Beiträge von Fredi

    Gib' Dir keine Mühe, Rudolpho. Ihm kommt es offensichtlich darauf an, hier etablierte User oberlehrerhaft und besserwisserisch anzugreifen und sich auszukotzen. Damit muss man leider leben, zumindest so lange, bis er gesperrt wird. Hatten wir die letzte Zeit bereits zweimal (einmal vor, einmal während Deiner Zeit). Share
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    LikeHier äussere ich stets nur meine Meinung als Mieter und Vermieter, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Es grüsst Berny.


    Worum geht es dir denn hier in diesem Forum Berny? Ich habe noch nicht einen Tread von dir gelesen, der irgendwie zielführend war. Ich bin mal gespannt, wann man mich sperrt, und vor allem ob überhaupt. Gründe gibt es keine. Sie sollte man sperren, weil Sie hier völlig unbrauchbar sind und mehr Schaden anrichten als alles andere.

    Es ist schlimm genug, dass Sie sich selbst als etabliert bezeichnen.

    wenn aber ein Mieter in einer gehobenen Wohngegend eine Miete zahlt, die am unteren Limmit liegt und er einen schönen Ausblick nach draußen erhält durch eine wunderschöne Grünanlage, Wald etc., die aber nur dem Vermieter zugänglich ist und auch von diesem gepflegt wird und den Mietern nicht berechnet wird; dieser die Pflege aber aus welchen Gründen auch immer vernachlässigt, ist das kein Grund die Miete zu mindern, es sei denn er ist bereit, sich an den entstehenden Kosten bei Einstellung eines Gärtners zu beteiligen....


    Absolut richtig! Diese Grünanlage gehört aber zum Haus, weil die Wege dort hindurchführen, die von den Mietern genutzt werden. Auch müssen sich die Mieter an den Kosten beteiligen, wie der Fragesteller schreibt. Dadurch, dass die Grünanlage eben schon allein durch die Wege zur Immobilie gehört, gehört es zur Mietsache. Ob er die Fläche betreten darf oder nicht, spiel doch keine Rolle. Die Flächen werden doch dann trotzdem gepflegt und über die Betriebskosten wird die Pflege berechnet.


    Ob die Miete am untersten Limit liegt, das wissen wir doch gar nicht. Sie und ich nicht. Auch spiel das keine Rolle. Das "hochwertige Anlage Beispiel" war, um zu beschreiben was ich meine.

    ein kleines Wort ist hier das entscheidende: Alle "gemeinschaftlich" genutzten................das war bei der Person, der die Frage gestellt hat, nicht der Fall, weil er die Grünfläche nicht nutzen darf. Wenn ich diese nutzen darf, dann wird auch die Pflege entsprechend geregelt (entweder durch die Mieter selbst oder durch einen Gärtner) und umgelegt. Dann darf ich mindern.

    Wenn ich in einer gehobeneren Siedlung das schöne Umfeld "mit miete" ist das auch etwas anderes, weil wie Sie bereits schrieben der Mietpreis dementsprechend ist. Das war in diesem Fall auch nicht gegeben bzw. die Außenanlage war bei Einzug noch nicht fertiggestellt... [/I]

    Es ist uninteressant, ob man die Grünfläche "gemeinschaftlich genutzt", oder nur "gemeinschaftlich" nennt. Es ist die Grünfläche, die zum Haus gehört. Auch wenn er diese Grünfläche niemals betreten wird, gehört sie zur gesamten Anlage der Immobilie. Dies erwähnt er, weil er auch Kosten trägt, die für die Grünanlage anfallen. Dadurch, dass es eine zum Haus gehörende Anlage ist, hat er ein Recht darauf, dass diese einen ordnungsgemäßen vereinbarten Zustand aufweist. Ist dies nicht gegeben, ist der Wohnwert der Mietsache eingeschränk. Dass er dann vor Gericht lediglich 1% Mietminderung durchsetzen kann, ist eine andere Thematik. Aber er hat ein Recht darauf, dass diese Anlage in einem ordnungsgemäßen, vereinbaretn Zustand ist, fertig aus.

    Und natürlich muss der

    Wenn der Vermieter darauf besteht, dass Sie die Küche entfernen, können Sie nichts dagegen tun. Er kann rein rechtlich darauf bestehen, dass die Wohnung in den Zustand zurück versetzt wird, in den er damals an Sie übergeben wurde.

    Bieten Sie ihm € 100 oder ähnlich, damit er sich überzeugen lässt. Ansonsten müssen Sie die Küche wohl ausbauen, was natürlich schade und auch ärgerlich ist, da verstehe ich Sie.

    Man kann auch schauen, dass man die Küche für diese Zeit ausbaut, und danach wieder einbaut. Das ist zwar bisle doof so, aber wenn es sich lohnt, dann geht das schon. Man muss ja nicht immer alles auseinander bauen.

    Hallo Claudia.

    Ich würde dem Vermieter einen Brief senden und die Mängel genau beschreiben. Ich würde dem Vermieter darum bitten, Ihnen eine Mietminderung zuzugestehen. Sollte er darauf nicht eingehen, würde ich noch einen Brief mit einer Fristsetzung (14 Tage) bis zur Beseitigung des Mangels versenden. Sollte seitens des Vermieters nichts geschehen, würde ich beim Mieterschutzverein vorsprechen, weil das der günstigste Weg ist, rechtlich beraten zu werden (ich glaube ca. € 40,00 pro Jahr Beitrag zzgl. Portokosten inkl. Rechtsschutzversicherung.

    Mich wundert immer wieder, welch dummer Antworten Fragesteller von immer den gleichen Leuten bekommen. Warum helft ihr den Leuten nicht und greift sie immer nur an, auf der persönlichen Ebene. Verstehe das nicht, warum seid ihr hier? Keinerlei Antwort auf die Frage der Dame geben, aber angreifen, ist doch nicht gut so etwas.

    Das spielt doch gar keine Rolle. Ihre falsche Antwort steht doch noch immer hier und erscheint jedem, der sich die gleiche Frage stellt. Dem entsprechend ist es schon wichtig, dass man Ihre falschen unfundierten Antworten richtig stellt.

    Meine Antwort hat Substanz, im Gegensatz zu Ihrer. Woher nehmen Sie Ihr vermeindliches Wissen denn? Haben Sie etwas entsprechendes gelernt, beschäftigen Sie sich regelmäßig mit der Materie. Ich habe selten so einen Blödsinn gelesen, wie Sie ihn verbreiten. Ein Landgerichtsurteil ist 1 Instanz vom BGH entfernt. Dann solch dummes Zeug zu verbreiten ist nervig. Wenn Sie keine Ahnung haben, dann geben Sie niemanden einen Tipp.

    Sie wissen gar nicht, ob ich "wider besseren Wissens rede". Erstens schreibe ich, und zweitens hätte ich es nicht geschrieben, wenn ich es besser wüsste, schon weil es wenig Sinn macht. Ihre Tipps an Ratsuchende sind schlichtweg schlecht und weitgehend falsch. Es ist furchtbar, dies zu lesen. Ich weiß natürlich nicht, worauf Sie Ihre "Behauptungen" begründen aber ich kann Ihnen wenigstens sagen, dass das was ich schreibe der Wahrheit entspricht und sachlich richtig ist.

    Und selbstverständlich gehören alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche zur Mietsache dazu. Man mietet natürlich diese Flächen mit dazu. Und wenn es Aussenanlagen gibt, die möglicherweise besonders schön sind, dann wird das doch in den Mietpreis einkalkuliert, der sich dadurch natürlich erhöht. Und wenn ich dann eine hohe Miete zahle, und der Aussenbereich verkommt, ist voller Ratten, oder Müll, oder sonstwas, dann kann ich natürlich die Miete mindern, weil der Wohnwert dadurch eingeschränkt ist. Bei der Mietminderung geht es darum, inwieweit der Wohnwert eingeschränkt wird und dazu gehören alle Bereiche, nicht nur die Wohnung. Was machen Sie denn, wenn der Flur voller Müll, Ratten, oder sonstwas ist. Dann kann man ja Ihrer Aussage nach auch die Miete nicht mindern, weil es ja nicht die Wohnung ist. Oder wenn der Aufzug nicht funktioniert, oder die Aussenbeleuchtung, oder die Flurbeleuchtung, oder oder oder...

    Genau deshalb geht es beim Mietrecht um eine Mietsache und nicht um eine Mietwohnung. Wenn Sie kein fundiertes Wissen haben, dann sparen Sie sich doch einfach Ihre Stellungnahmen oder erkundigen Sie sich genauer. Aber solchen Unsinn zu schreiben, ist völlig daneben. Echt furchtbar mit solchen Kerlen wie Sie es sind.


    PS: Ihren Satz mit der Rechts- oder Steuerberatung können Sie sich sparen. Ernst zu nehmen sind Ihre Anekdoten eh nicht. Echt nervig so etwas.

    Dieses Forum soll eine Hilfe sein und deshalb soll mann wenn man etwas weiß, darüber berichten. Aber wenn man etwas nicht weiß, dann hilft es niemanden, irgendetwas zu schreiben. Ich habe Leute angeschrieben, die falsche Sachen geschrieben haben, und Tipps gegeben haben, die niemanden helfen.

    Weiter unten habe ich genau beschrieben, warum die gesamte Anlage zur Mietsache gehört und nicht allein die Mietwohnung. Das können Sie gern lesen. Abgekürzt würde ich sagen: Man stelle sich vor, die Wohnung an sich ist in Ordnung und der gesamte Rest des Hauses wird abgerissen, ist dann eine Mietminderung gerechtfertigt?

    Wenn Sie eine Wohnung in einer "reiche Leute Siedlung" anmieten und die Aussenanlagen besonders gepflegt sind, es einen schönen Spielplatz gibt, schöne Gartenflächen weil man auch mehr Geld dafür bezahlt, ist der Mietzins den ich leiste minderungsfähig, wenn diese ganzen Dinge vernachlässigt werden, das ist einfach so. Nur darum geht es.

    Das spielt doch gar keine Rolle. Ihre falsche Antwort steht doch noch immer hier und erscheint jedem, der sich die gleiche Frage stellt. Dem entsprechend ist es schon wichtig, dass man Ihre falschen unfundierten Antworten richtig stellt.

    Meine Antwort hat Substanz, im Gegensatz zu Ihrer. Woher nehmen Sie Ihr vermeindliches Wissen denn? Haben Sie etwas entsprechendes gelernt, beschäftigen Sie sich regelmäßig mit der Materie. Ich habe selten so einen Blödsinn gelesen, wie Sie ihn verbreiten. Ein Landgerichtsurteil ist 1 Instanz vom BGH entfernt. Dann solch dummes Zeug zu verbreiten ist nervig. Wenn Sie keine Ahnung haben, dann geben Sie niemanden einen Tipp.

    Hallo Berny.

    So ein Blödsinn. In diesem Fall keine Mietminderung möglich, so ein Quatsch. Mindestens 50% der Miete kann gemindert werden, da gibt es zahlreiche Urteile zu. Warum Sie hier eine Plattform haben, auf der Sie solch dummes Zeug verbreiten können, ist echt fraglich. Eine Schande.

    Wenn Ratten in meiner Küche und in meinen Wänden leben keine Mietminderung zu machen ist das eigentlich Schlimme. Schämen Sie sich eigentlich dafür, dass Sie ratsuchenden solche falschen Antworten geben?

    Auch ein BGH- Urteil ist nicht allgemeinverbindlich. Es ist immer Richterrecht und kein Gesetz, das ist doch klar. Aber es gibt eine Richtung her. Ein Landgericht ist ein hohes Gericht, natürlich hat dieses Urteil wert. Wenn es ein Ortsgericht wäre, dann würde ich sagen, mhm, naja, aber ein Landgericht, das ist schon was.

    Hallo.

    Mir ist gar nicht klar, warum man dem Fragesteller solche falschen Antworten liefert. Ich habe mir das durch gelesen und bin über die eher dümmlichen Antworten sehr verwundert. Man fragt sich tatsächlich, ob dies hier ein Mietrecht-Helfe- Forum ist, oder nicht, wo ist die Hilfe.

    Seit wann gehört denn die Aussenanlage nicht zur Mietsache? Natürlich ist diese Bestandteil der Mietsache. Bei einer Mietminderung geht es nicht allein um die Mietwohnung sondern um die Mietsache an sich. Da eine schöne gepflegte Aussenanlage natürlich Bestandteil des Mietvertrags ist ist die Aussenanlage auch Bestandteil der Mietsache.

    Man kann hinterfragen, was der Mieter schon vorher wusste, das ist ok, aber eine Mietminderung gleich auszuschließen, nur weil die Aussenanlage nicht die Wohnung ist, ist total falsch.

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