Hallo Maischwimmer,
ev. werfe ich Begrifflichkeiten durcheinander?
Der Mietspiegel der Stadt sagt:
"Wohnungen in Gebäuden, die von 1948 - 1960 bezugsfertig wurden"
und:
" d) mit Heizung, Mit Bad/WC und Isolierverglasung"
"Mietwert in mittlerer Wohnlage: 4,40 - 4,90 €/qm, Mittelwert: 4,65"
Erhöht werden soll die Miete aufgrund der 11%-Regelung nach Modernisierung.
Setzt die Mieterhöhung nach der 11%-Regelung nach Modernisierung die Mietpreisüberhöhungsregelung (Miete nicht höher als 20% über der Vergleichsmiete - die Vergleichsmiete ist die Miete nach Mietspiegel?) außer Kraft? Anders gefragt: Ist es möglich, dass wir nach der Modernisierung einen qm-Preis von 50% über dem Mietspiegel zahlen müssen? Oder gibt es ev. noch mehr Sonderregelungen? Habe ich ev. etwas grundsätzlich falsch verstanden?
Mit freundlichem Gruß - Fluse