Beiträge von Fredi

    Urteil Az. 9 C 359/06

    Die Nutzung von Gemeinschaftsanlagen und Gemeinschaftsflächen (hier der Garten) gehört auch ohne gesonderte Vereinbarung zum vertragsgemäßen Gebrauch.


    § 536
    Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln.(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Kurz: Wenn Aussenanlagen auf dem selben Grundstück und mietvertraglich nicht explizit ausgeschlossen werden, dann gehören die Aussenanlagen zur Mietsache. Aber eigentlich steht das schon alles hier auf den vorherigen Seiten.

    Ganz einfach, da Aussenanlagen und Wohnimmo nicht zwangläufig im gleichen Eigentum stehen müssen, es könnten auch z.B. Sondernutzungsrechte vereinbart sein,weitere Dingliche Lasten bestehen usw. usw.

    Tendenz nein, weil der Gebrauchswert der Whg nicht eingeschränkt sein dürfte, da bei einem Neubau regelmäßig damit zurechnen ist, dass eine Außenanlage erst nach Fertigstellung des Hauses/ der Häuser angelegt werden kann und dies zwangsläufig in zeitlicher Hinsicht auch z.B. von der Jahreszeit abhängig ist.


    Urteil Az. 9 C 359/06

    Die Nutzung von Gemeinschaftsanlagen und Gemeinschaftsflächen (hier der Garten) gehört auch ohne gesonderte Vereinbarung zum vertragsgemäßen Gebrauch.


    § 536
    Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln.(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Ganz einfach, da Aussenanlagen und Wohnimmo nicht zwangläufig im gleichen Eigentum stehen müssen, es könnten auch z.B. Sondernutzungsrechte vereinbart sein,weitere Dingliche Lasten bestehen usw. usw.

    Tendenz nein, weil der Gebrauchswert der Whg nicht eingeschränkt sein dürfte, da bei einem Neubau regelmäßig damit zurechnen ist, dass eine Außenanlage erst nach Fertigstellung des Hauses/ der Häuser angelegt werden kann und dies zwangsläufig in zeitlicher Hinsicht auch z.B. von der Jahreszeit abhängig ist.


    Sie müssen sich den gesamten Text durch lesen, so funktioniert das nicht. Diese Thematik hatten wir schon bezüglich der Aussenanlagen und dem Wohnhaus. Auch geht es bei der Mietminderung nicht um den Gebrauchswert von Wohnungen, sondern um den Gebrauchswert der Mietsache. Dies kann man auch im Gesetz nachlesen. Aber auch diese Thematik ist bereits durchgearbeitet und auf den vorherigen Seiten ausführlich umschrieben.

    Der von Ihnen zitierte Paragraph besagt, dass man Eigentum an einer Sache erwirbt, wenn man sie kauft und dass man dann der Eigentümer ist, sofern man nicht bereits vorher weiß, dass die Sachen gestohlen sind.

    Das ist schon klar! Aber wenn Sie ein Autoradio bei jemanden kaufen, der es gestohlen hat und es kommt durch Zufall eine Kontrolle und es kommt raus, dass es gestohlen ist, dann wars das mit dem Eigentum. Dann geht das Autoradio zurück an den rechtmäßigen Besitzer.

    Zugegeben es wie oben zitiert nicht optimal ausgeführt. Aber wenn man den gesamten Text liest, dann erschließt sich einem, was damit gemeint ist.

    Natürlich ist ein Kaufvertrag für eine Kaffeemaschine bei Otto Versand nicht nichtig, das stimmt. Bei dem Autoradio gekauft in der Hinterhofecke sieht die Sache anders aus.

    Kann aber so sein. Bei einem EFH kann man/n grundsätzlich davon ausgehen, dass der Garten zu Mietsache gehört, sofern dies mietvertraglich nicht ausgeschlossen wurde. In MFH sieht die Sache schon wieder ganz anders aus.
    Gerade in HH-Anlagen sind hier alle möglichen Kombinationen möglich.

    Mit den hier gemachten Angaben ist die Beantwortung der Frage Mietminderung Ja/Nein schlicht nicht zu treffen, wobei die Tendenz ganz klar zu Nein geht.


    Hallo.

    Wieso sieht denn die Sache bei MFH schon wieder ganz anders aus? Wie ist es denn da geregelt. Wie begründen Sie denn die Tendenz "ganz klar zum Nein", leider steht dazu nichts, was dies erklärt?

    Sorry, aber korrigiert mich, wenn ich falsch liege:

    Ich gehe bei dem Eingangspost davon aus, dass der Fragesteller sowie eine weitere Person beide Hauptmieter einer Wohnung sind. Und bei dieser Konstellation ist mir nicht bekannt, dass bei der Aufteilung der Betriebskosten unter diesen beiden Parteien nach der Wohnfläche erfolgen muss. Vielmehr ist es eine Vereinbarungssache zwischen den beiden Beteiligten. Und da wäre auch eine Aufteilung nach Personen oder anderen denkbaren Schlüsseln möglich.


    Ja, der Meinung bin auch ich. Man kann machen was man will. Kann auch einer alles zahlen. Und da die beiden zu zweit sind und wahrscheinlich ähnlich viel verbrauchen. Wenn man genau sein will, dann zahlt man für Grundsteuer, Versicherung, Straßenreinigung 45:55 und den Rest 50:50. Ich wüsste nicht, warum man für z. B Wasser, Müllabfuhr oder Allgemeinstrom nicht einfach die Kosten teilen sollte. Bei dieser geringen Abweichung (55:45) muss man kein Fass aufmachen.

    Allerdings hat "Gruwo" vollkommen recht.

    Tu ich mittlerweile schon 7 Monate, leider weiß das bafög Amt davon nichts, rechnet mir dies dementsprächend nicht an und ich bekomme weniger Geld als ich bekommen müsste :) --> Mietvertrag machen ---> Miethöhe festlegen


    Weiß ich beides, was denkt ihr warum ich nach dem Mietpreis gefragt habe...

    unglaublich unfreundliches Forum...


    Was denkt ihr, das ich mich durch das Amt iwie bereichern möchte? Auch wenn man als student nicht reich wird, man willl ja schon bekommen was einem zusteht. Andere machen es nicht anderst...

    Ich würde mich in dieser Sache beraten lassen, direkt bei dem Ansprechpartner für das Bafög. Wenn es alles so ist wie es geschrieben steht, dann spricht ja nichts dagegen und es gibt nichts zu verbergen.

    Der Mietspiegel bezieht sich nicht nur auf das Zimmer. Beim Mietspiegel geht es darum, welche Ausstattung, welche Fläche, wie viele Räume und ob ggf. ein Gäste WC dabei ist, oder eine z.B. hochwertige Ausstattung der Wohnung vorliegt. Die alle genutzten Räume werden hinzu gezogen, allerdings nur anteilig. Berechnen kann man es nur selbst, da kann hier keiner helfen, weil die Mietspiegel natürlich überall variieren.

    Gleichwohl möchte auch ich anmerken, dass es für deinen Opa bedeutet, dass er Mieteinnahmen erwirtschaftet und dass er dafür steuerlich stark benachteiligt ist. Diesbezüglich würde ich versuchen, mich in irgendeiner Form steuerlich beraten zu lassen, welcher Weg sinnvoll ist. Natürlich ist das mit Kosten verbunden, aber mir persönlich würde es für den Opa leid tun, wenn am Ende dabei raus kommt, dass man € 200 mehr Bafög bekommt, den man ja wieder zurück zahlt und der Opa € 150 dafür mehr zahlen muss, was er leider erst viel später merkt, die er nie wieder zurück bekommt. Es wäre sicherlich sinnvoller, noch einen Job anzunehmen, um mehr Einnahmen zu erwirtschaften, die man dann auch behalten darf.

    Außerdem kommt hinzu, dass die Steuererklärung des Opas komplizierter und teurer wird, was auch vom Opa gezahlt werden muss. Ich bezweifle bei einer errechneten Grundmiete i. H. v. ca. € 106, dass sich der ganze Aufwand lohnt, allein durch die restlichen gemeinschaftlichen Flächen.

    So betrachtet, wäre eigentlich jeglicher Kaufvertrag mutmaßlich nichtig, denn man weiß nie mit Sicherheit ob es sich hierbei um Hehlerware handelt. So auch hier.


    Absolut richtig. Deshalb soll man das Autoradio auch nicht auf dem Flohmarkt oder in einer Hinterhofecke kaufen, sondern eher im Kaufhaus.

    Aber aufgrund der Schilderung gilt hier auch die Unschuldsvermutung und wird eigentllich der Thematik nicht gerecht.


    Naja, weil sich schon die Frage stellt, wie es der Vermieter hin bekommen hat, einen Kaufvertrag für die Küche mit dem Vormieter abzuschließen, wenn man bedenkt, dass der sich aus dem Staub gemacht hat. Er wird ja, das nehme ich an, nicht seine Küche verkaufen ohne einen Auszug mitzuteilen. Also natürlich kann das sein, ist aber irgendwie nicht plausibel. Ich kaufe ja auch kein Auto, ohne zu wissen, wann es mir eigentlich gehört und wie es aussieht, wenn ich es dann irgendwann bekomme, aber mit dem Wissen, dass ich für die Instandhaltung aufkommen darf. Das ist sicherlich möglich, aber wenig sinnvoll, finde zumindest ich.


    PS: Abgesehen davon habe ich hinreichend geschildert, dass der Vermieter aus meiner Sicht normal und nicht falsch gehandelt hat.

    Wenn der Kaufvertrag nichtig ist, gehört die Küche nicht "bronger" und demzufolge müsste er die Küche auch nicht entfernen, denn dann gilt "gemietet wie gesehen", also mit Küche, auch wenn diese im Mietvertrag nicht expliziet aufgeführt ist. Vielleicht hat der VM die Küche ja für den betreffenden abtrünnigen Vormieter ja auch nur an Ort und Stelle "gelagert" ;)

    Ja, theoretisch ist es genau so! Allerdings müsste Bronger nachweisen, dass der Kaufvertrag nichtig ist und dem Vermieter die Küche nicht gehört. Der Vermieter hat keinerlei Verpflichtung, zu beweisen, dass ihm die Küche nicht gehört. Er kann ja sagen, dass ihm die Küche der Vormieter geschenkt hat und braucht das schlichtweg nicht zu beweisen, warum auch.

    Wenn der Vermieter sagt, nein, das stimmt so nicht, dann steht Bronger da und hat nichts in der Hand. Bis dahin gehört Bronger die Küche, durch den Kaufvertrag eben. Solange nichts anderes existiert, ausser Unterstellungen, ist dies der Stand der Dinge.

    In der Praxis ist es tatsächlich so, dass man die Sachen dann dort lagert und entweder weg schmeißt, oder weiter verkauft. Beides darf man nicht, aber wie bereits gesagt, wo kein Kläger da kein Richter.

    Ich denke, keiner würde es anders machen. Wenn der Vermieter so noch die Möglichkeit hat, seinen Schaden zu verringern, dann wird es jeder so tun. Wenn er sich an Recht und Gesetz halten würde, müsste er die Küche durch eine Zwangsversteigerung versteigern lassen. Das Geld, das dabei raus kommt ist i. d. R. weniger, als die ganze Sache kostet. Deshalb "lagert" man es eben ein und schmeißt in der Regel alles weg. Das ist die günstigeste Alternative. Oder es sind noch gute Sachen, die man ggf. weiter verkaufen kann, z. B. an einen Nachmieter, z. B. eine Einbauküche :cool:

    Die Sache ist zwar schon gelaufen, aber trotzdem gibt es meines Erachtes noch einen fraglichen Punkt, nämlich ob der damalige Kaufvertrag der Küche vom Vermieter überhaupt rechtskräftig war, wenn die Küche eigentlich dem Vormieter gehörte. Nur weil dieser "auf und davon" war, geht die Küche nicht automatisch in den Besitz des Vermieters über.

    Das stimmt zwar, die Küche gehört natürlich noch immer dem Vormieter und der Vermieter hätte sie nicht verkaufen dürfen. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

    Wenn der Vormieter nicht greifbar ist, und er ggf. Schulden beim Vermieter hinterlassen hat, wovon ich ausgehe, sonst wäre er nicht abgehauen, dann könnte der Vermieter von seinem Vermieterpfandrecht gebrauch machen. Dann müsste er zwar die Küche zwischenlagern, und auf längere Sicht könnte er die Küche vom Gerichtsvollzieher versteigern lassen, aber er muss sie nicht versteigern lassen, sondern nur lagern. Und da der Vormieter wohl nicht wieder aufgetaucht ist, fragt halt keiner danach was mit der Küche passiert ist.

    Allerdings selbst wenn der Mieter zum Vermieter gesagt hätte, moment mal, Ihnen gehört die Küche doch gar nicht und der Kaufvertrag zwischen uns ist somit nichtig und die Küche gehört Ihnen (dem Vermieter), dann ist der Mieter in der Beweispflicht und kommt mangels Vormieter auch nicht weiter.

    Die Idee ist gut, aber nur theoretisch, meiner Meinung nach.

    Rudolpho.
    Machen Sie sich keine Sorge. Solche Leute verschwinden hier ganz schnell wieder von allein. Da gibt es Erfahrung.

    Im übrigens halte ich beide für ein und diesselbe Person. Man kann sich zweimal anmelden unter verschiedenen E-Mail Adressen.
    Die Zeitgleichheit sowie die bedingslose Unterstützung eines völlig neuen Users sprechen dafür.


    Ich wollte mich zwar hierzu nicht mehr äußern, allerdings möchte ich festhalten, dass ich den anderen Nutzer: "Shark" nicht kenne und wir nicht die gleichen Personen sind. Ich war das gesamte Wochenende nicht im Internet, und infolgedessen auch nicht hier. Allerdings gibt es sicherlich die Möglichkeit, dies beim Betreiber dieses Forums genauer zu hinterfragen, weil meine Stellungnahme dazu für euch sicherlich nicht zufriedenstellend sein wird.

    Schon seltsam, wie 2 unreife Frischlinge hier die Hinweise und Antworten von Usern in Frage stellen, welche schon Jahre in diesem Forum tätig sind.
    Ich werde beide auf die Ignorierliste setzen um mir deren Krätze nicht mehr antun zu müssen.

    Schon seltsam, wie 2 "unreife Frischlinge" hier erfolgreich (wenige) User in Frage stellen können, welche schon Jahre in diesem Forum tätig sind. Erst recht seltsam ist es, dass es so lange gedauert hat, bis sich mal jemand an euch wendet.

    Fakt ist nunmal, dass ihr so ziemlich gar nichts an sinnvollen Argumenten vorzuweisen hattet, außer weiter zu stänkern. Ob ich auf irgendeiner "Ignorierliste" lande, tangiert mich nicht wirklich. Wer wird schon gern mit der Wahrheit konfrontiert, wenn man vermutlich sogar selber weiß, dass man vielleicht etwas falsch gemacht hat. :eek: Ihr seid klasse, setzt mich ruhig auf die "Ignorierliste" ;)

    Da muss ich dir nun absolut mal recht geben! Endlich sagt es mal einer!
    Ich bin die Tage zufällig bei der Suche nach Informationen zu einem Problem auf dieses Forum gestossen und habe in diesem gestöbert ob ich eine Antwort finde.

    Ich konnte auch nur den Kopf schüttel wie sich manche hier aufspielen.

    Es wir oft garnicht auf die Fragen eingegangen und nach dem Motto "hauptsache ich geb meinen Senf dazu" irgendwas geantwortet.

    Alleine ein paar Fragestellungen aus den letzten Tagen zeigt dieses Verhalten. Wirkliche Hilfe oder gar noch richtige Antworten haben die wenigsten Fragesteller erhalten.

    So wurde sich lieber aufgespielt und kommentare abgegeben ob jemand zu dumm sei etwas zu verstehen.
    Oder falsche Aussagen getroffen und somit völlig irrführender Rat erteilt.
    Dumm daher gelabert ohne das es eigentlich noch mit den eigentlichen Fragen zu tun hatte.
    Sich leiber über Satzzeichen aufgeregt usw.
    Es sind auch immer die selben 2-3 Namen die da auffallen!

    Dies hier soll ein Forum sein in welchem Ratsuchende Hilfe finden, nicht mehr oder nicht weniger.
    Wenn ihr etwas nicht 100% wisst weil ihr keine Profis seit dann haltet euch doch besser zurück und sagt lieber garnichts!

    Immernoch besser als ganze Beiträge zu zerreissen, bis am Ende keiner mehr weiß um was es eigentlich geht!

    Man kann hier sehr gut beobachten das Fragen nicht mal richtig gelesen werden aber dafür umso dümmer kommentiert werden.

    Wenn ihr z.B. keinen Bock darauf hab mal etwas längere Berichte zu lesen, in welchen der Fargesteller sein Problem schildert, dann lasst es doch einfach sein und kommentiert dann aber auch nicht dumm rum!

    So einfach kann ein Forum sein!


    Vielen Dank für deine Stellungsnahme. Ich war der gleichen Meinung. Allerdings habe ich nun doch auch Leute hier "gelesen" die sich sehr viel Mühe geben, was einem wieder froh stimmt. Bezogen auf die übrigen Leute, stimme ich dir zu, so etwas muss nicht sein.

    Wegen Eigenbedarf kann der Vermieter fast immer kündigen und das kann einem bei fast jedem Mietverhältnis passieren. Bis dahin würde ich den Mietzins € 2,13 genießen und gut ist. Selbst wenn man in regelmäßigen Abständen Mieterhöhungen durchsetzt sind es erstmal nur € knapp € 0,50. Wie bereits erwähnt wurde entscheiden die Gerichte im Zweifel eher für den Mieter. Selbst wenn es eine Klausel gibt, die nicht in Ordnung ist, wäre sie im Zweifel nichtig, weil meistens eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam ist.

    Seien Sie dankbar und weniger misstrauisch, das würde ich raten.

    Tja, dumme Sache. Ich glaube nicht, dass man da was machen kann. Auch wenn Sie die Kontaktdaten vom Nachmieter haben würden, könnte der Vermieter drauf bestehen, dass Sie "Ihr Eigentum" raus räumen.

    Ich würde die Küche raus bauen und gut. Ich wüsste nicht, wie Sie dem Vermieter hier etwas könnten. Er kann eine leere Wohnung verlangen, Sie können nicht auf die Kontaktdaten bestehen und das vertragliche Verhältnis zwischen Ihnen beiden hat mit einem neuen vertraglichen Verhältnis nichts zu tun. Ob Sie oder der Nachmieter Geld sparen oder nicht, braucht den Vermieter nicht wirklich zu interessieren, salopp ausgedrückt.

    Schließen Sie damit ab und vergessen Sie die Sache, das wäre mein Tipp.

    Der Mieter GLAUBT sich an den Kosten zu beteiligen über die Miete (muss aber nicht sein; Mieter glauben vieles wenn sie sich im Recht fühlen und in diesen Dingen bin ich Fachmann!).

    ---Das stimmt.

    Bezüglich der Nebenkosten und ob die Pflege dort abgerechnet wird, kann er gar nichts zu sagen, weil er erst 1,5 Monate dort wohnt und noch keine Abrechnung erhalten hat. .......

    ---Naja. Die Betriebskostenabrechnung hat er noch nicht erhalten, das stimmt natürlich. Aber i. d. R. sind die einzelnen Betriebskostenarten im Mietvertrag aufgeführt, sodass der Mieter erkennen kann, ob Kosten für die Gartenpflege im Zuge der Betriebskostenvorauszahlung mit berechnet werden.

    ...und bzgl. Grundsteuer wenn die nach Wohnfläche abgerechnet wird fallen auch dort keine Kosten an.....


    ---Die Grundsteuer berechnet sich anhand des Grundstücks und der bebauten Fläche, sodass die Grünflächen Bestandteil der Grundsteuer ist. Gerade wenn die Grundsteuer nach Wohnfläche, oder Anteilen, berechnet wird, kann ein Mieter fast gar nicht nachvollziehen, welche Flächen mit drin sind. Da die Wege Bestandteil der Mietsache sind, halte zumindest ich es für ausgeschlossen, dass die Grünflächen, die ja um die Wege herum gebaut sind, nicht mit drin sind.

    .....Und ob er sie betreten darf oder nicht spielt eine große Rolle, es soll noch Vermieter geben, die auch NUR DANN die Pflege über die Mieter abrechnen....

    ---Ja, vielleicht gibt es die. Ich bin eigentlich ein fairer Mensch. Allerdings würde ich sagen, dass es unrealistisch ist. Man muss bedenken, dass der Vermieter alle Gartenpflegekosten auf den Mieter umlegen könnte, auch wenn er verbietet, dass die Grünfläche genutzt werden darf. Ich würde immer alle Betriebskostenarten ausschöpfen, schon weil es wirtschaftlich klug wäre in solch einem Fall. Auch bezogen auf die Betriebskostenabrechnung begibt sich der Vermieter in Gefahr, weil im Zweifel die Abrechnung anfechtbar ist, weil er immer die Wege von den Grünflächen abgrenzen müsste. Die Versicherung zum Beispiel ist nach Grundfläche berechnet. Wenn er jetzt die Wege rein und die Wiese raus rechnet, wird es kompliziert. Und wehe ein Mieter bekommt das mit, na dann gute Nacht. Es wäre ein Leichtes die Betriebskostenabrechnung anzuzweifeln, weil sie sehr kompliziert wäre, wenn er die Grünflächen raus rechnet bei vielen einzelnen Betriebskostenpositionen.

    .......So und nun?


    ---So und nun?

    Dass die Fenster dicht sind, gehört zu den Instandsetzungsmaßnahmen und sind Sache des Vermieters. Egal ob man im € 1 Shop billig einkaufen kann.

    Das man vorher wusste, dass Baumaßnahmen stattfinden mag ja sein, dass heißt aber nicht, dass man mit Containern vor der Tür leben muss, dass man nicht an den Briefkasten kommt, dass immerzu das Haus schmutzig ist und dass die Bauarbeiten nie abgeschlossen werden.

    Die Kosten für einen Prozess sind nicht 4- stellig. Wie soll das gehen? Durch die Rechtsschutz ist man dagegen abgesichert. Und wenn es keine Rechtsschutz geben würde, dann werden die Kosten immer anhand des Streitwerts bemessen und wenn man gar keine Möglichkeiten haben würde, gäbe man, wenn man auch nur ein bisle im Recht ist, Prozesskostenhilfe. Abgesehen davon ist doch nicht klar, wer diese Kosten am Ende zahlen muss. Wenn der Vermieter verliert bekommt man Geld und wenn man selbst verliert bezahlt die Rechtschutz.

    Abgesehen davon habe ich geschrieben, dass es das beste wäre sich zu einigen. Und ein Vermieter ist auch froh, wenn er trotz dieser Baustelle Mieteinnahmen erhält. Ich kann mir vorstellen, dass man sich auf eine Mietminderung einlässt. Wer sich eine so große Baustelle leisten kann, kann auch auf ein wenig Miete verzichten, denke ich.

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