Beiträge von Badeente

    Genau, es gab nur mündliche Untermietverträge. Da ich bereits ausgezogen war, als drei der Untermieter neu eingezogen sind, habe ich eigentlich wirklich nichts mit denen zu tun. Ich hoffe, dass wäre im Fall des Falles eindeutig nachweisbar. Mein Mitbewohner hat die Zahlung für diese drei Zimmer abgewickelt, ich jedoch weiterhin die Zahlung für mein "altes" Zimmer. Dafür habe ich von dem, den die WG per WG-Gesucht für mein Zimmer ausgewählt hatte, den Betrag überwiesen bekommen. Sprich: Es war nicht eindeutig geregelt, wer für die Mietzahlung zuständig war, sondern es hatte sich so ergeben. Insgesamt immernoch eine wackelige Kiste, aber ich werde wahrscheinlich sicherheitshalber einen Aufhebungsvertrag mit demjenigen erwirken können, der jetzt in meinem "alten" Zimmer wohnt - nur für den Fall, dass jemals ein Vertrag bestanden hatte. Vielleicht geht ja auch alles gut und die Bewohner in der WG ziehen alle bis Ende August aus. Danke für eure Hilfe!

    Hallo, ich war bei einem Fachanwalt und er ist der Meinung, dass zumindest zwei oder drei der Untermieter nicht meine, sondern die meines Mit-Hauptmieters sind. Ich habe sie ja auch erst vor einigen Wochen persönlich kennengelernt und war nicht an ihrer Auswahl beteiligt. Mit Nummer vier habe ich einen Aufhebungsvertrag zustande gebracht.

    Außerdem hat mein Mit-Hauptmieter die Kündigung der Wohnung herbeigeführt, indem er dem Vermieter mitteilte, dass er nunmehr drei Zimmer untervermietet und indem er die Miete zweimal unpünktlich überwies. Das heißt nach dem Anwalt, dass ich im Falle einer Räumungsklage, für die ich vom Hauptmieter auch belangt werden kann, Ansprüche an den anderen Hauptmieter stellen kann, wenn er die Kündigung der Wohnung herbeiführt, jedoch nicht seinen Untermietern kündigt. Mal sehen, wie sich das alles entwickelt.

    Hallo,

    ich habe ein dickes Problem und hoffe, jemand kann mir wertfolle Hinweise geben. Ich bin einer von zwei Hauptmietern einer WG, aber bereits im letzten Jahre ausgezogen. (Die Übernahme des Mietvertrages durch ein anderes WG-Mitglied ist leider bisher nicht zustande gekommen, da der Vermieter unsere Anträge auf Mieterwechsel abgelehnt hat.)

    Unser Vermieter hat im vergangenen Jahr unseren Mietvertrag fristgemäß zum 31. August gekündigt. Wegen des etwas seltsamen Schriftverkehrs, der danach seitens des Vermieters mit uns erfolgte, sind meine Untermieter - also die vier WG-Bewohner - nun der Meinung, diese Kündigung sei ungültig und einer weigert sich sogar, die WG zum 31. August zu verlassen.

    Nun habe ich erfahren, dass ich meinen Untermietern mit dreimonatsfrist schriftlich hätte kündigen müssen, sonst können sie von mir Schadensersatz fordern. Mit einem meiner Untermieter habe ich einen Aufhebungsvertrag erwirkt, in dem er mir seinen Auszug bis 31. August bestätigt, ein weiterer wird die Tage wohl auch einen unterschreiben,
    eine andere Mitbewohnerin bewohnt nur ein von meinem Mit-Hauptmieter möbliertes Zimmer (ist also mit 15 Tagen zum Monatsende kündbar), aber der vierte Mitbewohner sieht sich nicht in der Lage, die Wohnung bis Ende August zu räumen und hat angekündigt, einfach weiter dort wohnen zu bleiben.

    Diesem vierten Mitbewohner möchte ich gerne möglichst schnell kündigen, möglichst bis Ende August. Gibt es da Möglichkeiten? Er hat mehrfach die Miete erst eine Woche nach Monatsbeginn statt drei Werktage nach Monatsbeginn überwiesen. Ich habe jedoch natürlich keine Abmahnungen erteilt. Wäre das eine Möglichkeit? Gibt es weitere? Ist vielleicht das Zimmer dieses Mitbewohners auch teilmöbliert, weil er ja Einrichtungsgegenstände des Vorbewohners des Zimmers übernommen hat? Wie kann ich das nachweisen?

    Und wer ist überhaupt alles mein Untermieter? Alle oder nur die, von denen ich (statt meinem Mit-Hauptmieter) die Miete überwiesen bekomme?

    Viele Grüße,
    Benno.


    PS: Falls ihr euch fragt, was der zweite Hauptmieter in der Sache tut: Gar nichts. Ich erreiche ihn nicht und er antwortet nicht auf meine Anrufe oder Emails. Ich erwirkte alles allein und hoffe, später nachträglich die Unterschriften des anderen Hauptmieters (der inzwischen 500 km entfernt wohnt) in allen Angelegenheiten zu bekommen.

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