Beiträge von Engel0815

    Genau das ist mein Problem!
    Das Kündigungsschreiben könnte ich nur an die mir bekannte Anschrift versenden! Da dort aber der Mieter nicht bzw. nicht mehr wohnt und auch einwohnermeldeamtlich dort nicht gemeldet ist,würde die Kündigung nicht zugestellt werden können!
    Eine polizeiliche Verfolgung kommt ebenfalls nicht in Betracht,da es sich nicht um eine strafrechtliche Verfolgung handelt,sondern sich lediglich um ein Vergehen im Sinne des BGB handelt! So zumindest lautet die polizeiliche Information!

    Folgender Sachverhalt:
    Ich bin seit ca. 20 Jahren Mieter einer Garage. Seit einigen Jahren habe ich diese Garage mit Einverständnis des Eigentümers untervermietet.Seit einiger Zeit kommt aber keine Miete mehr vom Untermieter! Als ich persönlich Kontakt mit diesem aufnehmen wollte,musste ich feststellen,das unter der angegebenen Adresse dieser Untermieter dort nicht wohnhaft ist!
    Ich benötige diese Garage dringend wieder zum Eigenbedarf! Was kann/muss ich tun,um wieder in den Besitz dieser Garage zu kommen(Ein Schlüssel befindet sich nicht in meinem Besitz)? Eine Nachfrage bei der ansässigen Polizei hat mich nicht weiter gebracht. Diese empfahl mir, einen anwaltlichen Rat einzuholen um dann gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten.
    Für eine Auskunft bzw. Hilfe bedanke ich mich im vorraus und verbleibe
    mit freundlichen Grüssen

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