Hallo zusammen,
in wenigen Wochen ziehen wir, bedingt durch Familienzuwachs, in eine neue Wohnung.
Die late Wohnung wurde fristgerecht gekündigt. Eine Bestätigung ging uns vor wenigen Tagen zu.
Nun zum eigentlichen Problem:
In die noch aktuelle Wohnung sind wir vor über 9 Jahren eingezogen. Alles ging damals recht schnell bzw. musste zügig gehen, so dass wir uns dazu bereit erklärten vom Vormieter z.B. Tapeten, eine Trennwand sowie Jalousien zu übernehmen. Hierbei übernahmen wir auch (nicht bewusst), dass alle Türen von einer Fachfirma beschichtet wurden.
In dem uns vorliegenden Protokoll wurden diese Dinge nicht aufgeführt. Wie sich jetzt herausstellte, gibt es noch ein handschriftliches, von uns unterschriebenes Protokoll, auf dem sinngemäß steht, dass wir diese Dinge vom Vormieter übernehmen. Es steht nicht darin, dass diese Dinge vor Auszug ggf. zu entfernen sind.
Im Mietvertrag selbst ist hierzu ebenfalls nichts festgehalten. Speziell die Türen werden nicht in ihrer Eigenschaft (beschichtet oder weiß gestrichen) erwähnt.
In der Kündigungsbestätigung erhielten wir nun eine allgemeine Auflistung aller Dinge die vor Auszug zu entfernen/ erledigen sind. Und hierbei traf uns fast der Schlag. Gemäß dieser Auflistung sollen alle Türbeschichtungen (Holzoptik) entfernt werden, da im Falle einer Modernisierung die Türen sonst nicht gekürzt werden könnten (wg. neuem Bodenbelag).
Allerdings war uns dies seinerzeit nicht bewusst und auch im Mietvertrag stand wie gesagt nicht, dass diese Beschichtungen im Falle eines Auszuges durch uns entfernt werden müssten.
Hinzu kommt, dass diese Beschichtungen (nach unsereren Recherschen) sogar vom Vor-Vormieter stammen und somit über 15-20 Jahre alt sind.
Eine Enfernung kann nach eingehender Prüfung ebenfalls nur durch eine Fachfirma erfolgen und wird bei 2.000,- bis 3.000,-€ liegen.
Frage:
Sind wir tatsächlich verpflichtet unter diesen Gegebenheiten eine Entfernung auf unsere Kosten vorzunehmen. Insbesondere auf Grund des Alters der Beschichtungen und der Tatsache, dass eine ggf. erforderliche Entfernung in den seinerzeitigen Protokollen und Verträgen nicht explizit erwähnt wird?
Danke im Voraus für die Hilfe.