Beiträge von betthaeschen

    Berny, ich muss gestehen, das ich von selbst nie auf die Idee mit der Presse geworden wäre. Doch heute schrieb mich eine Zeitung an, die sich wohl für diese Sachlage interessieren. Äußerung dieser war, zu schauen, ob man so das Problem schneller lösen könne.

    Wir sind also gespannt.

    Rudolpho in Deinem Beitrag geht es um eine gut gepflegte und gefütterte Schlange - hier leider um eben nicht gut gepflegte (sonst wären sie nicht in die Obhut der Behörden gegangen) und eher weniger regelmäßige Fütterung der Tiere.
    Aber auch ich versuche mich immer wieder an der Hoffnung zu klammern, das nichts passieren wird. Was nach Aussage eines Fachverständigen leider nicht immer der Fall sein muss.

    Das Ordnungsamt ist informiert, war selbst vor Ort und hat wohl auch den Auftrag an den Tierhalter heraus gegeben, das Tier zu suchen. Auch die restlichen Tiere wurden dem Halter entzogen und bleiben erst einmal in der Obhut eines Fachmannes, der ebenfalls anwesend war um sich ein Bild über die Haltung der Tiere zu machen. Doch bis heute immer noch kein Handeln vom Tierhalter. Was mich persönlich nicht unbedingt erfreut, da das Tier eben noch herumläuft und nicht gesucht wird.
    Auch kam die Äußerung vom Fachmann, das eben dieses Tier sogar mehr als 6 Monate im Haus überleben könne, was die Sachlage für mich nicht wirklich angenehmer gestaltet.

    Berny, das schreibt sich sicher leicht, doch wenn Du mehrfach versuchst es ihnen zu erklären, weil Du Dich eben durch dieses Tier bedroht fühlst, kommt eben leider KEINE Hilfe. Nein, es wird dann sogar einfach aufgelegt, weil ihnen das Debattieren darüber und Aufzählen bekannter Fälle, wo eben die Polizei ausgerückt ist nicht gefällt. Ich hatte es sogar dreimal, das die Beamten einfach auflegten. Beim Drittenmal mit der Aussage: "Wir haben unsere Pflicht getan und das Ordnungsamt informiert, mehr können wir von Gesetzwegen nicht für Sie tun."
    Wie oben schon geschrieben, es fühlt sich erstmal keiner wirklich verantwortlich bzw. weiß einem zu helfen. Wir hatten in diesem Fall dann Glück, das der Leiter der untersten Naturschutzbehörde den ersten Einsatz am Montag auf seine Verantwortung nahm und somit dann heraus kam, das alle dieser Tiere im Keller nicht gut gehalten werden und keine ausreichende Pflegeperson vorhanden ist.

    Doch all das hilft mir nicht bei dem Problem, das die freilaufende Schlange sich noch immer im Haus befindet, weil der Tierhalter sie nicht gewillt scheint zu suchen.

    Hallo Berny,

    so einfach ist es leider nicht.
    Erst einmal fühlt sich die Polizei für solche Fälle GAR NICHT verantwortlich, kam schließlich auch nur zum Einsatz als Schutz für die Mitarbeiter vom Veterinäramt.
    Des weiteren ist erschießen oder ähnliches nicht gestattet, da genau dieses Tier unter Artenschutz steht.

    Allerdings geben Polizei sowie Ordnungsamt einem dann gerne den Rat, das man in der Zeit der Suche (welche hier irgendwie immer noch nicht läuft) eine andere Bleibe zu suchen, um der Gefahr aus dem Wege zu gehen - wenn das für solch einen Zeitraum mal eben ginge. *denk*

    Danke für Deine Antwort.

    Im Internet suche ich seit gestern Mittag nach allen mir einfallenden Wortkombinationen, die mich auf einen Treffer bringen könnten, auch die von Dir genannten Tabellen bin ich einige durch - alles ohne Erfolg.

    Daher hatte ich heute versucht mit einem Anwalt zu sprechen, aber so am Telefon meinte er nur, das er mir da nicht wirklich helfen könne und das es wohl Schwierigkeiten mit sich bringen könne bei Mietminderungen, wo noch kein Beispiel vorhanden sei.

    Also alles keine wirkliche Hilfe, daher die Frage nun in einem Forum, dachte ich.

    Hallo erstmal an alle !

    Ich versuche mal kurz (bei mir eher lang) die Sachlage zu schildern die mich zu meiner Frage mit der Mietminderung bringt.

    Wir, mein Mann, mein Sohn und ich, bewohnen einen Teil eines Doppelhauses, welches wir nur Teilweise bewohnen. Der Keller der sich unter unserer Hälfte befindet, gehört dem Eigentümer. Dort hält der Eigentümer (seit Montag hielt) 4 Königspython, welche am Mittwoch vor zwei Wochen entflohen sind.
    Wir teilten dem Besitzer der Tiere unverzüglich mit, was hier passierte - nicht unser verschulden, da ein seperater Raum und für uns nicht zugänglich. Der Halter der Tiere hatte aber weder Zeit noch große Lust die Tiere wieder einzufangen, was mich sehr betrübte. Da mein Sohn noch recht klein ist und ich mir Sorgen machte. Kurzerhand entschlossen mein Mann und ich uns selbst auf die Suche dieser Schlangen zu machen. Wir hatten auch Glück und fingen bereits am ersten Tag drei dieser Tiere wieder ein. Das letzte dann am Sonntag vorletzter Woche. Da der Halter aber selber nur ein "minderwertig" geeignete Person zur Pflege dieser Tiere beauftragt hat, geschah zu unserem Bedauern das Missgeschick gleich erneut und eine Schlange entfloh ein weiteres Mal.
    Am Montag darauf erhielt der Halter erneut Kenntnis von der Sachlage, doch nichts passierte. :(
    Wir warteten noch eine weitere Woche ab, um zu sehen, ob etwas unternommen wird.
    Leider nichts !!!
    Diesen Montag dann, haben wir ihn vor die Wahl gestellt, entweder, er kümmere sich darum oder wir informieren das Ordnungsamt. Doch auch hier erhielten wir nur die Antwort, das können wir doch tun.
    Gesagt, getan ... viele Anrufe vergingen, bis uns endlich jemand helfen konnte.
    Der Fachmann stand vor der Tür und machte sich sein eigenes Bild, daraufhin reagierte die Pflegeperson der Tiere (unser Vermieter) und rief den Tierhalter an, welcher den Fachmann per Telefon vor die Tür setzte.
    Am Dienstag dann unsere erste Erleichterung - das Veterinäramt, Das Ordnungsamt und die Polizei stand vor der Tür. Sie sahen sich die Lage an und stellten dann auch sicher fest, das eine Schlange noch im Haus auf Reisen ist. Die anderen Tiere nahmen sie wegen schlechter Pflege sogleich auch mit (tut aber nichts zum Thema).
    Die Behörden ansich suchten aber NICHT nach dem entflohenen Tier, dies bleibt nun Aufgabe des Tierhalters ! Der widerrum mag sich nicht darum kümmern hat es mir den Anschein, da er ja bereits seit zwei Wochen davon weiß.

    Mein Problem: Der Fachmann erklärte das Tier könne unter Umständen durchaus überall ins Haus gelangen, das heißt auch zu uns in die Wohnung. *hilfe*
    Ich habe sicher Angst vor so einem Biss des Tieres, doch würde ich ihn sicher auch überstehen. Mehr Sorgen mache ich mir da um meinen Sohn, er ist 5 Jahre alt und könnte sicher schwerer damit umgehen.
    Der Fachmann selber erklärte mir, das es FAST auszuschließen ist, dass das Tier meinen Sohn bleibende Schäden zuführen könne, allerdings schon mit Krankheit von bis zu zwei Monaten zu rechnen sei, sollte das Tier zubeißen.
    Ich fragte ihn auch nach hilfsmaßnahmen, doch bei der Größe dieses Tieres (120-150cm) gäbe es keine sicheren. Er riet mir nur nach Ablauf und Sachstand, das mir evtl. ein Mietminderung helfen könne, damit der Vermieter sucht.

    Da ich meinen Vermieter nun dazu bringen möchte nach diesem Tier zu suchen, dachte ich an diese Mietminderung, da diese ihm eher an die "Nieren" gehen könne.

    Kann ich da überhaupt mindern ?
    Wenn ja, wie stellt man das an und wie hoch sollte diese Minderung sein ?

    Ich danke Euch schon jetzt für jede Hilfe, die ich bekomme und schaue immer wieder herein.


    Edit: Ich habe auch selbst Haustiere - Katzen. Davon ist ein noch recht klein und fällt somit ins Beuteschema. *grusel*

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