hätte jetzt vermutet, dass Vermieter vergessen hat etwas zu sagen. Weil wäre jetzt (ohne es wirklich zu wissen) vermutet, dass die Gemeinde informieren muss..........aber fangen Sie keinen "Krieg" mit einer Stadt/Gemeinde an, sie werden den kürzeren ziehen
Beiträge von Rudolpho
-
-
Hallo zusammen,
Mein Vermieter hat mir nichts mitgeteilt und den anderen Eigentümern ist auch nichts bekannt.heißt aber nicht, dass der Vermieter nicht informiert wurde oder?
-
kann es sein, dass Sie lieber Student, genervt sind?? Es kommt drauf an, WAS für eine Schufa-Auskunft man einfordert. Und über die Schufa, habe ich schon so manches erfahren, was dann kleinlaut zugegeben wurde..........und wenn Sie bei mir einziehen wollten, ich verlange noch einiges mehr (und zwar aufgrund Erfahrungen). Also kein Grund sich aufzuregen..............das nur am Rande...
Jetzt zu Ihrer Hilfe: Dann müssen Ihre Eltern sich eine andere Möglichkeit überlegen, womit sie bürgen können. Wenn Sie die reichen Studenten schon ansprechen: Überlegen Sie mal selbst, WOMIT die wohl nachweisen, dass sie "flüssig" sind weil ich möchte jetzt hier im Mietforum NICHT unbedingt Finanztechn. Tipps geben. .......und wenn Ihnen dann was eingefallen ist, bitte nicht aufregen, aber der Vermieter wird das im Mietvertrag erwähnen, WOmIT gebürgt wird (zumindest wenn er klug ist)
-
Rechtsanwalt hat er auch nicht gemacht oder?? Er versucht es nur auf diese Weise vermute ich mal..........wenn du die E-Mail noch hast um so besser..............bzgl. Mahnbescheid du bist ja noch nicht im Verzug weil gestern erst die Fristsetzung kam...........diesbezüglich würde ich folgendes reinschreiben: Die Bedingungen für einen Mahnbescheid sind Ihrerseits nicht erfüllt, da die Forderung durch einen Vertrag, eine Rechnung oder vergleichbare Schriftstücke beweisbar quantifiziert sein müssen. Wie sie dem beigefügten E-Mail entnehmen können, sind bzgl. der Schließanlage keine Zahlungen unsererseits mehr zu leisten. ................so und dann wartest du mal ab. Zahlen kannst Du immer noch....erstmal muss er dich nach der Frist in Verzug setzen und dann kann er gerichtl. Schritte androhen..........und dann kannst Du Widerspruch androhen.............also wie gesagt ehe du imGericht sitzt wird einige Zeit vergehen
-
Ergänzung, das würde ich auch noch erwähnen: Es liegt nicht im Verantwortungsbereich des Mieteres eine Nebenkostenabrechnung dahingehend zu prüfen, ob alle Positionen aufgeführt sind. Damit dem Vermieter keine Fehler diesbezüglich unterlaufen ist ihm ein Zeitraum von 12 Monaten gewährt, die entsprechenden Nebenkosten geltend zu machen. Der Mieter prüft lediglich die aufgeführten aktuellen Positionen und deren Kosten
-
ich würde ein Antwortschreiben aufsetzen und ihn auf § 556 (3) hinweisen: (3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen,. Das heisst: Dass DIESER Posten bzgl. Wartungskosten NICHT mehr nachträglich geltend gemacht werden kann.......................bzgl. Schlösser?? Wann war das? Auch hier würde ich so ungefähr antworten: Wie damals mit Ihnen vereinbart, erklärten Sie sich mit der Zahlung der Summe von 300 Euro einverstanden. Entsprechende Versicherungsunterlagen lege ich nochmals in Kopie bei. Eine nachträgliche Forderung entgegen den gemeinsam getroffenen Vereinbarungen ist ungültig.....................
-
Da man sehen konnte, dass die Schwangerschaft schon relativ weit fortgeschritten war,
aha
(Sie wissen dass es da unterschiede gibt)....und was die Größe angeht: Der Mann ist ja sowieso nicht da und die Babies wahrscheinlich öfter bei der Oma -
-
-
wenn Sie sicher sind dass der Vertrag deiner Ex "echt" (Schriftvergleich) ist sehe ich auch nur den Weg des Anwalts......es sei denn Sie sprechen vorher nochmal mit VM und fragen ihn: Wieso denn die Miete nicht mehr von ihnen sondern ihrer Ex gezahlt wird"....aber ob das viel bringt.....aber vor Anwalt auf jeden Fall nochmal ein Gespräch suchen..
-
Hallo liebe User,
Bei der Wohnungsabnahme wurde der Alt Mieter in die Pflicht genommen die Fenster von Innen zu weißen.
Soweit ok,dass wurde auf dem unterschriebenen Abnahme/Übergabeprotokoll festgehalten und und vom Vermieter und Mieter unterschrieben.wenn weiter nichts auf dem Abnahmeprotokoll erwähnt ist, dürfte der auszahlung der Kaution nichts im Wege stehen....
-
WIR!!! pflegen den Garten mit der Option auf Nutzung und bekommen dafür kein Geld.
I
wenn jemand anders die Pflege übernehmen würde, würde das über die Nebenkostenabrechnung berechnet...
-
-
Hallo Honigkuchen,
du musst die Summe unter "umlegbare Kosten" durch die Einheiten (7) dividieren. Das Ergebnis dividierst Du durch die Jahrestage (356). So jetzt weisst Du wieviel Du an einem Tag zahlen würdest. Das multiplizierst Du mit der Anzahl der Miettage (78 bzw 121). Dann hast Du die jeweiligen Ergebnisse..........
-
ja sorry aber du hast sie doch darauf hingewiesen, dass der Betrag zu niedrig sein könnte. Was hast Du denn erwartet?
-
prima, wo kann ich mir das anhören? Auf youtube?
-
stimmt. Genauso wie man nur Baugenehmigungen erhält, wenn man auch Mietobjekte baut......sorry nicht nachgedacht oder zu unüberlegt geschrieben
-
Ok. An solche Dinge hatte ich jetzt nicht gedacht. Ich hoffe auch, dass ich diese Lebenserfahrung selbst in 10o Jahren nicht selbst machen darf.
-
ist er bei Einschalten eines Anwalts was die Kündigung betrifft sowieso
-
auch wenn das jetzt kein spassiges Thema ist: Aber auch hier kann er was für wenn er z. B. Fenster geöffnet hat. Mit Notschlüssel könnte man vorbeugend aktiv werden..........weil man sieht bei Anwesenheit das Unheil kommen
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!