Hallo Forum,
ich möchte mein Mietverhältnis ordentlich kündigen. Zur Spezifizierung des Mietvertrages verweise ich in meinem Kündigungsschreiben auch auf das Datum des Vertragsabschlusses. Es handelt sich um den Einheitsmietvertrag. Auf Blatt 1 steht "Mietvertrag beginnt am: 01. Mai 200X", auf Blatt 3 ist in der Spalte für den Vermieter das Datum 23.04.200X und in der Spalte für den Mieter das Datum 01.05.200X eingetragen.
Muss ich nun "...kündige ich den Mietvertrag vom 23.04.200X oder vom 01.05.200X fristgemäß zum 31.10.2013." schreiben?
Vielen Dank!