Hallo,
Ich habe mit einem Bekannten im Februar per Handschlag eine Vereinbarung getroffen das ich die obere Etage seines neu erworbenem EFH beziehen werde. u.A ohne eine Kaution zu hinterlegen - dieses habe ich damals deutlich mit einem Nein von ihm zurück bekommen. ( Also das er da definitiv drauf verzichtet)
Nun, 2 Tage vor Schlüsselübergabe liegt mit der Vertrag vor und es ist eine Kaution erforderlich. Er hat den Rat von seiner eigenen Schwester bekommen,da sie Immobilienkauffrau ist und natürlich so manchen Fall kennt 
Es ist sein erstes mal als Vermieter und er stützt sich da jetzt voll uns ganz auf seine Schwester!
Meine Frage, kann er obwohl wir es im Februar deutlich anders vereinbart haben, jetzt kurz vor Vertragsabschluss von allem abweichen?!
Dazu kommt das man sich sehr gut kennt, den gleichen Job hat und es eben eine Private Wohngemeinschaft wird?!
Wie sind eure Meinungen?!
Ich bedanke mich schon mal im Voraus!!! 