorhanden und mitvermietet, also ist meiner Meinung nach der Vermieter vollumfänglich für die Instandhaltung und Instandsetzung verantwortlich. Er könnte die Kosten dafür noch nicht einmal per Kleinreparaturklausel auf dich abwälzen, weil die Flexschläuche nicht in deinem häufigen Zugriff sind. (siehe auch #6)

    Am besten wird sein, zu einem Anwalt oder zum Mieterverein zu gehen, bei den Kosten, die hier im Raum stehen.

    Hier irrt Kolinum, denn das gilt nur für in der Wand verlegte Leitungen, nicht für Flexanschlüsse, die zwischen Eckventil und Wasserhahn liegen.

    Sehe ich nicht so, wenn diese Zuleitungen mitvermietet sind. Dann ist dafür auch der Vermieter zuständig. Und es ist wohl unbestritten, dass die Flexschläuche nicht im ständigen Zugriff des Mieters sind. Insofern ist überhaupt schon fraglich. ob solche Kosten überhaupt auf den Mieter abgewälzt werden können.
    Da die Küche mietvermietet wurde (halt ohne zusätzlichen Mietzins), wurden auch die Zuleitungen mitvermietet - vollumfängliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsverantwortung des Vermieters. Wenn er das so nicht hätte haben wollen, dann hätte er die Küche dem Mieter übereignen müssen.


    Der Vermieter hatte mir ein/zwei Mal ca. Mitte 2013 gesagt + 1x geschrieben, dass die Abrechung 2012 länger dauern wird. Hängt damit zusammen, dass die Eigentümergemeinschaft die alte, wohl recht unfähige Wohnungsverwaltung gekündigt und eine neue Verwaltung beauftragt hat. Die alte Firma hat laut Aussage des Vermieters super schlampig Ablage/Korrespondenz betrieben, so dass die neue Verwaltung nichts mit deren Daten anfangen konnte und alle notwendigen Unterlagen von den Versorgern/Finanzamt neu einholen musste.

    Wir haben noch Kontakt zu zwei Mietparteien in dem Haus. Beide haben auch erst jetzt die Abrechung 2012 erhalten, sonst immer recht schnell. Da die beiden anderen unterschiedliche Besitzer haben gehe ich davon aus, dass mein Vermieter nicht bewusst verzögert hat, da die anderen beiden Eigentümer unabhängig voneinander auch erst jetzt reagiert haben.

    Soweit ich es verstanden habe trifft den Vermieter keine Schuld, wenn er nicht innerhalb der Frist alle Unterlagen hat, die er zur Abrechung benötigt. Das wäre dann ja so ein Fall.

    Rein juristisch muss er das Versagen der Verwaltung aber trotzdem gegen sich gelten lassen. D.h. rein danach wäre die Abrechnung wohl schon verfristet. Mußt Du letztlich entscheiden, wie du damit umgehst.

    dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind.

    "ich habe den Mietvertrag geerbt und mündlich darauf hingewiesen ,dass ich die Wohnung über nehmen möchte. "

    Einen Mietvertrag übernimmt man nicht mit einem mündlichen Hinweis.

    Eine (schriftliche) Übernahme-Erklärung seitens der Erben ist nicht notwendig, da der Mietvertrag automatisch auf die Erben übergeht, wenn nicht eine andere Person aus den gesetzlich möglichen Gründen ihren Eintritt erklärt.

    Der Vermieter kann höchstens die Vorlage des Erbscheins als Nachweis verlangen.

    Es ist sogar so, dass der Mietvertrag ganz "normal" weiterläuft, wenn die Erben (oder der Vermieter) nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Für den Mieter ist das allerdings normalerweise witzlos, weil für ihn die ordentliche Kündigungfrist auch nicht länger ist. Das wäre nur interessant bei einem vereinbarten Kündigungsverzicht oder/und befristetem Mietverhältnis.

    Also entspannt zurücklehnen und abwarten, ob der Vermieter noch innerhalb der Frist (schriftlich) kündigt. Mehr Möglichkeiten sehe ich da eh' nicht.

    Lieber nefelim!

    Ich fasse zusammen, bevor Sie hier noch Mist verzapfen.

    Der Abrechnungszeitraum ist von 5.4.12 - 4.4.13 (ein Jahr ist korrekt)
    Der Nutzungszeitraum ist vom 5.4.12 - 31.8.12 (6 Monate) innerhalb des Abrechnungszeitraumes. Das ist so korrekt.

    Die Abrechnung hätte Ihnen bis spätestens 3.4.14 zugestellt werden müssen. Wurde aber schon am 5.3.14 zugestellt. Korrekt.

    Sie haben 1 Jahr nach Zugang ein Widerspruchsrecht hinsichtlich einer korrekten Abrechnung. Zahlen müssen Sie aber bereits 4 Wochen nach Zugang der Abrechnung. Diese muß aber "unter Vorbehalt" geschehen.

    Es wäre mir ein Vergnügen, wenn ich ihm jetzt einen kleinen Denkzettel verpassen könnte, daher meine Frage mit der Verjärhung.

    Schade, das ich Ihnen das Vergnügen versaut habe.

    Für die Heizkostenabrechnung stimmt das so, nicht aber für die ebenfalls beigefügte Betriebskostenabrechnung (Seite 4). Die genügt meiner Ansicht nicht den BGH-Kriterien für formelle Korrektheit.
    Nun ist die Frage, ob beide Abrechnungen jeweils für sich gültig / nicht gültig sein können, oder nur im Verbund.

    Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.

    Offenbar ist eine Betriebskostenpauschale vereinbart, das bedeutet, dass der Vermieter nicht die Miete, sondern die Pauschale erhöht hat. Das kann er auch nicht einfach so tun, sondern muss nachweisen, warum nun eine höhere Pauschale notwendig ist. Außerdem müssen die Heizkosten eigentlich zwingend nach Verbrauch abgerechnet werden, es sei denn der Vermieter wohnt mit im Haus und es gibt nur insgesamt zwei Wohnungen.

    Die Hitze wäre höchstens ein Mietmangel und auch nur dann, wenn der Vermieter dir eine bestimmte Maximaltemperatur im Sommer zugesichert hätte. In diesem Fall wäre er tatsächlich verpflichtet, den Mangel zu beseitigen. Nochmal, das hat aber nix mit den Betriebskosten zu tun.

    hm okay aber eine Frage noch ...da ziemlich unwissend ^^ kommt ein einschreiben nicht irgendwann mal zurück wenn der Empfänger nicht da ist ?


    Ein Einwurfeinschreiben nicht, daher heißt das auch so, weil es in den Briefkasten eingeworfen wird. Ich nehme an, deine Vermieter haben den Briefkasten nicht mit nach Spanien genommen :p

    Ich weiß nur das die Mieter im Haus nur solche Abrechnungen wie (Bild) bekommen und keine Detaillierte nebenkostenabrechnung bekommen selbst auf anfrage hin nicht...

    Was die anderen Mieter bekommen haben, kann dir egal sein, das ist nicht der Maßstab. Maßstab ist alleine, was für deine Wohnung angefallen ist, und ob der Vermieter das schlüssig und korrekt berechnet hat.


    So die Sache ist nur wie soll ich mich verhalten die sind jetzt bis ende April in Spanien

    Hast du gelesen und verstanden, was Anitari dir geschrieben hat? Die Abrechnung ist formell unwirksam und daher überhaupt nicht fällig, vollkommen wurst ob die Vermieter nun grad in Spanien sind oder sonstwo. Du hast auch nicht die Verpflichtung, sie drauf hinzuweisen.

    Ich bekomme normalerweise Mitte des Jahres die Nebenkosten Nachberechnung der Ista und die letzten Jahre habe ich immer rund 180-200€ wieder bekommen. Ich habe in der Kündigung darauf hingewiesen, dass ich die letzte Miete (250€ inkl. NK) als Pfand einbehalten werde bis ich die Nachberechnung habe.
    Kann es da irgendwo Probleme geben oder darf ich sowas machen ?


    Nein, das darfst du natürlich nicht. Denn es besteht ja noch gar keine Forderung deinerseits gegenüber dem Vermieter, die du gegen die Miete gegenrechnen könntest.
    Außerdem, wenn du immer Rückerstattungen bekommen hast, warum ist dann die monatliche Betriebskostenvorauszahlung nicht dementsprechend nach unten angepasst worden.

    Dann habe ich Schäden an dem Laminat welches mir mein Vermieter damals noch vor Einzug gelegt hat, d.H. da wo mein Computerstuhl(Drehstuhl) steht ist die Obere Schicht vom Laminat hoch gekommen und dadurch kaputt gegangen. (Billig Laminat)
    Muss ich für solche Schäden aufkommen oder fällt sowas unter Abnutzung der Wohnung ?


    Hm, das ist die Frage, ob das Benutzen eines Drehstuhls auf Laminatboden ohne Schutz vertragsgemäß ist. In meiner Wohnung ist auch günstiges Laminat und da ist nichts passiert.

    Der Schadenersatz (wenn es dir zuzurechnen wäre) bemißt sich auch nach der Restnutzungsdauer des Bodens (bei Laminat Nutzungsdauer ca. 10 Jahre).


    Nach einem Hinweis, dass das ganze unsachgemäß ist, muss man mir doch das Recht geben, die Sache selbst wieder auf Originalzustand zu bringen und von mir aus eine Abmahnung zu schicken!


    In diesem Fall meiner Meinung nach nein - Betonung auf "selbst", da das von einem Fachmann gelöst werden muss. Der Vermieter muss sich ja sicher sein können, dass das fachgerecht zurückgebaut wird, weil halt nunmal bei Elektro Gefahr für Leib und Leben bestehen kann. Es steht ja nicht umsonst im Mietvertrag, dass der Mieter da nicht rumzufummeln hat!
    Oder bist du Elektriker (aus deiner Schilderung gehe ich davon aus, dass das nicht der Fall ist)?


    Wieso muss ich für diese Arbeiten aufkommen ?! Wie gesagt, mit einer Abmahnung oder gar Kündigung habe ich gerechnet, nicht damit dass ich dafür zahlen muss.

    Hab ich in #12 doch schon geschrieben:
    Du hast eine vertragswidrige Installation vorgenommen, die der Vermieter auf deine Kosten beseitigen lassen kann. Mit ist schleierhaft, warum du glaubst, dass der Vermieter dafür aufkommen muss. Oder hattest du eine (schriftliche) Genehmigung des Vermieters für diese Installation?

    Noch ergänzend: Es ist unerheblich, ob deine Installation sachgemäß war oder nicht. Wenn du keine Genehmigung des Vermieters dafür hattest, dann war sie vertragswidrig.

    Merke: Du hast ein Vertragsverhältnis mit Deinem Vermieter. Diesem hast Du Reklamationen vorzutragen. Er ist für die Instandhaltung der Mietsache gem. § 535 BGB zuständig.


    Naja, hat er doch wohl auch gemacht, bloß halt mißverständlich beschrieben.

    Zur Sache: Der Vermieter kann meiner Meinung nach hier sowohl mindestens abmahnen als auch die vertragswidrige Installation auf Kosten des Mieters beseitigen lassen.

    Trotzdem muss natürlich der eigentlich zu Recht vorgebrachte Mangel eigentlich auf Kosten des Vermieters beseitigt werden. Ich schreibe hier eigentlich, weil es dem Mieter möglicherweise schwerfallen dürfte zu beweisen, dass er sich an den mangelhaften Steckdosen nicht zu schaffen gemacht hatte, wenn er auch an anderen Stellen die Installation verändert hat.

    Hallo,

    ich denke genauso wie Berny, dass euch der Vermieter erstmal Belege zeigen sollte, dass der Preis wirklich so hoch ist.

    Weiterhin muss er einen Abzug "neu für alt" vornehmen, da er ja ein neues Laminat bekommt. Die Nutzungdauer von Laminat (normale Qualität) ist laut Internet 10 Jahre, d.h. wenn ihr schon 6 Jahre dort wohnt, dann muss der Vermieter mindestens 6/10 Abzug vornehmen, vermutlich mehr, da ja bei eurem Einzug das Laminat nicht neu verlegt wurde. Der Vermieter muss auch belegen, wann das Laminat gelegt wurde.

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