Beiträge von tw8

    Hallo,

    Ich hatte eine Einzimmerwohnung ( vom September 2010 bis April 2012) bewohnt und vom Vermieter nie eine NK-Abrechnung bekommen.

    Im Mietvertrag steht folgendes drin :
    "Mietzins monatlich 230 Euro + Nebenkosten à conto 75 Euro; Gesamt 305 € "

    Weiterhin heisst es im Mietvertrag " ...Kaution 460 € zu zahlen vor Einzug auf obiges Konto, darin sind enthalten 30 € für Wohnungsabnahme nach Mietende, Zählerablesung, Prüfung el.u.san.Geräte "

    Folglich habe ich doch ein Anrecht auf eine ordentliche Nebenkostenabrechnung vom Vermieter ? Mit Zählerablesung meint der Vermieter den Stromzähler. Die Stromrechnung wurde direkt mit dem Energieversorger abgerechnet und floss nicht in die NK ein.

    Das Haus ist ein Altbau in Süddeutschland und leider gibt es keine Wasserzähler. Ist ein Vermieter nicht verpflichtet, einen Wasserzähler einzubauen ?

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